ul-power hat geschrieben:Habe mir jetzt ein kennzeichen bestellt mit 180x130, da ich nur 1 buchstaben und 2 ziffern in der 2. zeile habe. Wohl nach anlage 4 möglich und erlaubt. Jetzt bin ich aber gespannt, was die sagen, wenn ich zum stempeln komme.
halte uns auf jeden Fall auf dem laufenden, was die beim StVA gesagt haben.
Ich habe so einiges durch, wenn es um "besondere" Kennzeichen geht...
ul-power hat geschrieben:Habe mir jetzt ein kennzeichen bestellt mit 180x130, da ich nur 1 buchstaben und 2 ziffern in der 2. zeile habe. Wohl nach anlage 4 möglich und erlaubt. Jetzt bin ich aber gespannt, was die sagen, wenn ich zum stempeln komme.
halte uns auf jeden Fall auf dem laufenden, was die beim StVA gesagt haben.
Ich habe so einiges durch, wenn es um "besondere" Kennzeichen geht...
Hallo Böcki, mache ich. Bin selbst gespannt, was die Amtsschimmel im Landratsamt dazu sagen, wenn ich mit dem Kennzeichen 180x130 antanze. War übrigens nicht so einfach, eine Firma zu finden, die diese Buchstaben/Zeichen-Kombination auf dem kleinen Kennzeichen unterbringt. Habe dann bei kennzeichen55 bestellt, die waren supernett und kompetent. Gibt wohl nur das "Problem", dass die beiden Plaketten wegen der Ortskennung AA nicht nebeneinander sondern nur untereinander gestempelt werden können. Ob das durchgeht...ich bin gespannt und halte euch auf dem laufenden. Leider gibt es für diese Grösse doch keine Kennzeichenhalterung, auch keine verstellbare. Also doch anschrauben oder selber bauen.
untereinander die Stempel ist erlaubt. Schau mal in meinen Gardasee-reloaded Reisebericht, da ist ein Bild von einem 190x130 LKR-Schild dabei...
Fahre aber noch was kleineres, die Inno wird daher auf der BAB gerne mal mit ner wildgewordenen Mofa verwechselt inkl. Polizeikontrollen und ungläubigem Staunen
Eigentlich müssten wir Dir eine eigene Rubrik "Kennzeichen" einrichten, Böcki - Moderator: Mr. Utsch...
@Ralf: Bin auch mal auf das Ergebnis gespannt...
Zulassungsstelle hat geschrieben:Beibehaltung des Kfz-Kennzeichens innerhalb Hessens
Auf Grund einer allgemeinen Ausnahmeregelung des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung besteht seit dem 01. November 2009 die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohnsitzes innerhalb Hessens das bisherige Kennzeichen weiterhin zu behalten.
Damit obliegt es der Entscheidung der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters, ob das bisherige Kennzeichen weitergenutzt werden, oder ob ein neues Kennzeichen mit dem Unterscheidungszeichen des neuen Zulassungsbezirkes zugeteilt werden soll.
Die Pflicht zur Meldung und zur Änderung der Fahrzeugpapiere besteht allerdings weiterhin. Auch wenn die Halterin / der Halter sich dafür entscheidet, bei einem Wohnsitzwechsel das bisherige Kennzeichen zu behalten, ist eine Umschreibung des Fahrzeuges in den Bezirk der neuen Zulassungsbehörde ebenso erforderlich wie die Vorsprache bei der Zulassungsbehörde.
Die eröffneten Möglichkeiten der Kennzeichenmitnahme wurden durch einen weiteren Erlass auf den Wechsel des Zulassungsbezirks mit gleichzeitigem Halterwechsel erweitert. Die Zulassungsbehörde Frankfurt am Main bietet ab dem 01. März 2012 die Möglichkeit der Beibehaltung des Kennzeichens in den Fällen des Wechsels des Zulassungsbezirks mit gleichzeitigem Halterwechsel an.
wie schon geschrieben: nur bei einer Umschreibung möglich.
ul-power hat geschrieben:Habe mir jetzt ein kennzeichen bestellt mit 180x130, da ich nur 1 buchstaben und 2 ziffern in der 2. zeile habe. Wohl nach anlage 4 möglich und erlaubt. Jetzt bin ich aber gespannt, was die sagen, wenn ich zum stempeln komme.
halte uns auf jeden Fall auf dem laufenden, was die beim StVA gesagt haben.
Ich habe so einiges durch, wenn es um "besondere" Kennzeichen geht...
Hallo Böcki, mache ich. Bin selbst gespannt, was die Amtsschimmel im Landratsamt dazu sagen, wenn ich mit dem Kennzeichen 180x130 antanze. War übrigens nicht so einfach, eine Firma zu finden, die diese Buchstaben/Zeichen-Kombination auf dem kleinen Kennzeichen unterbringt. Habe dann bei kennzeichen55 bestellt, die waren supernett und kompetent. Gibt wohl nur das "Problem", dass die beiden Plaketten wegen der Ortskennung AA nicht nebeneinander sondern nur untereinander gestempelt werden können. Ob das durchgeht...ich bin gespannt und halte euch auf dem laufenden. Leider gibt es für diese Grösse doch keine Kennzeichenhalterung, auch keine verstellbare. Also doch anschrauben oder selber bauen.
LG von der Ostalb
Ralf
Jo, jetzt hatte ich mal wieder meinen Amtsschimmel. Bin heute morgen mit dem "alten" Kennzeichen (240x135) und dem "neuen" (180x130) angetanzt und um neue Stempel gebeten: Ihr ahnt es sicher schon: "Das haben wir ja noch nie gesehen"..."Das ist nicht zulässig"...Selbst nach provokantem Hinlegen der Anlage 4 zu § 10 Abs. 2...und dem Hinweis auf die max. Breite von 255mm wurde der Amtsleiter geholt...Resultat: Nach oben delegiert (Verweis auf´s RP) und...und...und.
Jetzt schreibe ich doch mal ans RP. Mal sehen, was denen einfällt.
Hallo Ralf,
vielleicht hätt's geholfen, wenn Du das Zweirad erst abgemeldest hättest und bei der Wiederzulassung 2 Tage später das neue "gealterte" Schild zum Aufbringen der Plaketten vorgelegt hättest?
"Das soll zu klein sein?" .... "das war doch die ganze Zeit schon dran" ... "vielleicht ist es ja geschrumpft?" (beim Abmelden das Reservieren der Nummer nicht vergessen)
Grüße, Dieter dh
Liebe Innovaner, danke für die Beileidsbekundungen. Ich lasse mich vom Amtsschimmel nicht unterkriegen...
Schreibe am Wochenende erst mal einen netten Brief ans Reg.präsidium. Bis Da eine Antwort da ist, ist der Gilb auf dem Schild. Danke für den Tip. Lasse mein "Kleines" jetzt erst mal abhängen. Melde mich wieder...
LG von der verregneten Ostwall.
Ralf