Meinem an Zungengrundkrebs erkrankten Vater hat der Hausarzt, mit Zustimmung der gesamten Familie und vorherigem Gespräch von mir mit meinem Vater als er noch "fast Drogenfrei" war, einen schrecklichen Tod erspart. Mein Vater ist Ende der 90er mit 59 Jahren in meinen Armen gestorben. Wir sind für die Courage des Arztes heute noch dankbar.sznuffi hat geschrieben: (Stichwort: Sterbehilfe)
Trauriges WE!
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Re: Trauriges WE!
Bin ich ölich, bin ich fröhlich
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Re: Trauriges WE!
...und die sich darauf beziehenden Beiträge natürlich auch.
Re: Trauriges WE!
@Crischan
Danke!
Schläge unter die Gürtellinie, wie auch immer wortgewaltig verbrämt, gehören sich nicht!
Guri
Danke!
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Re: Trauriges WE!
Cristian hat ja die entsprechenden Dinge gelöscht, daher bitte wieder zum Thema zurückkehren.guri hat geschrieben:@Crischan
Danke!
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- braucki
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Re: Trauriges WE!
Ich würde die kombi Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung empfehlen. In der Betreuungsvollmacht auf die bestehende Patientenverfügung hinweisen. So bürdet man dem Vollmachtnehmer nur die Umsetzung der Patientenverfügung auf. Sinnvoll ist es auch, diese Papiere einmal im Jahr erneut zu unterzeichnen, mit dem Hinweis der weiteren Gültigkeit. Dann noch ein Hinweis auf die Existenz dieser Papiere zum BPA/Organspendeausweis, dann sollte die Berücksichtigung im Fall der Fälle klappen. Dann evtl. noch ein handgeschriebenes Testament in welchem man Ort und Art der Beisetzung wünscht, dann gibt es auch keinen Stress in der Familie. Dies Paket sehe ich so als das Mindestmaß an Verantwortung an, welches jeder so hat.......nämlich die für sich selbst.
Bei ernsthaften todbringenden Erkrankungen kann ich aus eigener familiärer Erfahrung die Hilfe durch eine stationäre Aufnahme in einer zertifizierten Palliativstation im Krankenhaus empfehlen....die Hilfe und Unterstützung dort erfolgte sehr würdevoll für Patient und Angehörige und wäre auch im angeschlossenen Hospiz möglich gewesen.
Bei ernsthaften todbringenden Erkrankungen kann ich aus eigener familiärer Erfahrung die Hilfe durch eine stationäre Aufnahme in einer zertifizierten Palliativstation im Krankenhaus empfehlen....die Hilfe und Unterstützung dort erfolgte sehr würdevoll für Patient und Angehörige und wäre auch im angeschlossenen Hospiz möglich gewesen.
Zuletzt geändert von braucki am Di 14. Jan 2014, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Oliver
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Re: Trauriges WE!
Olli meinst Du wirklich, man sollte die Patientenverfügung jährlich "updaten"?
Da müssen immer 2 Zeugen unterschreiben, das ist nicht in 5 min erledigt.....
Gruß Ralf
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Gruß Ralf
- braucki
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Re: Trauriges WE!
Ich nutze Standartformulare, bei meinem letzten Uniaufenthalt wurden diese immer noch problemlos als verbindliche Verfügung anerkannt und hätten bei Bedarf Berücksichtigung gefunden. Das ist für mich ausreichend.
Grüße
Oliver
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Re: Trauriges WE!
braucki hat geschrieben:Ich nutze Standartformulare, bei meinem letzten Uniaufenthalt wurden diese immer noch problemlos als verbindliche Verfügung anerkannt und hätten bei Bedarf Berücksichtigung gefunden. Das ist für mich ausreichend.
Habe ich auch, Olli. Vom bayrischen Gesundheitsministerium ausgedruckt.
Steht alles Wichtige drin.
Dennoch meine Frage: muss das jedes Jahr erneuert werden?
- braucki
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Re: Trauriges WE!
