Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
- mofarocker
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Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Gruss aus Speyer
Eigentlich hatte ich heute viel vor, jetzt habe ich morgen viel vor.

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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
soweit ich gehört habe machen sie das in den USA schon.
Hauptsächlich bei Kunden mit Ratenzahlungen im Verzug.
Und nicht nur das, sie können das Fahrzeug auch elektronisch stilllegen.
Das ist dann der nächste Schritt.
Das kann natürlich bei Verkauf oder Probefahrt ebenso angewendet werden.
ich weiß es trifft nicht ganz das Thema aber die Fortführung.
Es wird auch bei uns so kommen da bin ich mir ganz sicher.
Gruß Karl
Hauptsächlich bei Kunden mit Ratenzahlungen im Verzug.
Und nicht nur das, sie können das Fahrzeug auch elektronisch stilllegen.
Das ist dann der nächste Schritt.
Das kann natürlich bei Verkauf oder Probefahrt ebenso angewendet werden.
ich weiß es trifft nicht ganz das Thema aber die Fortführung.
Es wird auch bei uns so kommen da bin ich mir ganz sicher.
Gruß Karl

- Pille
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Gut das der gebrauchtmarkt mehr "vernünftige" Fahrzeuge hergibt als man im Leben brauchen kann.
Und Mit ner cub hat man ja schonmal ne Menge fliegen mit einer Klappe geschlagen. Nix mit Überwachung und Systeme die die kosten explodieren lassen und die Technik verkomplizieren bis zur unreparierbarkeit.
Selber reparieren und warten, Ersatz und verschleißteile selbst in Deutschland spottbillig (unglaublich Mega extrem billig, wenn nette Leute einem Teile aus Asien mitbringen), Anschaffungspreis selbst neu superbillig, unkaputtbar, Versicherung extremst günstig (ich Zahl 13 euro jährlich) und die Steuerbefreiung.
Ich hab den Spritverbrauch von unter 2 l vergessen.
eines Tages ist bestimmt der Besitz einer cub aufgrund der Marktwirtschaft schädigenden Auswirkung strafbar
Und Mit ner cub hat man ja schonmal ne Menge fliegen mit einer Klappe geschlagen. Nix mit Überwachung und Systeme die die kosten explodieren lassen und die Technik verkomplizieren bis zur unreparierbarkeit.
Selber reparieren und warten, Ersatz und verschleißteile selbst in Deutschland spottbillig (unglaublich Mega extrem billig, wenn nette Leute einem Teile aus Asien mitbringen), Anschaffungspreis selbst neu superbillig, unkaputtbar, Versicherung extremst günstig (ich Zahl 13 euro jährlich) und die Steuerbefreiung.
Ich hab den Spritverbrauch von unter 2 l vergessen.
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Der renault twizzy hat ebenfalls diese möglichkeit die software des fahrzeugs so fernzusteuern daß man nicht mehr aufladen kann... so soll verhindert werden dass du deine monatliche rate für die batteriemiete nicht bezahlst.....nach dieser info habe ich dann abstand genommen vom kauf...
- Heavendenied
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Nein, hat er nicht. Das steht zwar im Vertrag drin, aber das liegt daran, dass der Vertrag der selbe ist wie bei Zoe und Co, und da ist das angeblich tatsächlich möglich.Sparfuchs hat geschrieben:Der renault twizzy hat ebenfalls diese möglichkeit die software des fahrzeugs so fernzusteuern daß man nicht mehr aufladen kann... so soll verhindert werden dass du deine monatliche rate für die batteriemiete nicht bezahlst.....nach dieser info habe ich dann abstand genommen vom kauf...
- thrifter
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Jungs, könnte es sein, daß Ihr alle am Thema des Artikels vorbeidiskutiert?
Hat überhaupt einer von Euch, die sofort 'Überwachung!' schreien, den Artikel gelesen?
Es dreht sich lediglich darum, daß man demnächst die Möglichkeit hat, ein Fahrzeug übers
Internet ABZUMELDEN, sonst nichts...
Und selbst, wenn ich das wegen des für mich zu komplizierten Procedere wohl kaum machen werde,
kann ich es als Fortschritt im positiven Sinn gutheißen.
Gruß
Reinhard
Hat überhaupt einer von Euch, die sofort 'Überwachung!' schreien, den Artikel gelesen?
Es dreht sich lediglich darum, daß man demnächst die Möglichkeit hat, ein Fahrzeug übers
Internet ABZUMELDEN, sonst nichts...
Und selbst, wenn ich das wegen des für mich zu komplizierten Procedere wohl kaum machen werde,
kann ich es als Fortschritt im positiven Sinn gutheißen.
Gruß
Reinhard
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Wenn es nicht so ist hat es jedenfalls bewirkt daß ich mir jetzt ne innova zulege..
Und online abmeldung ist natürlich ne gute sache
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- Heinz
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
wer lesen kann ist klar im Vorteil
Gruß
Heinz

