Meine Honda C125 Super Cub ist da

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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

DonS hat geschrieben:
Mi 10. Apr 2019, 16:05
- Ritzeratze! voller Tücke, In die Brücke eine Lücke.- (Max und Moritz - Dritter Streich, Wilhelm Busch)

Das Pedal der riesigen SuCu Brückenwippe wurde hinten um 50mm gekürzt.
Dazu mussten 55mm aus dem geschwungenen Flacheisen herausgeschnitten werden.
Anschließend professionell geschweißt und verzinkt.
Als Muster zur Bestimmung der für mich richtigen Länge diente die Wippe der Inno, mit der ich optimal zurecht komme. Ferner wurde die Wippe um einen Zahn gegen den UZS versetzt.
Sieht gut aus.
Bei mir ist genau umgekehrt. Habe mich an die C125 gewöhnt, und trete bei der kleineren Wippe der c70 immer ins Leere.
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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Hier der neueste Stand zum Thema neue Außenspiegel für die Honda c70 SuperCub.
Werkseitig sind rechts und links 8mm Gewinde am Lenker, gegenläufig. Links ist ein Spiegel montiert. Reicht eigentlich.
Ich will aber 2 gleiche runde Chromspiegel , wie die Honda c125 SuperCub.
Die Suche im Internet ergab keinen Erfolg für 8mm Spiegel, Nachfrage beim Händler in Lübz auch nichts.
Dann kam der Hinweis hier aus dem Forum es gäbe Spiegeladapter, was ich vorher nicht wusste. Die Adapter habe ich auch bei Amazon gefunden, 8mm rechts auf 10 mm rechts in schwarz, für rechts, gabs nur im Doppelpack aber egal.
Separat habe ich einen weiteren Adapter 8mm rechts auf 10 mm links bestellt, einzeln, und verchromt, für die linke Seite, aber egal.
Heute kamen die beiden schwarzen Adapter für rechte Seite, 8mm rechts auf 10 mm recht, die 8mm passten genau auf die werkseitige rechte Seite am Fahrzeug. Hurra, Gewinde/Steigung passt.
Mit diesem Adapter bin ich nun zum Fahrradhändler hier in Plau gefahren, in der Hoffnung, dass der einen Spiegel in 10 mm hat.
Hat er aber nicht, dafür hat er aber tatsächlich doch 8mm Spiegel, für rechts und links, aber nicht mit gegenläufigen Gewinde, sondern beide rechts, sind Teile für Simson.
Der rechte 8 mm Spiegel Simson passt perfekt für das Original Spiegelgewinde rechts.
Für links werde ich dann wohl einen Adapter 8mm auf 8mm brauchen, also Gewinde andersrum, wenn ich 2 gleiche Spiegel haben will.
Damit erhöht sich auch meine Sammlung unnützer Käufe, ich habe jetzt übrig: 2 schwarze Adapter rechts-rechts 8/10 mm, demnächst 1 links-rechts 8/10mm verchromt, und natürlich die beiden falsch gekauften Spiegelverbreiterungen von der c 125 vom November.
So sieht's aus.
Da ist doch wohl klar was ich vom Umritzeln halte und sonstigen Umbauten, kriege ja die Spiegel kaum geregelt.
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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Der Steuerbescheid für die Honda C70 SuperCub ist da, als Kraftrad zahle ich also € 5,- im Jahr.
Die Honda C125 SuperCub ist als Leichtkraft*oller hingegen steuerbefreit, wie soll man das verstehen.

