Diebstahl
- NORTON
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Re: Diebstahl
Bitte nicht vergessen, welch traumatische Gefühle nach einem Einbruch in die Privatsphäre auftauchen!
Ich spreche aus Erfahrung, denn bei uns wurde im alten Haus vor 19 Jahren eingebrochen.
Ich bin da nicht Deiner Meinung, Andy. Ausnahmsweise.
Ich spreche aus Erfahrung, denn bei uns wurde im alten Haus vor 19 Jahren eingebrochen.
Ich bin da nicht Deiner Meinung, Andy. Ausnahmsweise.
Re: Diebstahl
Ich plädiere auch für Sicherungsmaßnahmen anstatt mich in die hier geäußerten Gewaltphantasien zu flüchten. Bei einem Showdown zieht einer den kürzeren und selbst wenn man es nicht selbst ist - ob es so eine Gute Idee ist den Bruder vom Roman/Oleg oder den angehörigen einer ganzen blutracheorientierten Sippschaft zu erschießen - dass sei dahingestellt.
Übrigens - Dieb hin - Dieb her - auch das Auslöschen eines Lebens kann ein Trauma verursachen. Da bin ich Innovarasers Meinung.
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Re: Diebstahl
Ich verstehe was du meinst, Ralf. Nur ich denke du hättest noch viel grössere Problem, Sorgen und Albträume wenn du jemanden erschossen hättest. Und mich würde diese bis in zum Tod verfolgen.NORTON hat geschrieben:Bitte nicht vergessen, welch traumatische Gefühle nach einem Einbruch in die Privatsphäre auftauchen!
Ich spreche aus Erfahrung, denn bei uns wurde im alten Haus vor 19 Jahren eingebrochen.
Ich bin da nicht Deiner Meinung, Andy. Ausnahmsweise.
Ich hänge nicht so an den Dingen. Natürlich ist ein Diebstahl immer ärgerlich und mit Umtrieben verbunden. Aber am Ende können wir es allermeistens verkraften.
Also besser ein Versicherung abschliessen und das Hab und Gut mit vernünftigen Mitteln sichern.
Ich weiss, ich habe gut reden. Bei uns ist noch nie eingebrochen worden. Aber es würde sich auch nicht lohnen. Bei uns ist nicht viel zu holen ausser ein paar Konservern, einen Sack Reis und alte, abgetackelte Computer.

Nicht der Verstand schreibt die Postings sondern der Charakter!
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- NORTON
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Re: Diebstahl
Moin Andy,
natürlich hast Du recht. Wegen ein paar Dingen erschießt man keinen Menschen, das ist doch klar.
Es sind die vielen Erinnerstücke und sehr persönlichen Dinge, auf denen während eines Einbruchs förmlich herumgetrampelt wird. (und beschädigt, vandalistisch)
Bei uns war der Einbruch übrigens am hellichten Tag, als Keiner daheim war. Es waren noch andere Häuser und Wohnngen an dem Tag betroffen.
Man möchte diese Drecksäcke gerne verprügeln!
Gruß Ralf
natürlich hast Du recht. Wegen ein paar Dingen erschießt man keinen Menschen, das ist doch klar.
Es sind die vielen Erinnerstücke und sehr persönlichen Dinge, auf denen während eines Einbruchs förmlich herumgetrampelt wird. (und beschädigt, vandalistisch)
Bei uns war der Einbruch übrigens am hellichten Tag, als Keiner daheim war. Es waren noch andere Häuser und Wohnngen an dem Tag betroffen.
Man möchte diese Drecksäcke gerne verprügeln!
Gruß Ralf
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Re: Diebstahl
Man kann sich ja viel vornehmen in seinem Leben, aber ich denke das es bei Einbruch und Raub eher animalisch zugeht.
Solch eine Situation ist weit jenseits einer Planbarkeit bzw. einer geregelten Durchführung.
Mit Sicherheit würde ich nicht vorsätzlich von einer Waffe gebrauch machen, aber das ich in meinen eigenen vier Wänden auf Verteidigung gepolt bin muß dem Einbrecher klar sein. Das ist nun mal sein Berufsrisiko.
Mich zu Verteidigen erlaube ich mir schon und das bedingungslos. Sonst habe ich mich selbst zum Opfer gemacht.
Im Fall einer sexuellen Nötigung meiner 11jährigen Tochter im letzten Jahr gab es auch gleich hinter die Löffel. Nix Anzeige, RA-Geplänkel, mit wie auch immer gearteten Abwägungen und einem evtl. Schuldspruch vor einem Gericht, zu einem Zeitpunkt an dem Angeklagte nicht mal mehr weiß wen er genötigt hat.
