Nur weil Pit mich darum gebeten hat. Mittlerweile sind die mühevoll bezahlten Austragungen von Reifenfabrikatsbindungen nicht mehr relevant. Der Halter muß nachweisen, daß die gefahrene Reifenkombination für sein Fahrzeug geeignet ist.
Das geht:
- mit einer Vorgabe des Fahrzeugherstellers, (der erfahrungsgemäß sich nicht mehr um die Bereifung eines 20 Jahre alten Fahrzeugs mehr kümmert)
- mit einer Bereifungserstellung des Reifenherstellers, die einer ABE vergleichbar ist (seit ein paar Jahren kann darin auch eine andere Reifengröße, evtl ein anderer Tragfähigkeitsindex vermerkt sein )
- mit einer Begutachtung durch einen Sachverständigen, der auch sein Geld haben muß
http://moto.permission.jfnet.de/MICHELIN/2936.pdf
Wenn ein Hersteller eine solche Freigabe erstellt hat, dann ist damit nachgewiesen, daß der Reifen für das Fahrzeug geeignet ist und das gilt dann, obwohl beim Michelin zB für hinten eine andere Dimension als vom Hersteller verwendet wird.
Das reicht nicht nur Dir, sondern allen die ein für Deutschland produziertes originales Fahrzeug hat. Eigenimporte, selbst wenn sie baugleich sind, aber mit einer Einzelzulassung in den Strassenverkehr gebracht sind, benötigen weiterhin eine Eintragung per Gutachten (zB Dekra/Tüv).
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Bei der Gelegenheit, weil wir es vor ein paar Wochen mit dem Problem der TL gekennzeichneten Reifen von Heidenau hatten.
viewtopic.php?f=70&t=8703&p=175943#p175943
Da hatte ich gesagt, daß der Prüfer korrekt handelt, wenn er ein Fahrzeug mit TL Reifen nach Hause schickt wenn derjenige keine Nachweis erbringt, daß der Reifen TT gefahren werden darf.
mittlerweile habe ich die angefragte Bescheinigung von Heidenau erhalten, daß alle als TL Reifen gekennzeichneten Reifen von Heidenau auch mit Schlauch gefahren werden dürfen.
Wenn noch jemand anders diese offizielle Hersteller Bescheinigung benötigt, kann er, wie ich es schon gesagt hatte, entweder selbst anrufen oder mir seine richtige E-Mail schicken und dann kann ich die PDF Bescheinigung weiterleiten.