Heute um 8 Uhr habe ich die Honda C70 SuperCub zum TÜV gebracht. Alle die da rumliefen waren tief beeindruckt.
Die Abnahme war eine kurze Inaugenscheinnahme, Lampentest, Reifen, ich würde sagen insgesamt 75 Sekunden, dann klebte schon die Plakette.
Kostet € 49,-
Auf dem Bild sieht man schön die 4 unnötigen Löcher im Kennzeichen, aus vorherigen Befestigungsversuchen (ohne Platte, mit Platte...) über die ich mich sehr ärgere, vor allem weil ich nun eine Lösung völlig ohne Löcher habe.
c70IMG_2420.jpg
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Bastlwastl
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Bastlwastl »

hallo

Krafträder bis 125 ccm³ sind von der steuer befreit . da gibt es extra schreiben von den ministerien . da ist erst mal egal ob mofa moped oder leichtkraftrad usw.
ich würde rein aus prinzip einspruch einlegen ! habe nie steuern bezahlt .

ansonnsten gratulation zum bestandenen Tüv , ohne Mängel ;-)

zum schild , wenn es dich unsaglich nervt und schlaflose nächte bereitet dann lass dir ein neues machen geh zum zulassungsschalter und lass die plaketen
umkleben. auch das kostet bis aufs schild nichts bei uns . ich gebe immer 5 euro in die trinkgeldkassen wenn es mal vorkommt bzw. ein tausch nötig ist .


allzeit gute fahrt mit dem schmuckstück . ich bin froh das sie genutzt wird und in guten händen ist :prost2:
"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."

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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Trabbelju »

Bastlwastl hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 13:48
zum schild , wenn es dich unsaglich nervt und schlaflose nächte bereitet dann lass dir ein neues machen geh zum zulassungsschalter und lass die plaketen umkleben. auch das kostet bis aufs schild nichts bei uns .
Und das Schild besorgst du dir hier für 7,99 inklusive Versand und tust auch noch was Gutes:

https://www.kennzeichenprofis.de
Gute Seeleute erkennt man bei schlechtem Wetter

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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Ja, Bastian, hast Du gut hingekriegt. Keine Mängel, alles tadellos.
Macht ausserdem Spass die C70 zu fahren, erregt mehr Anerkennung als die c125.
Danke nochmals!
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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

nuqneH jot matthias, Hoch rup.
vay' qaStaHvIS HIq pa' ngaSwI' tu'lu'.

Motorcycle nicer toblu'pa' 'ej vI'Iprup wagh puS
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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Warum entsteht immer kurz nach massiven Benzinpreiserhöhungen eine gigantische Reisewelle?
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Bohne
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Bohne »

Himbeer-Toni hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 18:45
Warum entsteht immer kurz nach massiven Benzinpreiserhöhungen eine gigantische Reisewelle?
Ein wunderbarer Satz. Ist das von Harald Schmidt?

Letzter Schultag, Freitagabend, E5 liegt bei 1,40. In meinem Tank befinden sich 70 Liter Luft.
Zu Ostern werden wir wohl mal wieder so richtig durchgevögelt.
Oder gibt es gar eine geopolitische Erklärung dafür? :D

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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Bastlwastl hat geschrieben:
Fr 12. Apr 2019, 13:48
hallo

Krafträder bis 125 ccm³ sind von der steuer befreit . da gibt es extra schreiben von den ministerien . da ist erst mal egal ob mofa moped oder leichtkraftrad usw.
ich würde rein aus prinzip einspruch einlegen ! habe nie steuern bezahlt .

ansonnsten gratulation zum bestandenen Tüv , ohne Mängel ;-)

zum schild , wenn es dich unsaglich nervt und schlaflose nächte bereitet dann lass dir ein neues machen geh zum zulassungsschalter und lass die plaketen
umkleben. auch das kostet bis aufs schild nichts bei uns . ich gebe immer 5 euro in die trinkgeldkassen wenn es mal vorkommt bzw. ein tausch nötig ist .


