2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

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Pille
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2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Pille »

image.jpg
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ARRRRRR. JAAAAAA- MANN, SAUBER JUNGE!!!!

YESS!

Es ist vollbracht, huldigt mir Jünger der sparsamen Fortbewegung! :roll: :lol:
(Nicht so ernst nehmen ich bin etwas überdreht!! :) )

Ich hab es geschafft, nicht nur der normale tüv, eh pillepalle.

Nein! Es ist wahr!

Ich habe hier vor mir ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 STVZO (§19(2) STVZO) liegen. :mrgreen: :mrgreen: :geek: :ugeek: :mrgreen:

Eingetragen ist auch alles bereits. Im Schein steht jetzt:
Zu 15.1: wahlw. 2.50-17 20P i.v.m. zu 15.2: 2.75-17 46P
Das Geheimnis des Könnens liegt im Wollen.

Puhhh
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Puhhh »

O
\/
/\ _O<\_

Mit viel Fantasie lässt es sich erkennen!
Glückwunsch.

seaman100
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von seaman100 »

Sehr schön Pille,

und jetzt die ganze Kraft der Arbeit und den anderen Projekten widmen. ;)

seaman100/Martin
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Man wird alt wie nee Kuh und lernt immer noch dazu.
Habe die Ignorierliste gefunden....

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Pille
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Pille »

Puhh man kann's erkennen :laugh2:

Seaman: yes! nächste Woche geht's endlich los :up2:
Und wir telefonieren mal die Tage wegen möhne ne?

Schöne Feiertage euch allen! ;)
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Gausi
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Gausi »

@Pille

vorne wirklich 20P .... is dat nicht ein Gewichtindex? .... willste jetzt abnehmen?
@All ... vieviel Kilo Achslast ist 20P?

mfg

Gausi

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Pille
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Pille »

Hab ich auch gesehen, zwar gestutzt, aber war mir egal, da das ja eh, genau wie der speedindex nur Mindestvoraussetzung ist. Heißt statt p kann man ganz einfach auch s fahren.
Statt lastindex 38 kann ich auch 43 fahren, das sind ja diese ganzen reinforced geschichten.
Viel wichtiger war mir der indexwert hinten, das das mindestens auch 47 sind, sind sogar nur 46.
Mit dem zb gängigen Index 50 wie zb bei heidenaus k66 hinten, könnte ich keine 47 legal fahren.
Und die brauche ich unbedingt, um am Markt wählen zu können.

Und vorne Index 20 weiß ich selbst nicht ganz sicher was das soll. Vermutlich ist das technisch die unterste Grenze. Deshalb dann wohl auch 46 statt 47.

Edit: Achja Index 20 sind 80kg.
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Lung Mike
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Lung Mike »

@ Pille
Jetzt bin ich ganz verwirrt. :wein:
Kannst du das mal übersetzten.Was entspricht denn ein 2.50,bzw 2.75?
70/80 oder 80/80 oder 90/80/17.
Ich hab kein Plan von diesen Fahrradreifen ala 2.50 usw.
Gruß LungMike
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Cpt. Kono »

Klasse das Du die Pellen eingetragen bekommen hast. Vielleicht solltest Du eine Kopie der Freigabe mal in unserer CUB-Wiki ablegen.
Allet Jute von der Spree
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Innova-raser »

Lung Mike hat geschrieben:@ Pille
Jetzt bin ich ganz verwirrt. :wein:
Kannst du das mal übersetzten.Was entspricht denn ein 2.50,bzw 2.75?
70/80 oder 80/80 oder 90/80/17.
Ich hab kein Plan von diesen Fahrradreifen ala 2.50 usw.
Gruß LungMike
2.50 bzw 2.75 ist die Angabe in Zoll
70/80 bwz 80/80 ist die Angabe in Milimeter

Ein Zoll entspricht 2.54 mm

Somit entspricht ein Reifen mit 2.75" Breite ein 70/80 => 70mm Breit und 56mm Hoch
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Lung Mike »

@ Andy
Danke für die Aufklärung.War in Mathe schon immer schlecht. :(
Aber wenn ich es richtig verstehe,dann ist es doch die gleiche Größe wie vorher,bzw was schon drauf ist,auf dem Möp.
Warum freut er sich so?Ich verstehe es inoch nicht. :shock:
Gruß LungMike
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Innova-raser »

Lies mal diesen Artikel.

Pille kann jetzt jeden Reifen auf seine Wave aufziehen der von den Dimensionen und dem Lastenindex dem Minimalvorgaben entsprechen. So wie es im Ausland gehandhabt wird. Die Reifenmarkenbindung nützt nur dem Reifen- und Motorradhersteller. Ersterer zahlt letzterem.

Ein Schelm der da böses denkt. :mrgreen:
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Lung Mike »

@ Andy
Gelesen. :up2:
Aber nicht schlauer. :?:
Das meiste wußte ich schon.
Bezieht sich nun die Freude über die Unendlichkeit der Reifenwahl (Hersteller)?
Oder die Größe?
Mike
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von sznuffi »

Das steht u.a. ganz unten
*über genügend Profiltiefe von 1,6 Millimetern über die gesamte Breite verfügen*

Ist doch nur bei Autoreifen so.
Beim 2-Rad gelten doch Min. 1 mm , oder ?

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Metzelsuppe
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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von Metzelsuppe »

bis Leichtkraftrad: 1 mm
Größere Mopeds: 1,6 mm

Quelle
Gruß Alex

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Re: 2.50-17 und 2.75-17 und somit auch Winterreifen LEGAL

Beitrag von OldMan »

Gibt es denn inzwischen einen empfehlenswerten Reifen in 70/90-17 für den Winter?
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