Und ob die Yamsel soo gut fürn Womo ist wage ich zu bezweifeln. Die kleine Wuchtbrumme ist halt schon ziemlich motorradmäßig und beim ein/aufladen merkst du jedes Mehrgewicht doppelt

NEIN!student hat geschrieben: 1. Ich besorge mir ein Kurzzeitkennzeichen beim Strassenverkehrsamt.
Darf ich damit ein Fahrzeug ueberhaupt von GR nach D ueberfuehren?
wenn es ein Neufahrzeug ist, reichen CoC, die ausländischen Fahrzeugpapiere und die Rechnung im ORIGINAL. Falls kein CoC existiert muß noch ein TÜV-Vollgutachten (§21) gemacht werden. Dazu dann natürlich die auch sonst üblichen Sachen wie eVB, Perso, Kontoverbindung usw.0.Anmeldung beim Strassenverkehrsamt.
Was brauche ich da?
Reichen COC, griechische Rechnung und irgendein Wisch vom deutschen Zoll????