In dem Entwurf steht (angeblich):
Stellt sich mir sofort die Frage, mit welchen Reifen ich eine Straße befahren darf, die mit Dung verschmutz ist. Mit Scheißreifen? Und was passiert im Herbst mit Laub auf der Straße? Tages- oder Nachtreifen?? Ist ein Panzer eigentlich ein Kraftfahrzeug? Darf der überhaupt fahren, wo der doch garkeine Reifen hat? Fragen über Fragen..."Bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Aufbau für die genannten winterlichen Wetterverhältnisse ausgelegt sind (Winterreifen).
Was ist überhaupt ein Reifen, der "für winterliche Wetterverhältnisse ausgelegt" ist? Wie jetz,t auf einmal gehts ums Wetter? nicht mehr um Strassen?.... Mann, mann, mann
Woran erkennt man einen Reifen, der für egal was "ausgelegt" ist? An einer Norm? Ein Gesetzgeber möchte den Reifenbäckern Rezepte vorschreiben?? Oder erkennt man "für winterliche Wetterverhältnisse ausgelegt" an einem M+S-Symbol und falls ja, wer darf das anbringen??
...Meine Fresse manchmal wär ich gerne Anwalt, besonders in normenkontrollierenden Verfahren!