Da gab´s Legislative, Judikative, Exekutive im Schnelldurchlauf.
Daß das es genau der richtige weg war, sofort die Konsequenzen seines handelns tragen zu müssen, konnte ich in seinen panikgeweiteten Augen ablesen, als er in das wutentbrandte Gesicht des Vaters blicken mußte.
Solch eine Situation ist weit jenseits einer Planbarkeit bzw. einer geregelten Durchführung.
Mit Sicherheit würde ich nicht vorsätzlich von einer Waffe gebrauch machen, aber das ich in meinen eigenen vier Wänden auf Verteidigung gepolt bin muß dem Einbrecher klar sein. Das ist nun mal sein Berufsrisiko.
Mich zu Verteidigen erlaube ich mir schon und das bedingungslos. Sonst habe ich mich selbst zum Opfer gemacht.
Im Fall einer sexuellen Nötigung meiner 11jährigen Tochter im letzten Jahr gab es auch gleich hinter die Löffel. Nix Anzeige, RA-Geplänkel, mit wie auch immer gearteten Abwägungen und einem evtl. Schuldspruch vor einem Gericht, zu einem Zeitpunkt an dem Angeklagte nicht mal mehr weiß wen er genötigt hat.
Da gab´s Legislative, Judikative, Exekutive im Schnelldurchlauf.

Daß das es genau der richtige weg war, sofort die Konsequenzen seines handelns tragen zu müssen, konnte ich in seinen panikgeweiteten Augen ablesen, als er in das wutentbrandte Gesicht des Vaters blicken mußte.
Allet Jute von der Spree
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Re: Diebstahl
Mensch Alex, DAS ist ja der absolute schlimmste Fall, der eintreten kann!
Ich hoffe, Deine Lütte hat das gut überstanden. *Daumendrück*..
Du hast völlig Recht: Im Grundgesetz steht, dass man "einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" verteidigen darf.
DAS WÜRDE ICH AUCH TUN! Da wird nicht überlegt, das muss "vegetativ" erfolgen.
Ob der Schwarzkittel dann daraus einen sog. "Notwehrexcess" draus macht, ist mir egal= denn meine Lieben (und ich selber), LEBEN noch. Und das möglichst ohne im Rollstuhl zu enden.
Man WEIß ja, dass Steuersünder wesentlich härter als Kinderschänder bestraft werden, der Täter könnte "ja eine schlechte Kindheit" gehabt haben.
Ich werde die wankelmütige Justiz niemals begreifen. Ich möchte auch nicht. DIese verquaste "Sprache", diese Juristenschwemme, dieses eigene Volk, die WOLLEN auch NICHT verstanden werden, mit dem gesunden Menschenverstand schon garnicht.
Ich empfehle an dieser Stelle mal wieder das Buch " Der Richter und sein Opfer" zu lesen.
EIn altgedienter Jurist, Autor (Spiegel), führt nicht nur beispiele des Versagend der Justiz auf, SONDERN BEWEIST, dass dieses Versagen DIE REGEL ist!
Ich hoffe, Deine Lütte hat das gut überstanden. *Daumendrück*..
Du hast völlig Recht: Im Grundgesetz steht, dass man "einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" verteidigen darf.
DAS WÜRDE ICH AUCH TUN! Da wird nicht überlegt, das muss "vegetativ" erfolgen.
Ob der Schwarzkittel dann daraus einen sog. "Notwehrexcess" draus macht, ist mir egal= denn meine Lieben (und ich selber), LEBEN noch. Und das möglichst ohne im Rollstuhl zu enden.
Man WEIß ja, dass Steuersünder wesentlich härter als Kinderschänder bestraft werden, der Täter könnte "ja eine schlechte Kindheit" gehabt haben.
Ich werde die wankelmütige Justiz niemals begreifen. Ich möchte auch nicht. DIese verquaste "Sprache", diese Juristenschwemme, dieses eigene Volk, die WOLLEN auch NICHT verstanden werden, mit dem gesunden Menschenverstand schon garnicht.
Ich empfehle an dieser Stelle mal wieder das Buch " Der Richter und sein Opfer" zu lesen.
EIn altgedienter Jurist, Autor (Spiegel), führt nicht nur beispiele des Versagend der Justiz auf, SONDERN BEWEIST, dass dieses Versagen DIE REGEL ist!
