Wir sind der Markt!!Innova-raser hat geschrieben:Wenn es einen Schwarzmarkt für eine Innova/Wave überhaubt gibt.![]()
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Wir sind der Markt!!Innova-raser hat geschrieben:Wenn es einen Schwarzmarkt für eine Innova/Wave überhaubt gibt.![]()
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Ist vielleicht auch besser so (bei Teilkasko). Vielleicht mußt Dich sonst über Vandalismus, überdrehten Motor, Totalschaden, etc. ärgern. Solche Schäden ersetzt die TK nicht.Astarot hat geschrieben: Wie es auch sei, vielleicht wird Sie gefunden aber selbst die Polizei hat mir durch die Blume gesagt dass ein "Wiederfinden" selten der Fall ist. Entweder wird Sie innerhalb der laufenden Woche tatsächlich irgendwo im Busch gefunden oder an der "Grenze" zu einem Land abgefangen. Passiert halt leider nur selten...
Astarot hat geschrieben: Ein Händler in Bochum hat per Zufall halt eine im Laden frisch reinbekommen als 2014er Modell und will 1900 haben, ohne Diskussion.
Habe mich vertan, meinte Honda Ohler in Gelsenkirchen. Komme schon total durcheinander bei der ganzen rumtelefonierereiVR 46 hat geschrieben:Astarot hat geschrieben: Ein Händler in Bochum hat per Zufall halt eine im Laden frisch reinbekommen als 2014er Modell und will 1900 haben, ohne Diskussion.![]()
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...in Bochum an der Oder ?
Hier gibts überhaupt keinen Honda-Motorrad-Händler mehr!
braucki hat geschrieben:So finder man sie wenigstens wieder und kann sie mit ner Latte in der Hand wieder abholen
http://hukd.mydealz.de/deals/gps-tracke ... bay-332280
An sich eine gute Idee, fraglich ist nur ob z.B. die Polizei etwas damit anfangen kann.braucki hat geschrieben:So finder man sie wenigstens wieder und kann sie mit ner Latte in der Hand wieder abholen
http://hukd.mydealz.de/deals/gps-tracke ... bay-332280
Wenn man sich als Eigentümer rechtskonform verhält, braucht man keine Anzeige des Täters fürchten, das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen: Du darfst Dir als bestohlener Eigentümer jederzeit Besitz verschaffen, 985 ff BGB. Da hat der Dieb überhaupt kein, und grundsätzlich auch ein gutgläubiger Ankäufer keine rechtliche Handhabe dagegen (Ausnahme: bei notwendigen Aufwendungen des Gutgläubigen, z.B. Reparaturrechnungen). Verweigert der Dieb jedoch die Herausgabe und wird handgreiflich, kannst Du Notwehr geltend machen, unter Umständen ist es sogar legal, den Mopeddieb totzuschlagen oderzu erschießen, wenn 1) die Straftat (der Diebstahl) gegenwärtig ist, und 2) kein milderes Mittel zur Verteidigung und Sicherung Deines Rechtsgutes in Betracht kommt. Gilt für wertvolle Sachen und ebenso auch beim Diebstahl eines alten Fahrrades, Grenze ist aber der oft zitierte "Kirschendiebstahl", hier Unverhältnismäßigkeit wegen Geringwertigkeit.Astarot hat geschrieben:... Sonst kommt es schonmal vor das einen die Täter wegen Körperverletzung selber anzeigen.. Komische Welt ist das..
Enz hat geschrieben:Damit koa Mißverständnis oder Diskussion wegen Totschlägermoral des Notwehrrechtes entsteht: gezielter Schuss oder Steinwurf auf die Beine, etc., des flüchtenden Fahrraddiebes ist vom Notwehrrecht gedeckt, er wird nicht wegen Körperverletzung bestraft . Wird der Täter dabei unbeabsichtigt getötet, wird der Eigentümer nicht wegen Tötungsdelikt bestraft, da Notwehrhandlung zum damaligen Zeitpunkt erforderrlich und verhältnismäßig.