Das ist nur eine kostenlose Erstberatung und KEINE Rechtsschutzversicherung. Nicht das noch jemand aufgrund dieser Empfehlung denkt er könne sich die 5 Euro im Monat für eine richtige Verkehrsrechtsschutz sparen.
Das wäre sicherlich ein schlechter Deal.
Zuerst ist mal gut, daß dir nichts schlimmeres passiert ist.
Dann zur Juristerei (als Sachverständiger erlebe ich manchmal Prozesse bzw. lese Gerichtsakten): In dem Versicherungsschrieb steht, daß du bitte deine Sicht des Unfallherganges berichten mögest. Also schildere deine Sicht und fertig.
Zur Wahrheit: Wahrheit ist immer subjektiv, nämlich die Summe deiner Wahrnehmungen, die du dir merken konntest.
Insofern finde ich Trabbeljus Schilderung deutlich sinnvoller.
Juristen sind Korinthenkacker, Klugscheißer und Haarespalter und das ist auch gut so! Es macht halt einen Unterschied ob ich sage: "Ich habe gesehen, daß er nicht geblinkt hat." oder ob ich sage:"Ich habe nicht gesehen, daß er geblinkt hat."
Einzige echte Tatsache ist, daß mindestens einer mindestens einen Fehler gemacht hat, sonst wär ja nichts passiert.
Reinhard hat recht, daraus lernen können wir alle: immer mit noch blöderen Sachen rechnen, als bei oberflächlicher Betrachtung möglich escheint...
Trabbelju hat recht. Der PKW-Fahrer hat nicht geblinkt und keinen Schulterblick ausgeführt. Sonst wäre nämlich nichts passiert: Haguen wäre auf der anderen Seite vorbei- bzw. der PKW nicht angefahren. Für mich eine klare Sache. Und von der Ersteinschätzung der aufnehmenden Beamten bitte nicht beeinflussen lassen. Bei meinen (zum Glück recht wenigen für 34 Jahre motorisierter Mobilität) Unfällen lagen die öfter falsch als richtig.
CB50_1980 hat geschrieben:Trabbelju hat recht. Der PKW-Fahrer hat nicht geblinkt und keinen Schulterblick ausgeführt. Sonst wäre nämlich nichts passiert: Haguen wäre auf der anderen Seite vorbei- bzw. der PKW nicht angefahren. Für mich eine klare Sache. Und von der Ersteinschätzung der aufnehmenden Beamten bitte nicht beeinflussen lassen. Bei meinen (zum Glück recht wenigen für 34 Jahre motorisierter Mobilität) Unfällen lagen die öfter falsch als richtig.
Gruß, Martin
Wo hier die klare Sache sein soll erschließt sich mir nicht. Ich denke die rotmarkierten Stellen des markierten, zitierten Beitrages sollten helfen die Teilschuld zu erkennen, bzw. anzunehmen.
Das der BMW Fahrer nicht geblinkt hat und keinen Schulterblick durchgeführt hat ist nicht sicher. Trotz Schulterblick kann der Roller in der halben Sekunde so weit gefahren sein das es zum Unfall kam. Die Schrecksekunde hätte dem Autofahrer wahrscheinlich nicht mehr zum anhalten gereicht.
Der Rollerfahrer hat überholt wo er nicht hätte überholen sollen. Nur weil ein Auto ein paar Sekunden still steht ohne zu blinken berechtigt das nicht einfach zum überholen. Es berechtigt den Autofahrer auch nicht evtl. ohne zu blinken abzubiegen.
Versteht mich nicht falsch.
Ich habe aber hier im Forum leider immer wieder das Gefühl, das auf Gedeih und Verderb der Autofahrer die Schuld hat.
Egal was passiert. Objektivität wird ggü. Dosenfahrern und Exoskelettierten, schnell ad Akta gelegt.
Gut, dass Dir nichts passiert ist! (Es gibt zwei Arten von Motorradfahrern: die, welche schon gestürzt sind+Diejenigen, die es noch vor sich haben.)
Deshalb verdamme den alten Fahrensmann Reinhard (Thrifter), nicht, der Dir das eigentlich nahebringen wollte. Du hättest wirklich im Rollstuhl oder noch schlimmer enden können.
Auch Crischan, Pingelferd und Trabbelju= good postings!
Von meiner Seite kann ich Dir NUR DRINGEND RATEN, ZU EINEM RECHTSANWALT ZU GEHEN!
Shit happens, ich sehe das auch wie Reinhard. Sei froh, dass nichts passiert ist!!!
