trackcrasher hat geschrieben:Da wird alles vereinheitlicht und dann kommt sowas dabei raus...Gratulation!!
Der Österreicher darf nur nach: Spanien, Portugal, Italien und Lettland. Nach Tschechien nur mit Automatikgetriebe...

Dafür darfst du dann mit dem Code 111 im Führerschein in der Schweiz als Taxifahrer tätig werden. Denn der Code 111 bedeutet in der Schweiz: "Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport".

Aber dafür ist die Grösse und Farbe der Tomaten europaweit geregelt. Vielen Dank Brüssel!

Ahja, da kommt mir grad so ein Provinzposse in den Sinn die sich letzen Sommer an der Grenze zwischen Oesterreich und der Schweiz zugetragen hat, im beschaulichen Bregenz. Da waren 3 Jungspunde mit ihren Mofas von der Schweiz, wie üblich, kurz nach Oesterreich gefahren. Dort wurden diese halbstarken Rocker dann sofort angehalten und verzeigt wegen Führen eines Motorfahrzeuges ohne Berechtigung. Der Fall war vertrackt dass sogar die Aussenminister beider Länder miteinander in sprechen mussten.
Der Grund ist der folgende: In der Schweiz darf man ab 14 Jahren und entsprechender Ausbildung, ein Mofa (Motorfahrrad mit Vmax 25Km/h) in Oestereich ist das, wie es sich bei dieser Provinzposse gezeigt hat, etwas anders. Obwohl seit Urzeiten gegenseitiges Recht und Fürherausweise, gemäss Abkommen XY von ano dazumal, akzeptiert werden. Aber die Oesterreichischen Vollzugsbeamten sind halt schon sehr gründlich. Die sind sich auch nicht zu schade mal mit dem ganz grossen Fahrzeug eine ältere Dame auf dem Fahrrad zu stoppen um dann zu zweit ausgiebig das Fahrrad zu inspizieren. Da darf ann ruhig mal eine halbe oder sogar eine dreiviertelstunde draufgehen. Denn Ordnung muss sein, wo kämen wir den da sonst hin.