Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

crischan
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Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Beitrag von crischan »

Nö hat meines Wissens keiner.
Und ob die Yamsel soo gut fürn Womo ist wage ich zu bezweifeln. Die kleine Wuchtbrumme ist halt schon ziemlich motorradmäßig und beim ein/aufladen merkst du jedes Mehrgewicht doppelt ;)

student
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Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Beitrag von student »

Koennte evtl. jemand aus dem Forum genau erklaeren, wie man ein neues Mopped
aus Griechenland nach D bekommt? Vieles ist mir da unklar...

Aaaaaaaaaaaalso:
1. Ich besorge mir ein Kurzzeitkennzeichen beim Strassenverkehrsamt.
Darf ich damit ein Fahrzeug ueberhaupt von GR nach D ueberfuehren?
2. Ich fliege mit dem Billigflieger nach Griechenland
3. Ich kaufe das gewuenschte Mopped (Annahme: ein Neufahrzeug) beim Haendler.
Zahle ich da die MwSt? Gibt der mir irgendeinen Wisch fuer den Export?
4. Ich fahre zur Faehre nach Italien.
Frage: muss ich beim Verlassen Griechenlands was machen? Muss der Export dort
bestaetigt (abgestempelt) werden? Bekomme ich da die MwSt wieder (falls gezahlt) oder
bekomme ich die hinterher ueberwiesen???
5. Ich setze ueber nach Italien.
Muss ich bei der Einreise etwas beachten?
6. Ich fahre via Landstrasse (wenn Mopped weniger als 150cm^3) nach Oesterreich, um die
Schweiz (nicht EU) zu vermeiden.
7. Ausreise aus IT, Einreise nach AU.
Ist da was zu beachten?
8. Transit durch AU via Landstrasse um Maut zu vermeiden.
9. Einreise in D.
Wo muss ich da was anmelden? Oder direkt was bezahlen?
10.Anmeldung beim Strassenverkehrsamt.
Was brauche ich da?
Reichen COC, griechische Rechnung und irgendein Wisch vom deutschen Zoll????

Wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen koennte waere das super!

Beste Gruesse und ein schoenes Wochenende

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Böcki
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Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Beitrag von Böcki »

student hat geschrieben: 1. Ich besorge mir ein Kurzzeitkennzeichen beim Strassenverkehrsamt.
Darf ich damit ein Fahrzeug ueberhaupt von GR nach D ueberfuehren?
NEIN!

das würde sich im amtsdeutsch eine "unerlaubte Fernzulassung" nennen und ist verboten (auch wenn viele es aus Unwissenheit so machen). Ebenso geht es nicht mit einem "Händlerkennzeichen" (rote 06er-Nummer), sondern das einzig legale wäre ein griechisches Ausfuhrkennzeichen (früher: Zoll-Kennzeichen). Dieses müßte man dort beim zuständigen Verkehrsamt beantragen, dort würden dann der original griechische Fahrzeugbrief eingezogen/ungültig gemacht und man bekommt vorrübergehende Papiere, mit denen man dann hier in D die Zulassung bekommt.
0.Anmeldung beim Strassenverkehrsamt.
Was brauche ich da?
Reichen COC, griechische Rechnung und irgendein Wisch vom deutschen Zoll????
wenn es ein Neufahrzeug ist, reichen CoC, die ausländischen Fahrzeugpapiere und die Rechnung im ORIGINAL. Falls kein CoC existiert muß noch ein TÜV-Vollgutachten (§21) gemacht werden. Dazu dann natürlich die auch sonst üblichen Sachen wie eVB, Perso, Kontoverbindung usw.

Zoll? keine Ahnung, aber bei meinen 2 Gebraucht-Fahrzeugen, die ich aus Belgien und Holland importiert habe, braucht ich nichts dergleichen. Dort gekauft, bezahlt und hier angemeldet. Mit MwST, Zoll usw. hatte ich nichts zu tun, war auch nicht nötig.

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CB50_1980
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Re: Yamaha Crypton 135 in Deutschland zulassen.

Beitrag von CB50_1980 »

Das sagen der TÜV und der Zoll dazu. Willst Du wirklich? Fände ich super, halt uns auf dem Laufenden.

Gruß, Martin
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