Da Du nicht ausschließen kannst, dass Du den Fahrtrichtungsanzeiger übersehen hast, würde ich kleine Brötchen backen. Daraus ergibt sich für mich aber noch eine Frage - siehe hierzu die Fragen im Unfalltext!
Für diesen Fall hätten wir eine sogenannte unklare Verkehrslage, in der Du nicht oder nur äußerst vorsichtig an dem stehenden Pkw hättest vorbeifahren dürfen. Du hast also auf jeden Fall eine Teilschuld!
Trotzdem kann man ja eine für Dich wertneutrale Schilderung abgeben.
Ich habe mal Wolfgangs Schilderung aufgegriffen und leicht verändert. Die Fragen, die ich kursiv geschrieben bzw. in Pünktchen gesetzt habe, solltest Du, soweit Du kannst, noch beantworten, weil die im Laufe des Verfahrens sicher noch auftauchen werden!
Schilderung des Zusammenstoßes:
"Der Unfall am 30.08.2012 ca um 16:30 ereignete sich folgendermaßen:
Ich befuhr mit meinem Kraftrad mit einer Geschwindigkeit von etwa .... km/h die Hauptstrasse, als vor mir ein Pkw mit einem Abstand von ca. ... Meter von links in die Hauptstraße einbog. Der Pkw stoppte dann sofort nach der Einmündung auf der Fahrbahn vor mir. (Mußtest Du bremsen/wie stark?/evt. ausweichen, so dass es Dir evt gar nicht mehr möglich war, den Blinker zu sehen?)
Ich wollte (mußte?) an diesem Pkw links vorbeifahren, als der Fahrer, offensichtlich ohne sich umzuschauen, nach links, zurück in dieselbe Strasse, aus der er zuvor gekommen war, abbog.
Eine Kollision war trotz meines Bremsvorganges und Ausweichsmanövers nicht mehr zu verhindern, ich prallte gegen die linke Fahrzeugseite des Pkw. Dabei stürzte ich und verletzte mich leicht, mein Kraftrad und der Pkw wurden leicht beschädigt."
Alles, was ich jetzt weggelassen habe, ist überflüssig.
Scretcha hat geschrieben:@ Cpt Kono
Das ist nur eine kostenlose Erstberatung und KEINE Rechtsschutzversicherung. Nicht das noch jemand aufgrund dieser Empfehlung denkt er könne sich die 5 Euro im Monat für eine richtige Verkehrsrechtsschutz sparen.
Das wäre sicherlich ein schlechter Deal.
Upps. Dann ist mein RA wohl doch ein völlig selbstlos agierender Menschenfreund.
Bei mir wurde alles über den ADAC abgerechnet und das nicht nur in einem Fall.
Allerdings bin ich schon sehr lange in dem Verein, mit einer sog. Gold-Mitgliedschaft und habe das rundum sorglos Programm gewählt. Und obwohl ich weder die Statuten noch die AGB´s regelmäßig nachlese, um haarfein wiedergeben zu können in welchem Umfang mich der ADAC vertritt, hat immer alles geklappt.
Mein RA hat sich immer sehr gefreut wenn ich ihm das Kärtchen ausgehändigt habe, weil er alles abrechnen kann, was er für die Vertretung meiner Fälle benötigte. Er sagte mir das die ganzen Verkehrsrechtschutzversicherungen die angeboten werden ihre Schwächen haben, weil sie die eine oder andere Leistung gar nicht abdecken und man letztendlich dann sein Portemonneie öffnen müsse um ordentlich vertreten zu werden.
Wie auch immer. Ich bin immer lächelnd aus dem Gerichtssaal gekommen.
Herrzlichen danke an alle für euren Beistand und Beiträgen.
Es hätte wirklich schlimmer kommen können. Hätte ich vieleicht nicht an Wave festgeklammert, würde ich vieleicht durch die Luft fliegen und auf der Straße auschlagen. Die Konstruktion des wave hat auch verhindert dass mein linker Bein nicht festklemmte, es häte auch Brechen können. Die Fussrasten haben den kompleten umsturtz gehindert.
Was ich aber bemängle ist, dass der Hinterrad stark abrutschte. Ich hatte noch gehofft rechtzeitig anhalten zu können.
Ich habe gestern Abend noch den Schaden bei der Versicherung gemeldet, werde nachher nochmal anrufen um zu infomieren wie es weiter geht. Momentan hab ich den Wave erstmal legen gelassen und den alten opel genommen. Möchte paar Tage Abstand nehmen. Bin etwas noch im schok Zustand.
nochmal vielen Dank.
gruß
«Sei in der Welt wie ein Fremder, oder (wie) einer, der einen Weg zurücklegt.»
