Neuzulassung - was ist zu beachten?

thores
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Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von thores »

Hallo Zusammen,
morgen will ich meine Wave zulassen und war gestern beim Versicherungsvertreter (HUK-Coburg). Der meinte das 125er eigentlich immer als "Krad" zugelassen werden - "Leichtkraftrad" wäre heutzutage eine Seltenheit geworden.

Kann man das aussuchen oder mitbestimmen? Gibt diesbezüglich Vor- oder Nachteile?

Gegen Aufpreis soll man sich bei der Zulassungsstelle einen Kfz-Brief (hat jetzt so ne neumodische Bezeichnung) ausstellen lassen können. Hat das Vor- oder Nachteile?

Was habt ihr gemacht?

Danke schon mal für Antworten
Thomas

P.S.: falls es hilft, Zulassung ist in Hessen, FB
Grüße aus der Wetterau
Thomas

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Sachsenring
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von Sachsenring »

mit der COC einfach anmelden. Eine Fahrzeugschein wird dir ausgestellt.

Brief? Wozu? Hast da das COC. das ist der Brief. Kostet sonst nur unnütz Geld.

EVB von der Versicherung holen und anmelden. das is gar nicht soooo schwer.

https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad

Viel Spaß!
Sachsenring
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Atomo
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von Atomo »

Hi,

meine Wave ist lt. "Zulassungsbescheinigung Teil 1" ein Leichtkraftrad. So weit ich weiß gilt Krad erst über 125ccm und die Wave hat 110ccm. Selbst die Innova wird mit unter 125ccm angegeben.
Einen KFZ-Brief habe ich und bracuhte ich nicht. In meinen Unterlagen liegt eine "Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO i.V.m. § 4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge". Mit dieser habe ich die Wave in Hessen/Marburg zugelasen

Die Erstzulassung war in Leipzig und dort auch die "Betriebserlaubnis nach §....."
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Bin ich ölich, bin ich fröhlich

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BlackFly
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von BlackFly »

Man bekommt Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2. beide sind notwendig und nicht optional und entsprechen dem alten Fahrzeugschein und Brief.
Bremsen ist umwandeln wertvoller Energie in sinnlose Wärme
Bild

thores
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von thores »

Sachsenring hat geschrieben: Brief? Wozu? Hast da das COC. das ist der Brief. Kostet sonst nur unnütz Geld.
Wahrscheinlich denke ich zu kompliziert, wenn ich genau diese Überlegung anstelle.
Grüße aus der Wetterau
Thomas

Brett-Pitt
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von Brett-Pitt »

Willkommen hier!
Da hast du aber einen komischen Huk-Fritzen erwischt.
Bitte nicht vergessen:
Den Versicherungsvertrag rückdatieren auf 01.07.2015 !!!
Du zahlst ein paar Pfennig mehr, landest aber dafür 2016
in einer besseren SF-Klasse.
Gruß
Pit
(Selber bei der HUK)

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Pille
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von Pille »

Ahm der versicherungs-pit wieder. das sind ja schon insider infos. :o
seltsam ich weiss gar nicht was der kollege damit meint. Hat er wenigstens versucht dir eine Unfallversicherung näher zu bringen wegen deinem hohen risiko mit dem zweirad! 8-)
selbstverständlich ist es ein leichtkraftrad und damit steuerfrei (einfach ausgedrückt)

Das einzige worauf du achten musst ist das sie dir die kiste nicht als leichtkraftroller zulassen was falsch ist.

Huk-pille
Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen.

Brett-Pitt
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von Brett-Pitt »

HUK-Pille oder HULK-Pille ?
Dusch-und-weg

Hänfling-Pit

PS: Nee, jetzt im Ernst:
Bist du neuerdings HUK-Vertreter?
Oder freier Versicherungsagent?

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IGN
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von IGN »

Hi,

bei der HUK gibt es da überhaupt keine Probleme.
Auf den Zulassungsstellen mittlerweile teilweise in Bayern.
Da werden Steuerbescheide für Leichtkrafträder verschickt.
Widerspruch einlegen, klärt sich dann.
Bei der obengenannten Versicherung kann man auf Nachfrage
in einem persönlichen Gespräch das Fahrzeug auch "beschreiben".
Da springt u.u. ein noch günstigerer "100 % Anfängertarif" heraus.
Keine Garantie drauf, immer das persönliche Gespräch suchen,
nicht schriftlich.

Hau di

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Done #30
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?

Beitrag von Done #30 »

IGN hat geschrieben:Da werden Steuerbescheide für Leichtkrafträder verschickt.
Ja, da läuft noch viel schief seit der Zuständigkeitverlagerung auf den Zoll. Ein freundlicher Anruf sollte im Fehlerfall genügen.
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