allzeit gute fahrt mit dem schmuckstück . ich bin froh das sie genutzt wird und in guten händen ist :prost2:
Ja Danke.
Hab heute schriftlich Einspruch erhoben, beim Hauptzollamt Stralsund, gegen die € 5,- Kraftfahrzeugsteuer.
Ist sowieso seltsam, die HUK sieht die c70 als Leichtkraftrad, die Zulassungsstelle als Kraftrad.
Mal sehen wie der Einspruch endet.
Dieses erwähnte Schreiben vom Ministerium habe ich im Netz nicht gefunden, nur den unklaren Verweis auf §3 Absatz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.
Ich glaube, die Krux liegt daran, dass die c70 als Kraftrad eingestuft wurde, nicht als kleines Leichtkraftrad, vielleicht gilt der Begriff Leichtkraftrad aber nur für Fahrzeuge mit GENAU 125 ccm.
Wenn der Einspruch Erfolg hat werde ich den Jahresbetrag an die Forumskasse überweisen. :?
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Atomo
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Atomo »

Nein, die Wave mit 109,xx ccm gilt auch als Leichtkraftrad.
Bin ich ölich, bin ich fröhlich

Harri
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Harri »

Man muß eine Vorstellung davon haben wie deutsches Behördentum funktioniert und mir erscheint der ganze Vorgang bisher insich absolut logisch und schlüssig. Da muß man keinen Einspruch erheben.
Die Zulassungsbehörde richtet sich bei der Steuereinstufung nach den Angaben des "Briefes".
Die Angaben im Brief sind davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
Vor der Einführung der Leichtkraftklasse, also bis irgendwas um 1980 war jedes Fahrzeug über 50 ccm ein "Kraftrad" und mußte Steuern zahlen.
also je 25 ccm 1,84 €. Bei 70 ccm sind das 5,52 €.
Die Einstufung danach in der neugeschaffenen Leichtkraftradklasse war bis 125 ccm, weniger als 15 PS und theoretisch auch noch Leistungsgewicht (0,1 kw/Kg )möglich.
Es ist also nicht nur an 125 ccm gekoppelt. Ich habe noch eine KS 125 Sport, die passt mit über 15PS zB aufgrund ihrer Leistung nicht in das Leichtkraftradschema.


Es sollte m.M. schon möglich sein eine Steuerbefreiung zu erreichen, da die Kiste die seitens der STVZO geforderten Bedingungen erfüllt.
Andererseits ist es so, daß die Umsetzung gesetzlichen Regelungen in der Dienststelle durch die Ausführungsvorgaben des Dienststellenleiter vorgegeben werden.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Für Fahrzeugen bei denen die zeitgemäße Einstufung entsprechend dem Briefeintrag als Kraftrad erfolgt, bezahlt man Steuer und das ist vollkommen korrekt.
(Eine Umschlüsselung war zeitweilig auch mal zusätzlich verzwickt und nicht immer sinnvoll, weil es für Krafträder im Rahmen von Übergangsregelungen deutlich günstigere Versicherungsprämien als für Leichtkrafträder gab.)

- Vielleicht wäre es aufgrund einer Ausführungsvorgabe des Dienststellenleiters dem Sachbearbeiter sogar möglich die notwendige Umschlüsselung vorzunehmen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Feststellung eigentlich Gutachteraufgabe ist.

- Wenn man als Halter eines Kraftrades eine Umschlüsselung als Leichtkraftrad anstrebt, dann muß man sich selber darum kümmern, daß man durch ein Gutachten (in der Regel Tüv/Dekra) die Änderung des Briefeintrages erwirkt. Ich weiß aber nicht, ob man sich die daraus ergebenden mehrfachen Behördengänge und Kosten antun sollte. Das wäre dann m.M. ein Pyrrhussieg da das Einsparpotential eher unwesentlich ist.
Zuletzt geändert von Harri am Sa 13. Apr 2019, 21:03, insgesamt 1-mal geändert.