Ich habe mal in einem Fernsehbericht gesehen, dass es Ärzten Probleme bereitet eine 'alte' Patientenverfùgung anzuerkennen. Also habe ich eine Allonge angefügt, auf der ich jedes Jahr mit Ort und Datum Unterschreibe, dass die Patientenverfügung vom 'Erstellungsdatum' weiterhin gültig ist und ich die Berücksichtigung meiner Verfügung erbitte.
Grüße
Oliver
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Re: Trauriges WE!
Müssen muß man garnichts. Sterben muß man, alles Andere ist freiwillig
Nee mal im Ernst. Ich hab früher mal Rettungsdienst gefahren und da haben wir natürlich auch über solche Dinge geredet. Es ist halt blöd wenn man eine über zehn Jahre alte Willenserklärung findet. Will der Patient das jetzt noch? Oder haben sich seine Lebensumstände und -einstellungen vielleicht geändert? Wenn ja woran erkennt man das? Und wenn nicht woher weiß ich das?
Muß ich eine absolut eindeutige Willenserklärung eines Suicidalen, der eine Reanimation eindeutig ablehnt befolgen? Die damalige juristische Antwort war eindeutig: Nein, denn zur Wirksamkeit einer Willenserklärung gehört die unzweifelhafte Zurechnungsfähigkeit des Erklärenden. Ein Suicidaler ist per Definition nicht zurechnungsfähig sonst würde er sich ja nicht umbringen wollen. Unter Anderem deswegen ist ein Selbsttötungsversuch eine Zwangsindikation für psychiatrische Behandlung. Das mag man gut finden oder auch nicht, das ist oder war zumindest damals, geltendes Recht.
Es gibt Leute deren Glauben Transfusionen oder Infusionen mit Blutpräparaten verbietet. In solchen Fällen muß also geprüft werden ob der Patient tatsächlich einer solchen Glaubensgemeinschaft angehört und ob diese Glaubensgemeinschaft tatsächlich als Religion nach deutschem Recht anerkannt ist. Sonst gilt das selbstverständlich nicht.
Es gab tasächlich mal einen Fall bei dem ein Vater einer Tochter, die uA. mit Erytrozytenkonzentraten und Plasmaexpandern behandelt wurde und deren Leben dadurch gerettet wurde, auf Schadenersatz klagte, weil seine Tochter nun (verkürzt) des Teufels sei.
Es gab damals eine Vorschrift wie ein Reanimationsverbot des Patienten zu umgehen ist: Gut damals als er noch gesund war, hat er das so gewollt aber jetzt in dieser konkrteten Situation und in Kenntnis seiner Lage würde er bei klarem Verstand zustimmen. Also ran an die Arbeit und reanimieren!
Es gibt so furchtbar viel zu (be)denken bei solch existentiellen Dingen. Was ist körperliche Gesundheit, was ist geistige Gesundheit, was ist menschenwürdiges Leben, was ist Menschenwürde.... Was ist überhaupt ein Mensch?
Was ist eine lebensverlängernde Maßnahme, was ist eine sterbensverlängernde Maßnahme? Was heist "Leben retten"? Habe ich jemandes Leben gerettet wenn ich ihn vor dem Ertrinken bewahrt habe und er eine Stunde später bei einem anderen Unfall schwer verletzt wird und qualvoll stirbt?
Sorry für den langen Sermon
vielleicht noch was versöhnliches zum Thema menschliches Leben:
Ein Pastor, ein kath. Priester und ein Rabbiner diskutieren darüber, wann menschliches Leben beginnt. Der Priester: mit der Befruchtung. Der Pastor: mit der Geburt. Der Rabbi: Hmm, ja nun... also menschliches Leben beginnt, wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Hund tot ist.
@Atomo allerhöchsten Respekt wie ihr damals damit umgegangen seid. CHAPEAU!

