Die Preise des Dentallabors sind gesetzlich im BEL II (bundeseinheitlicher Leistungskatalog) als Höchstpreisliste vorgeschrieben.
Ausgenommen sind die Preise für bestimmte Materialien, wie Abdruckmassen, vorfabrizierte Prothesenzähne oder Edelmetalle. Die werden gesondert aufgeführt, unterliegen aber auch nicht der Willkür des Laborinhabers.
Die Kosten für das Labor hat der Zahnarzt zu bezahlen, denn er gibt die Arbeit in Auftrag. Motto: wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Hat der Zahnarzt einen falschen Fürsten als Patienten, der seine Rechnung nicht bezahlt, hat er (der ZA) die Pappnase auf - nicht das Labor. Das Risiko des Zahlungsausfalls liegt also beim ZA. (Sicherlich gibt es aber auch falsche Fürsten unter den Zahnis die ihr Labor hängen lassen, nur mal so am Rande

Genau so wie die MwSt. gibt der ZA die gesamte Laborrechnung 1 zu 1 dem Patienten weiter - natürlich abzüglich von dem sogenannten Festzuschuß - dem Anteil den die Krankenkasse beisteuert.
Wenn ich als ZA ein guter, treuer Kunde eines gewerblichen Labors bin, ist es allgemein üblich das es mir Rabatte einräumt.
Dieser Rabatt ist nicht "satt", sondern liegt in einem sehr niedrigen einstelligen Bereich. Ich hätte auch null Probleme damit, wenn das Labor direkt mit dem Patienten oder der KK abrechnet, dann brauche ich auch nicht für ihn das Geld eintreiben und habe kein Zahlungsausfallrisiko.
Wie es im ärztlichen Bereich aussieht, kann ich nicht sagen, Ausreißer gibt es wohl immer mal. Die Handhabe ist zumindest in unserem Bereich sehr reglementiert und wird auch durch die Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen kontrolliert, ich denke bei den Allgemeindoktores ist es nicht viel anders. Falls mal ein schwarzes Schaf auffliegt, wird es natürlich in der Presse sofort breitgetreten.

to be continued
Olaf