@Brämerli:
Stimmt sicherlich alles, was du sagst...... aaaaber die Besitzer der VWs haben natürlich KEIN Geld als Schadensersatz bekommen, sondern konnten ihr Auto zurückgeben..!! Auf eine Entschädigung und Behalten des Autos lässt sich VW natürlich NIEMALS ein.....,
Wandlung des Kaufvertrags halt.... TJA....., das würde ICH natürlich NIEMALS tun, denn selbstverständlich muss man sich (weil man das Fahrzeug ja schließlich genutzt hatte) pro Kilometer eine nette Summe anrechnen lassen.... Diese Nutzungsentschädigung, die vom Neukaufpreis dann abgezogen wird, wird da gaaanz einfach (im für dich supergünstigen Fall) gerechnet: Kaufpreis x zurückgelegte Kilometer/Erwartbare Laufleistung...... als Beispiel: Du hattest für 25.000 €uros (lt. nachgewiesener Rechnung) sone VW-Ruine z.B. einen Tiguan gekauft und bist inzwischen 140.000 Kilometer gefahren, die "erwartete Laufleistung" beträgt ca. 250.000 (Mehr wird fast nie zugestanden...) = 14.000,- €uros Abzug. TOLL, du gibst also deinen 5 Jahre alten Tiguan zurück und bekommst 11.000,-€ von VW für deine "Ruine" raus.... Ein toller Deal..... WOHLGEMERKT nur dann, wenn o.a. Rechnung akzeptiert wird...... meistens werden mit für dich deutlich schlechteren Werten bei der Nutzungsentschädigung gerechnet, so dass du in o.a. Fall maximal 7.000,-€uros rausbekommst......

Nunja, Hauptsache, du hast deine "Entschädigung" bekommen......!!

Ich kenne mehrere Leute, die nach viel Larry ihren Neuwagen zurückgegeben haben..... im Nachherein waren sie alle extremst genervt.....
Denn wenn das soooo einfach ginge, würde ich mir jetzt schnell mal eine ausgelutschte, auf 3 statt auf 4 Zylindern humpelnde, reichlich verbeulte VW-Ruine mit Euro5 für ein paar Euros kaufen und mal eben mittels meiner Rechtsschutzversicherung auf Schadenersatz klagen.....

@Marsmännchen: Seit wann gibt denn VW eine "Rostgarantie"...?? Meines Wissens gibt es eine
Lackgarantie (3 Jahre) und
eine Durchrostungsgarantie (12 Jahre) ....und durchgerostelt ist da NIX. Selbstverständlich muss man zum Erhalt dieser Garantie die regelmäßigen Wartungen/Inspektionen durchführen und die ggf. erforderlichen Zusatzarbeiten (hier Rostentfernung, Neulackireung usw. usw.) ordnungsgemäß nach Herstellervorschrift durchführen lassen.....

Tjaa..... insofern ein nettes Angebot deines VW-Händlers eigentlich.....
Und mal gaaanz ääährlich:
- das KBA hat die Fahrzeuge SO freigegeben
- Jeder (OK, nicht JEDER) hat gewußt, dass alle Hersteller "tricksen"... Ich wusste z.B. seit 2008 ziemlich exakt sogar, WIE sie es machen..... von einem Verkaufsingenieur von Bosch...., nix VW, nix VW-Versuch, nix VW-Entwicklung usw..... es war irgendwie in der Auto-Technik-Welt zumindest ein offenes Geheimnis.....
- was wäre wohl passiert, wenn man in erst 10 Jahren im Nachherein dazu "erfahren" hätte...? Genau: NIX
Und ganz allgemein kann man zu o.a. Fragestellung SO (ohne weitere Angaben) nichts wirklich Eindeutiges sagen. man muss schon Preferenzen wie Komfort, Größe, Nutzungsverhalten, Tiefe des Geldbeutels usw. usw. mit berücksichtigen...., denn da kommen jeweils komplett andere Autos bei raus...!!
