Mein Reden. Ich hab eine, wenn auch nur wenig, aber das hat mich vier Jahre Rechtsstreit gekostet trotz ähnlich nicht diskutierbarer klarer Schuldfrage. Wenns gesundheitlich nicht 100% sicher ist, dann keine Kompromisse, sondern das volle Programm und zwar von Anfang an. Ein guter Anwalt lässt das alles dokumentieren und dann bist auf Jahre aus dem Schneidersznuffi hat geschrieben:Konnte aber keinen Anspruch in welcher Form mehr geltend machen.
Vll. hätte ich so heute noch eine kleine Zusatzrente !
Richtig. Ich hab meine Erfahrungen gemacht und warne ausdrücklich vor Alleingängen. Nur ein guter Anwalt ist auf dem Stand der Rechtssprechung und kann entsprechende Beratung liefern. Darauf sollte man nicht verzichten. Naja, außer man fühlt sich nicht übern Tisch gezogen. Das obige Angebot hört sich interessant an. Wenn der Gegner darauf eingeht mag es ok sein.BlackFly hat geschrieben:Gefährliches Halbwissen!!!
Mag sein. Wichtig ist die zeitnahe, also rechtzeitige und lückenlose Dokumentation aller möglichen Unfallfolgen.BlackFly hat geschrieben:Sämtliche Ansprüche, Schadensersatz und auch Schmerzensgeld steht einem immer zu, egal ob man es privat oder über Versicherung abrechnet und im Streitfall muss dies zivilrechtlich eingeklagt werden. Hier macht es keine Unterschiede ob privat oder mit der Versicherung beglichen wird, wobei eine Versicherung die Ihre Vertragsanwälte per Flatrate bezahlt sich ggf mehr wehren wird als ein Privatmensch der auch noch dieses Kostenrisiko trägt.
Meine Erfahrung: Was in einem medizinischen Gutachten nicht ausdrücklich drin steht, wird kein Richter reininterpretieren, auch wenn es nach gesundem Menschenverstand offensichtlich auf der Hand liegt. Ich hatte bspw. vor meinem Unfall nie Probleme mit Allergien. Im Jahr darauf fing es zunächst an mit harmlosem Heuschnupfen und den entsprechenden langwierigen Behandlungsversuchen. Arbeitszeitausfälle wegen dieser Behandlungen, Krankschreibungen und Kuren als Unfallfolge geltend zu machen war nach der Zeit unmöglich, da nicht ausdrücklich dokumentiert. Somit Privatvergnügen.