Die Tage habe ich einen Augenzeugen des Unfalles gesprochen und er schilderte mir folgendes:Darmstädter Echo hat geschrieben:DARMSTADT
Weil eine junge Autofahrerin beim Linksabbiegen von der Rüdesheimer Straße nicht ausreichend auf den Gegenverkehr achtete, musste im vorigen Juni ein 47 Jahre alter Motorradfahrer sterben. Gestern wurde die Dreiundzwanzigjährige zu einer Geldstrafe und zwei Monaten Fahrverbot verurteilt.
„Sekundenversagen“: Dieses Wort tauchte im Prozess am Amtsgericht Darmstadt immer wieder auf, Staatsanwalt Sebastian Strohmayr und Verteidiger Andreas Maus benutzten es in ihren Plädoyers ebenso wie Richter Mathias Siebertz bei der Urteilsverkündung. Der Dreiundzwanzigjährigen sei kein rowdyhaftes Verhalten im Verkehr vorzuwerfen, Drogen oder Alkohol waren nicht im Spiel, erklärte der Richter – sie habe einfach einen Fehler gemacht, der in diesem Fall tragische Folgen hatte.
Zuvor hatte das Gericht mehrere Zeugen vernommen, um dem genauen Unfallhergang auf die Spur zu kommen. Deren Schilderungen der Ereignisse in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2011 wichen jedoch erheblich voneinander ab. Eine Frau beobachtete von einer Tankstelle aus einen schwarzen Wagen, der „quer über die Straße schoss, sehr schnell – Wahnsinn“. Ein Motorrad sah sie nicht, wohl aber ihr Ehemann, der bei diesem eine „heftige Beschleunigung mit aufheulendem Motor“ wahrnahm. Ein dritter Zeuge wiederum, der hinter dem Motorrad fuhr, fand dessen Fahrweise unauffällig und die Geschwindigkeit „Standard“. Dieser Zeuge hatte als einziger auch den Unfall selbst gesehen. Auf der Gegenfahrbahn Richtung Heidelberger Straße habe ein Auto links in eine Anlieger-Wohnstraße abbiegen wollen, zunächst einen Pkw vorbeigelassen und sei dann „ganz langsam“ losgefahren. Der Motorradfahrer habe trotz sofortiger Vollbremsung keine Chance gehabt, den Zusammenstoß zu vermeiden.
Ähnlich schilderte auch die junge Darmstädterin den Ablauf. Sie habe erst im letzten Moment vor dem Aufprall das Motorrad gesehen, das „ganz schnell“ entgegengekommen sei. Die Dreiundzwanzigjährige wird nach eigener Darstellung noch heute von den Bildern des Unfalls verfolgt, war zeitweise auch in psychologischer Behandlung.
„Was geschehen ist, tut mir über alles leid“, sagte sie in ihrem Schlusswort. „Das wird mich mein Leben lang begleiten.“
Angesichts der uneinheitlichen Zeugenaussagen orientierte sich das Gericht maßgeblich am Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Der Experte aus Weiterstadt schloss aus den Unfallspuren, dass der Motorradfahrer auf der zweispurigen Rüdesheimer Straße Richtung Südbahnhof konstant auf der linken Spur fuhr, mit eingeschaltetem Licht, und daher für die Linksabbiegerin gut sichtbar gewesen sein müsste. Die Geschwindigkeit des Motorrads berechnete der Gutachter mit 47 bis 58 Stundenkilometer.
Bis fünf Jahre Haft reiche der Strafrahmen für fahrlässige Tötung, erklärte Staatsanwalt Strohmayr. Das Vergehen der jungen Darmstädterin liege aber „sicherlich im unteren Bereich“. Strohmayr forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, in diesem Fall 2250 Euro, sowie ein zweimonatiges Fahrverbot.
Das Amtsgericht folgte diesem Strafantrag. Auch Verteidiger Maus hatte die Verantwortung der Dreiundzwanzigjährigen für den tödlichen Unfall grundsätzlich anerkannt. Sie ist damit nicht vorbestraft, muss aber zusätzlich die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.
08. Mai 2012 | db |
Aufgrund eines Ampelrückstaues fuhr die Dame auf der Gegenspur! der 4-spurigen Straße an den wartenden Autos vorbei, um nach links auf ihr Grundstück abzubiegen. Dabei kam es zu dem Unfall. Besagter Zeuge wurde von niemandem befragt.
Unter welcher Rubrik wäre dieser Unfall einzuordnen?
Grüße, Dieter