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Re: Diebstahl
Ich denke das meine Tochter das ganz gut überstanden hat. Sie hat sich erschreckt wie schnell ihr alter Herr in Wallung kam. Ging halt alles fürchterlich schnell.
Eine Anzeige gab´s für den stadtbekannten Unhold dann im Nachhinein auch noch. Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt vor Kurzem eingestellt.
Dieser Fall war zwar ein wenig OT und ging über den möglichen nächtlichen Diebstahl eines Mopeds hinaus, aber es sollte einem Dieb schon klar sein das da ein gewisses Risikopotenzial lauert, wenn man anderen Böses antut.
Eine Anzeige gab´s für den stadtbekannten Unhold dann im Nachhinein auch noch. Das Verfahren wurde vom Staatsanwalt vor Kurzem eingestellt.
Dieser Fall war zwar ein wenig OT und ging über den möglichen nächtlichen Diebstahl eines Mopeds hinaus, aber es sollte einem Dieb schon klar sein das da ein gewisses Risikopotenzial lauert, wenn man anderen Böses antut.
Allet Jute von der Spree
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Re: Diebstahl
Letzte Woche ist 2 Häuser weiter neben uns eingebrochen worden. Die Kripo kam von
Tür zu Tür um nach Zeugen bzw. Auffälligkeiten zu fragen.
Dabei meinte der Beamte, stellen sie sich nie in den Weg, lassen sie den Tätern einen Fluchtweg.
In seiner Panik bringt er sie um.
Statistisch kommen 90 % der Einbrüche zwischen 16 und 20 Uhr. 5 % Nachts und 5 % Vormittags.
Und, wie Peter schrieb, ist die Bande einmal im Ort durch, hat man die nächsten Jahre Ruhe.
Bei uns hat man auch versucht die Haustüre zu knacken, aber unser "Kampfhund" hat sofort angeschlagen
und die Täter vertrieben. Wir selbst waren nicht zu Hause, muß um 13 Uhr gewesen sein lt. Nachbar, so
wie der Hund getobt hat.
Grüße
Bernd
Tür zu Tür um nach Zeugen bzw. Auffälligkeiten zu fragen.
Dabei meinte der Beamte, stellen sie sich nie in den Weg, lassen sie den Tätern einen Fluchtweg.
In seiner Panik bringt er sie um.
Statistisch kommen 90 % der Einbrüche zwischen 16 und 20 Uhr. 5 % Nachts und 5 % Vormittags.
Und, wie Peter schrieb, ist die Bande einmal im Ort durch, hat man die nächsten Jahre Ruhe.
Bei uns hat man auch versucht die Haustüre zu knacken, aber unser "Kampfhund" hat sofort angeschlagen
und die Täter vertrieben. Wir selbst waren nicht zu Hause, muß um 13 Uhr gewesen sein lt. Nachbar, so
wie der Hund getobt hat.
Grüße
Bernd
Re: Diebstahl
Beleidigung entfernt by AdminNorton: Du hast völlig Recht: Im Grundgesetz steht, dass man "einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" verteidigen darf.
DAS WÜRDE ICH AUCH TUN! Da wird nicht überlegt, das muss "vegetativ" erfolgen.
Ob der Schwarzkittel dann daraus einen sog. "Notwehrexcess" draus macht, ist mir egal= denn meine Lieben (und ich selber), LEBEN noch. Und das möglichst ohne im Rollstuhl zu enden.
Man WEIß ja, dass Steuersünder wesentlich härter als Kinderschänder bestraft werden, der Täter könnte "ja eine schlechte Kindheit" gehabt haben.
Ich werde die wankelmütige Justiz niemals begreifen. Ich möchte auch nicht. DIese verquaste "Sprache", diese Juristenschwemme, dieses eigene Volk, die WOLLEN auch NICHT verstanden werden, mit dem gesunden Menschenverstand schon garnicht.
@ Kono
Alle gehen davon aus, dass sie in der Geberposition von körperlicher Gewalt sind - wenn der vermeintliche Täter sich das dann nicht so gefallen lässt - dann ist der Katzenjammer groß. Da das Verfahren eingestellt worden ist, scheint die Angelegenheit ja wohl eher weniger eindeutig gewesen zu sein als der besorgte Vater das so wahrgenommen hat. Am Ende hast Du Dich noch an einem Unschuldigen vergriffen?
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Re: Diebstahl
Berti hat geschrieben:Am Ende hast Du Dich noch an einem Unschuldigen vergriffen?

Hast Du Kinder?
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Re: Diebstahl
NORTON hat geschrieben: Im Grundgesetz steht, dass man "einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" verteidigen darf.