Nee mal im Ernst. Ich hab früher mal Rettungsdienst gefahren und da haben wir natürlich auch über solche Dinge geredet. Es ist halt blöd wenn man eine über zehn Jahre alte Willenserklärung findet. Will der Patient das jetzt noch? Oder haben sich seine Lebensumstände und -einstellungen vielleicht geändert? Wenn ja woran erkennt man das? Und wenn nicht woher weiß ich das?
Muß ich eine absolut eindeutige Willenserklärung eines Suicidalen, der eine Reanimation eindeutig ablehnt befolgen? Die damalige juristische Antwort war eindeutig: Nein, denn zur Wirksamkeit einer Willenserklärung gehört die unzweifelhafte Zurechnungsfähigkeit des Erklärenden. Ein Suicidaler ist per Definition nicht zurechnungsfähig sonst würde er sich ja nicht umbringen wollen. Unter Anderem deswegen ist ein Selbsttötungsversuch eine Zwangsindikation für psychiatrische Behandlung. Das mag man gut finden oder auch nicht, das ist oder war zumindest damals, geltendes Recht.
Es gibt Leute deren Glauben Transfusionen oder Infusionen mit Blutpräparaten verbietet. In solchen Fällen muß also geprüft werden ob der Patient tatsächlich einer solchen Glaubensgemeinschaft angehört und ob diese Glaubensgemeinschaft tatsächlich als Religion nach deutschem Recht anerkannt ist. Sonst gilt das selbstverständlich nicht.
Es gab tasächlich mal einen Fall bei dem ein Vater einer Tochter, die uA. mit Erytrozytenkonzentraten und Plasmaexpandern behandelt wurde und deren Leben dadurch gerettet wurde, auf Schadenersatz klagte, weil seine Tochter nun (verkürzt) des Teufels sei.
Es gab damals eine Vorschrift wie ein Reanimationsverbot des Patienten zu umgehen ist: Gut damals als er noch gesund war, hat er das so gewollt aber jetzt in dieser konkrteten Situation und in Kenntnis seiner Lage würde er bei klarem Verstand zustimmen. Also ran an die Arbeit und reanimieren!
Es gibt so furchtbar viel zu (be)denken bei solch existentiellen Dingen. Was ist körperliche Gesundheit, was ist geistige Gesundheit, was ist menschenwürdiges Leben, was ist Menschenwürde.... Was ist überhaupt ein Mensch?
Was ist eine lebensverlängernde Maßnahme, was ist eine sterbensverlängernde Maßnahme? Was heist "Leben retten"? Habe ich jemandes Leben gerettet wenn ich ihn vor dem Ertrinken bewahrt habe und er eine Stunde später bei einem anderen Unfall schwer verletzt wird und qualvoll stirbt?
Sorry für den langen Sermon
vielleicht noch was versöhnliches zum Thema menschliches Leben:
Ein Pastor, ein kath. Priester und ein Rabbiner diskutieren darüber, wann menschliches Leben beginnt. Der Priester: mit der Befruchtung. Der Pastor: mit der Geburt. Der Rabbi: Hmm, ja nun... also menschliches Leben beginnt, wenn die Kinder aus dem Haus sind und der Hund tot ist.
@Atomo allerhöchsten Respekt wie ihr damals damit umgegangen seid. CHAPEAU!
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Re: Trauriges WE!
Danke für den ausführlichen Text Christian, ich habe es gerne gelesen.
(auch , oder weils gerade so ein schweres Thema ist)
@Olli: so werde ich das jetzt auch handhaben, meine Frau übrigens auch.
Werden wir nachher gleich erledigen.
Der Witz ist Spitzenklasse! Wir merkens grad, weil unsere Tochter RICHTIG flügge
wird
Grüße Ralf
(auch , oder weils gerade so ein schweres Thema ist)
@Olli: so werde ich das jetzt auch handhaben, meine Frau übrigens auch.
Werden wir nachher gleich erledigen.
Der Witz ist Spitzenklasse! Wir merkens grad, weil unsere Tochter RICHTIG flügge
wird

Grüße Ralf