So, ein ereignisreicher, anstrengender Tag geht zu Ende.
Beide Innoven wurden heut auf Anhieb erfolgreich getüvt.
Etwas lästig war es schon, die nicht angemeldetete Zweitinno vor Ort zu bringen, aber Ortskenntnis ist alles
Kommentar des Prüfers beim Anblick von Jayne: "Kann man damit überhaupt fahren?" Beim Vergleich der Tachostände seit der letzten HU überzeugte ihn.
Problem, bzw Nichtproblem bei beiden Mopeds war der Vorderreifen,
wie es Hans und Palü letztes jahr schon erfahren musste. Reifengröße original vorne laut Fahrzeugpapiere 70/100-17 der Michelin Pilot Street hat 70/90-17, was eigentlich durch die
Freigabe gedeckt sein sollte. Ist es aber nicht. War es mal, Aber eben nicht mehr.
"2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3 Nr.2 StVZO)
Kommentar sinngemäß zitiert: "Ich weiß dass das der beste Reifen für das Moped ist. Du kannst ihn eintragen lassen, musst es ja eigentlich, aber es kostest dich nur Geld, Zeit und Nerven. Ein schlecht gelaunter Polizist kann bei einer Kontrolle womöglich Probleme machen. Im Schadensfall entscheidet aber ein Sachverständigengutachten, ob der Reifen relevant für den Schaden war. Da der Michelin aber der beste Reifen ist, kann man dem sicher gelassen entgegen schauen. Schleich dich."
ok, HU ist erledigt, dann kann man sich ja wieder drum kümmern, dass Licht ans Moped kommt. Die Originalfunzel 35/35W machte mich krank