DAS WÜRDE ICH AUCH TUN! Da wird nicht überlegt, das muss "vegetativ" erfolgen.
Ob der Schwarzkittel dann daraus einen sog. "Notwehrexcess" draus macht, ist mir egal= denn meine Lieben (und ich selber), LEBEN noch. Und das möglichst ohne im Rollstuhl zu enden.
Man WEIß ja, dass Steuersünder wesentlich härter als Kinderschänder bestraft werden, der Täter könnte "ja eine schlechte Kindheit" gehabt haben.
Ich werde die wankelmütige Justiz niemals begreifen. Ich möchte auch nicht. DIese verquaste "Sprache", diese Juristenschwemme, dieses eigene Volk, die WOLLEN auch NICHT verstanden werden, mit dem gesunden Menschenverstand schon garnicht.
Ich empfehle an dieser Stelle mal wieder das Buch " Der Richter und sein Opfer" zu lesen.
Hi Ralf,
also das was Du meinst nennt sich Notwehrrecht und steht nicht im Grundgesetz, sondern im § 32 StGB. Dort steht -ich versuche es mal in Menschensprache zu übersetzen- sinngemäß:
Man darf sich eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs auf Leib, Leben, Gesundheit, Eigentum etc. unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewalt erwehren. Diese Voraussetzungen sind vereinfacht gesagt:
1. Die Gewalt muss geeignet sein den Angriff zu stoppen oder zu behindern.
2. Man muss das mildeste Mittel -welches gleich wirksam ist- anwenden, wobei es das Risiko des Angreifers ist, dass man sich dabei verschätzt.
3. Die Notwehr muss geboten sein:
D.h. der Angriff darf nicht nur ein Bagatellangriff sein (z. B. der Bauer schießt den Apfelklauenden Jungen vom Baum).
Auch darf man sich nicht gegen Schuldlose wehren wenn man dem Angriff auch ausweichen könnte (z. B. Kleinkinder oder geistig Behinderte).
Und man darf den Angriff nicht provoziert haben.
4. Man muss Wissen, dass man in Notwehr handelt.
Das Recht der Notwehr ist eine Geschichte voller Missverständnisse

Steuersünder werden übrigens nicht härter als Kinderschänder bestraft. Es ist dem Normalsterblichen oftmals schwer zu vermitteln, warum ein Urteil so ausfällt wie es ausfällt. Seit euch vielleicht einfach nur im Klaren darüber, dass ihr in der Zeitung nie lesen werdet: "Heute wurden in Deutschland wieder 30000 gerechte und nachvollziehbare Urteile gefällt."
Da stehen dann eben nur extreme Fälle, damit es am Stammtisch auch mal was zu meckern gibt.
Auch sind Gesetze nicht immer klar formuliert, weil sie sonst oft 100000000000 Seiten lang sein müssten. Das was ich oben zur Notwehr geschrieben habe steht im Gesetz in 2 Sätzen, wobei meine Ausführungen nicht vollumfassend waren.
Es muss da eben genügen, wenn die Leute, die darüber zu entscheiden haben + der RA oder Verteidiger wissen, was genau Sache ist. Manchmal finde ich es auch blöd, aber wenn man unser Rechtssystem versteht, merkt man wie Genial es ist.
Es hat nicht den Anspruch immer und jeden zufriedenzustellen, aber es stellt unter den Aspekten wie größtmögliche Gerechtigkeit, Umsetzbarkeit, Kosten für die Allgemeinheit, Allgemeingültigkeit etc. einen guten Kompromiss dar.
Das Opfer sieht meistens nur den Rachegedanken, aber für die Gesellschaft ist das Scheiße:
In den USA sitzen 1% der Bevölkerung im Knast. Halleluia.
Selbstjustiz ist auch keine auf die Allgemeinheit übertragbare Superlösung, weil die das Recht des Stärkeren bedeuten würde. Natürlich würde ich jemandem der mein Kind angrabbelt gegebenenfalls auch die Fresse polieren (was bei uns übrigens vom Notwehrrecht umfasst wäre), aber das kann ja nicht die Universallösung für jeden Diebstahl sein.
Und denkt daran, dass die meisten Meschen bei uns auch wieder auf die gesellschaft losgelassen werden müssen, nachdem sie ihre Strafe abgesessen haben.
Ich sage nicht, dass unser Rechtssystem perfekt ist, aber ich kenne kein besseres (weder historisch noch geographisch).