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Heinz
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Ich habe den Artikel gelesen und den entsprechenden link zum BMVI auch. Genau deshalb hab ich Sicherheitsbedenken:
Ich zitiere mal das Procedere von der site des BMVI. Meine Frage/Bedenken dazu sind markiert und darunter ausgeführt:
2 siehe 1
3 siehe 1
4 QR erfordert eine Wanze ein Smartphone
5 das kann also jeder, der meinen nPA hat oder mal hatte und die erforderlichen Daten geklaut hat.
6 ein interaktives Portal einer Behörde?Mit welcher Software wird dabei mein Rechner infiziert? Wie werden die zu übertragenden Informationen geschütz (verschlüsselt?)
7 wie sicher ist diese System? wie kann ich diese Sicherheit kontrollieren?
8 siehe 6
9 aha und wann genau geruht die Behörde zu "bearbeiten"?
10 ei gucke da und schon nach Bearbeitungs- und Postlaufzeit kann ich wissen ob und wann mein Fahrzeug rechtswirksam abgemeldet ist
11 DE Mail ist nach meinem Wissen die Definition von mangelndem Datenschutz. und das bei einem verbindlichen Rechtsgeschäft mit einer Behörde?
Nein ich halte weder "den Staat", noch seine Behörden, noch seine Handlungsbevollmächtigten für per se böse. Dennoch: ich halte das für den Versuch scheibchenweise sehr unsicheren Verkehr mit Behörden durchzusetzen.
Hmm also mal eben ein knappes Dutzend Bedenken bei einem eigentlich so einfachen Vorgang
Ich zitiere mal das Procedere von der site des BMVI. Meine Frage/Bedenken dazu sind markiert und darunter ausgeführt:
1 wer erzeugt wie diesen Sicherheitscode und wie kann ich den am besten zerstörungsfrei kontrollieren?- Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode1,
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter2 wird ein Sicherheitscode sichtbar),
- Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode3 sichtbar),
- Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code4 einscannen,
- Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen5,
- Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals6,
- Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System7,
- ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung8 der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung9 in der Zulassungsbehörde abgemeldet,
- die Zustellung des Bescheides erfolgt postalisch10 oder unter Nutzung von DE-Mail11.
2 siehe 1
3 siehe 1
4 QR erfordert eine Wanze ein Smartphone
5 das kann also jeder, der meinen nPA hat oder mal hatte und die erforderlichen Daten geklaut hat.
6 ein interaktives Portal einer Behörde?Mit welcher Software wird dabei mein Rechner infiziert? Wie werden die zu übertragenden Informationen geschütz (verschlüsselt?)
7 wie sicher ist diese System? wie kann ich diese Sicherheit kontrollieren?
8 siehe 6
9 aha und wann genau geruht die Behörde zu "bearbeiten"?
10 ei gucke da und schon nach Bearbeitungs- und Postlaufzeit kann ich wissen ob und wann mein Fahrzeug rechtswirksam abgemeldet ist
11 DE Mail ist nach meinem Wissen die Definition von mangelndem Datenschutz. und das bei einem verbindlichen Rechtsgeschäft mit einer Behörde?
Nein ich halte weder "den Staat", noch seine Behörden, noch seine Handlungsbevollmächtigten für per se böse. Dennoch: ich halte das für den Versuch scheibchenweise sehr unsicheren Verkehr mit Behörden durchzusetzen.
Hmm also mal eben ein knappes Dutzend Bedenken bei einem eigentlich so einfachen Vorgang

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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Christian, Du glaubst ja gar nicht was ich bei uns in der Firma für Klimmzüge veranstalten muß, damit Daten der Personalabteilung, Finanzbuchhaltung, Dispoabteilung, Geschäftsführung... usw. zu den entsprechenden Behörden geleitet werden. Führt man sich die Sicherheitsvorschläge des BSI zu Gemüte, stellt man fest, daß fast nahezu JEDE andere Bundesbehörde gegen gängige Schutzmechanismen verstößt. Ich muß JAVA installiert haben für Finanzämter, Datenverkehr durch unsere Proxyserver können nicht übermittelt werden weil viele Programme keine Einstellungen dafür haben, andere Behörden senden mails mit *.zip und sogar *.exe (in diesem Fall selbstextrahierende zips) Dateien im Anhang......welche ich grundsätzlich im vorgelagerten Proxy blocke..
Noch Fragen Kienzle?
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Bin ich ölich, bin ich fröhlich
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Doch ich glaube
Wer erstattet denn Strafanzeige gegen den Absender, wenn der, offenbar absichtlich, selbstentpackende exes mitschickt?
Und wer fordert Schadenersatz? Schließlich muß das System wieder gereinigt und gesichert werden mit Arbeitskosten, die bei sinnvoller Kommunikation auch produktiv genutz werden könnten.
Ich hab dem Arbeitsamt schon mal schriftlich mitgeteilt, daß deren mails bei mir im spam landen, weil sie schadverdächtige mails schicken. Es kam ein freundlicher Hinweis ich könnte den Spamfilter so einstellen, daß deren mails durchkommen
Meine höfliche Antwort war, daß ich wüßte und nachdem sie mir ein interaktives Formular geschickt haben, das AA manuell auf die Spamliste gesetzt hätte...