MichaW
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von MichaW »

Darf ich tauschen? Ich zahl die €5 und dafür nur 50% Versicherung. So hoch ist nämlich der Unterschied zwischen Kkrad und Krad.
Bei meiner Versicherung sogar fast 70%, da dort nochmal zw Kkrad und Kkroller unterschieden wird. Ich habe die EVB als Kkroller
gebucht, ob das gutgeht, weiss ich noch nicht.
Also unbedingt auf Krad lassen!

VG,

Micha

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Himbeer-Toni
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Mein Leichtkraftroller, eine Honda C125 SuperCub, kostet bei der HUK € 19,65 Versicherung und keine Steuern.
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Re: Meine Honda C125 Super Cub ist da

Beitrag von Himbeer-Toni »

Harri hat geschrieben:
Sa 13. Apr 2019, 20:38
Man muß eine Vorstellung davon haben wie deutsches Behördentum funktioniert und mir erscheint der ganze Vorgang bisher insich absolut logisch und schlüssig. Da muß man keinen Einspruch erheben.
Die Zulassungsbehörde richtet sich bei der Steuereinstufung nach den Angaben des "Briefes".
Die Angaben im Brief sind davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt das Fahrzeug erstzugelassen wurde.
Vor der Einführung der Leichtkraftklasse, also bis irgendwas um 1980 war jedes Fahrzeug über 50 ccm ein "Kraftrad" und mußte Steuern zahlen.
also je 25 ccm 1,84 €. Bei 70 ccm sind das 5,52 €.
Die Einstufung danach in der neugeschaffenen Leichtkraftradklasse war bis 125 ccm, weniger als 15 PS und theoretisch auch noch Leistungsgewicht (0,1 kw/Kg )möglich.
Es ist also nicht nur an 125 ccm gekoppelt. Ich habe noch eine KS 125 Sport, die passt mit über 15PS zB aufgrund ihrer Leistung nicht in das Leichtkraftradschema.


Es sollte m.M. schon möglich sein eine Steuerbefreiung zu erreichen, da die Kiste die seitens der STVZO geforderten Bedingungen erfüllt.
Andererseits ist es so, daß die Umsetzung gesetzlichen Regelungen in der Dienststelle durch die Ausführungsvorgaben des Dienststellenleiter vorgegeben werden.

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Für Fahrzeugen bei denen die zeitgemäße Einstufung entsprechend dem Briefeintrag als Kraftrad erfolgt, bezahlt man Steuer und das ist vollkommen korrekt.
(Eine Umschlüsselung war zeitweilig auch mal zusätzlich verzwickt und nicht immer sinnvoll, weil es für Krafträder im Rahmen von Übergangsregelungen deutlich günstigere Versicherungsprämien als für Leichtkrafträder gab.)

- Vielleicht wäre es aufgrund einer Ausführungsvorgabe des Dienststellenleiters dem Sachbearbeiter sogar möglich die notwendige Umschlüsselung vorzunehmen. Das halte ich aber für unwahrscheinlich, da die Feststellung eigentlich Gutachteraufgabe ist.

- Wenn man als Halter eines Kraftrades eine Umschlüsselung als Leichtkraftrad anstrebt, dann muß man sich selber darum kümmern, daß man durch ein Gutachten (in der Regel Tüv/Dekra) die Änderung des Briefeintrages erwirkt. Ich weiß aber nicht, ob man sich die daraus ergebenden mehrfachen Behördengänge und Kosten antun sollte. Das wäre dann m.M. ein Pyrrhussieg da das Einsparpotential eher unwesentlich ist.
Danke.
Das ist mal gut erklärt.
Offenbar gibts viel Spielraum für die Behörde.
Der Vorbesitzer in Bayern hat keine Steuern bezahlt.
Ist ja eigentlich alles Spielerei, die 5 Euro zahle ich ja gerne, aber verschlechtern will ich mich auch nicht.
Ob ich den Einspruch zurückziehe? Weil ich gut bedient bin und es evtl schlechter kommt?
Diese ganze SuperCub Sache bleibt spannend.
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