Viele Grüße,
Fabian
Viele Grüße
Fabian
Fabian
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Re: Diebstahl
Achso, zum Thema warum Verfahren eingestellt werden hab ich auch noch einen:
Das hat die Staatsanwaltschaft in der Hand und die Gründe hierfür könne unter anderem sein:
1. § 170 Abs. 2 StPO: Es gibt keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass es im Fall einer Anklage zu einer Verurteilung kommen wird. Wenn die Staatsanwaltschaft dies veranlasst, dann hat man als Opfer das Recht dagegen vorzugehen. Stünde dann in der Rechtsbehelfsbelehrung zur Einstellungsbenachrichtigung.
Das wenden überlastete Staatsanwaltschaften manchmal auch an um sich Arbeit zu ersparen. Finde ich nicht gut, aber wer bereit ist mehr Steuern zu zahlen, damit wir mehr Staatsanwälte einstellen, der hebe die Hand. Hab das in Berlin selbst gesehen. Seitdem möchte ich nicht mehr Staatsanwalt werden: Berge von Akten und zwar sisyphusmäßig. Da müssen die aussortieren weil es anders nicht geht.
2. Gegen den Täter laufen schon andere Verfahren neben denen die Tat nicht mehr in`s Gewicht fällt: Z. B. es läuft ein Verfahren wegen Mordes. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft eben den Hausfriedensbruch ein. Na und? Aber das Opfer des Hausfriedensbruchs ist eben empört.
3., 4., 5. ... naja ich will euch nicht zu sehr langweilen, zumal das ja ursprünglich ein Moppedforum war
Das hat die Staatsanwaltschaft in der Hand und die Gründe hierfür könne unter anderem sein:
1. § 170 Abs. 2 StPO: Es gibt keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass es im Fall einer Anklage zu einer Verurteilung kommen wird. Wenn die Staatsanwaltschaft dies veranlasst, dann hat man als Opfer das Recht dagegen vorzugehen. Stünde dann in der Rechtsbehelfsbelehrung zur Einstellungsbenachrichtigung.
Das wenden überlastete Staatsanwaltschaften manchmal auch an um sich Arbeit zu ersparen. Finde ich nicht gut, aber wer bereit ist mehr Steuern zu zahlen, damit wir mehr Staatsanwälte einstellen, der hebe die Hand. Hab das in Berlin selbst gesehen. Seitdem möchte ich nicht mehr Staatsanwalt werden: Berge von Akten und zwar sisyphusmäßig. Da müssen die aussortieren weil es anders nicht geht.
2. Gegen den Täter laufen schon andere Verfahren neben denen die Tat nicht mehr in`s Gewicht fällt: Z. B. es läuft ein Verfahren wegen Mordes. Jetzt stellt die Staatsanwaltschaft eben den Hausfriedensbruch ein. Na und? Aber das Opfer des Hausfriedensbruchs ist eben empört.
3., 4., 5. ... naja ich will euch nicht zu sehr langweilen, zumal das ja ursprünglich ein Moppedforum war

Viele Grüße
Fabian
Fabian
Re: Diebstahl
@ Kono
Das kannst Du gerne den/die zuständige Dezernenten/Dezernentin bei der Staatsanwaltschaft fragen - allein - es wäre in diesem Fall irrelevant.
Das kannst Du gerne den/die zuständige Dezernenten/Dezernentin bei der Staatsanwaltschaft fragen - allein - es wäre in diesem Fall irrelevant.
Re: Diebstahl
Fabian, kennst du das Urteil von Sittensen. Rentner knallt flüchtende Diebe von hinten ab.
In den Rücken volles Rohr, 1 Toter....Freispruch.
Damit ist in diesem Fall § 32 StGB Makulatur
In den Rücken volles Rohr, 1 Toter....Freispruch.
Damit ist in diesem Fall § 32 StGB Makulatur

Re: Diebstahl
Warum das? Der Angriff - also der Diebstahl ist doch noch in vollem Gange.
Was anderes wäre es gewesen, wenn der Rentner den Diebstahl erfolgreich abgewehrt hätte und nur aus Rachsucht auf die Flüchtenden schießt.
Trotzdem - es ist die Frage, ob er sich nicht in stiller Stunde einen anderen Ausgang gewünscht hätte.
Was anderes wäre es gewesen, wenn der Rentner den Diebstahl erfolgreich abgewehrt hätte und nur aus Rachsucht auf die Flüchtenden schießt.
Trotzdem - es ist die Frage, ob er sich nicht in stiller Stunde einen anderen Ausgang gewünscht hätte.