Wer erstattet denn Strafanzeige gegen den Absender, wenn der, offenbar absichtlich, selbstentpackende exes mitschickt?
Und wer fordert Schadenersatz? Schließlich muß das System wieder gereinigt und gesichert werden mit Arbeitskosten, die bei sinnvoller Kommunikation auch produktiv genutz werden könnten.
Ich hab dem Arbeitsamt schon mal schriftlich mitgeteilt, daß deren mails bei mir im spam landen, weil sie schadverdächtige mails schicken. Es kam ein freundlicher Hinweis ich könnte den Spamfilter so einstellen, daß deren mails durchkommen

Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Die Leute haben wohl keine Zeit/Gelegenheit die C'T zu Lesen. Sonst haetten sie Dir wohl als Antwort gegeben:"dann installieren Sie halt vmware, virtualbox, wine.... und erledigen Sie das, was Ihnen verdaechtig vorkommt, in dieser abgeschotteten Umgebung." Und hoppsa, wer haette dann (wieder) den schwarzen Peter??crischan hat geschrieben:Es kam ein freundlicher Hinweis ich könnte den Spamfilter so einstellen, daß deren mails durchkommenMeine höfliche Antwort war, daß ich wüßte und nachdem sie mir ein interaktives Formular geschickt haben, das AA manuell auf die Spamliste gesetzt hätte...
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Kannst du darüber etwas mehr erzählen?Sparfuchs hat geschrieben:Der renault twizzy hat ebenfalls diese möglichkeit die software des fahrzeugs so fernzusteuern daß man nicht mehr aufladen kann... so soll verhindert werden dass du deine monatliche rate für die batteriemiete nicht bezahlst.....nach dieser info habe ich dann abstand genommen vom kauf...
Nicht der Verstand schreibt die Postings sondern der Charakter!
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Es ist wie gesagt ein Gerücht, welches sich als unwahr herausgestellt hat. Es liegt, wie weiter oben geschrieben daran, dass so ein Hinweis in dem Vertrag steht, weil es ein Standardvertrag ist. Ausserdem hatte jemand im Internet bei myRenault seine aktuelle und die voraussichtliche jährliche Fahrleistung hinterlegt. Daraus errechnet das System wann man zur Inspektion muss und schickt einem ne Erinnerung. Diese Person hat sich dann gewundert, dass auf der Erinnerung tatsächlich fast exakt der richtige Kilometerstand war, was aber einzig daran lag, dass er eben wirklich so viele Kilometer gefahren ist, wie er vorher angegeben hatte. Hat nix mit Überwachung zu tun sondern ist einfache Mathematik.Innova-raser hat geschrieben:Kannst du darüber etwas mehr erzählen?Sparfuchs hat geschrieben:Der renault twizzy hat ebenfalls diese möglichkeit die software des fahrzeugs so fernzusteuern daß man nicht mehr aufladen kann... so soll verhindert werden dass du deine monatliche rate für die batteriemiete nicht bezahlst.....nach dieser info habe ich dann abstand genommen vom kauf...
Schade, dass solche Halbwahrheiten die man mal irgendwo gehört hat oft als Tatsache hingestellt werden und somit Leute verunsichern...
Hier mal der Thread dazu aus dem Twizy Forum:
http://www.vectrix-forum.de/index.php?o ... 2&id=76275
An anderer Stelle hat auch einer den Akku komplett zerlegt und da war nix von Telematikbox oder so...
Wenn da noch Klärungsbedarf ist kann ich auch gerne noch nen Thread dazu machen, ansonsten denke ich sollten wir mal wieder zum eigentlichen Thema zurück.
@topic:
Ich find die Idee gut. Wenn ich überleg wie lange ich immer bei uns auf der Zulassungsstelle sitze für so nen Vorgang...
Ob es dann aber wirklich so klappt wie geplant, da bin ich eher skeptisch, weil mir noch nicht ganz klar ist, wie man Mißbrauch sicher verhindern kann.
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Re: Außerbetriebsetzung ab 1.1.2015 übers Internet möglich
Danke für die Erklärung.Heavendenied hat geschrieben:Ich find die Idee gut. Wenn ich überleg wie lange ich immer bei uns auf der Zulassungsstelle sitze für so nen Vorgang...
Ob es dann aber wirklich so klappt wie geplant, da bin ich eher skeptisch, weil mir noch nicht ganz klar ist, wie man Mißbrauch sicher verhindern kann.
Die elektronische An- bzw. Abmeldung finde ich grundsätzlich gut. Elektronik soll da helfen wo es Zeit spart und dem Bürger auch ein echter Mehrwert entsteht. Nicht jeder hat soviel Restzeit um dise irgendwo auf einem Amt abzusitzen.
Der Datenschutz ist sicher immer ein Thema. Trotzdem würden für mich die Vorteile überwiegen. Und mit etwas eigener Sorgfalt lässt sich die Privatssphäre grundsätzlich immer noch relativ gut schützen.
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