@ Cpt. Kono
Dein Rechtsanwalt ist sicher kein selbstlos agierender Mensch. Er wird wohl die Leistungen aus deiner Goldmitgliedschaft in Anspruch nehmen und der darin vermutlich eingeschlossenen Verkehrsrechtsschutzversicherung.
In der klassischen ADAC Mitgliedschaft ist nur folgendes enthalten. Nachzulesen unter "Rechtsberatung" bei unten eingefügtem Link.
Ein Interessanter Thread,
Haguen will sich wie folgt einlassen:
"Ich näherte mich mit dem Roller zum Pkw und wollte diesen Fahrzeug überholen, da er ja stillstand, als ich die Überhol manöver startete fing der Pkw an nach links abzubiegen in die selbe strasse von dem er zuvor gekommen war, und erfasste mich (Roller) seitlich, somit war die Kollusion trotz des Bremsvorgangs und des Ausweichsmanövers meinerseits nicht vermeidbar."
Er schreibt weiter:
"Ehrlich gesagt mag sein dass er geblinkt hat aber ich habe dies nicht gesehen."
Wir haben einen Unfallteilnehmer der sagt er habe geblinkt und einen Unfallteilnehmer der ehrlicherweise zugibt, dass er zum Unfallzeitpunkt unaufmerksam war und nicht weiss ob er geblinkt hat und noch mit seinem inneren Schweinehund ringt seine Unsicherheit im Zweifel einem jungen Mitbürger in die Schuhe zu schieben.
Interessant ist, was die Forenfreunde daraus machen:
Trabbelju erklärt dass er sich selbst der Nächste ist - das lasse ich mal für sich selbst sprechen.
Thrifter verarbeitet seine bekannten Komplexe gegenüber Autofahrern. Und verliert sich in seiner Privatwirklichkeit in der Autofahrer grundsätzlich die schuldigen, tumben Schurken und Zweiradfahrer die aufgeweckte, edlen aber verletzlichen Ritter der Straße sind. - Nunja, wenn einem sonst nichts bleibt.....
Pingelfred hat recht: Ich habe neben einem ingenieurwissenschaftlichen auch einen rechtswissenschaftlichen Background. Mein Tipp: Was soll die Eierei? Wir alle wollen in dieser Gesellschaft gut miteinander auskommen. Wenn mal ein Malheur wie dieser Unfall passiert ist - warum nicht einfach bei der Wahrheit bleiben?
Du hast ein Auto welches in der Kreuzung stand - und von dem Du nicht weisst ob der Blinker an war - links überholt.
Schreib einfach: Du kannst Dich durch den Sturz nicht mehr detailliert erinnern. Kannst Dir aber nicht vorstellen, dass Du einen gesetzten Blinker übersehen hättest und dass Du dann Überholt hättest.
Natürlich kann man davon ausgehen, dass bei einer solchen Einlassung die überzeugt vorgetragene Darstellung der Gegenseite mehr Gewicht bekommt.
Aber: So what?
Du sagst selbst - Dein Unfallgegner war keineswegs böswillig und sehr bemüht um Dich.
Es waren nette junge Leute denen Du keinen pinnen willst. Um eine Teilschuld wirst Du mit oder ohne Blinker aufgrund des Überholvorgangs im Kreuzungsbereich nicht umhinkommen. Du bist versichert. Wie das Wendemanöver auf der Kreuzung bewertet wird ist eine andere Sache. Ob sich die Schuldfrage jetzt noch um einige vernachlässigbar kleine Anteile Verschiebt - darüber können sich allenfalls die Versicherungen und Anwälte freuen.
Bleib bei der Wahrheit. Lass auch durch verschweigen nichts aus. Dann kannst Du ruhig schlafen - die paar Euronen um die es bei der Berücksichtigung des Blinkens geht - werden Dir auf bei Deinem Karma gutgeschrieben.
Was kann man sonst noch lernen? Im Straßenverkehr zählt vor allem eins. Ruhe! Einfach mal abwarten, anstatt sich an einem unschlüssigen/irritierten Verkehresteilnehmer vorbeizuschlängeln. Wie es andere mit leuchtenden Augen predigen und dabei ostasiatische Zustände preisen.
Berti hat geschrieben: Was kann man sonst noch lernen? Im Straßenverkehr zählt vor allem eins. Ruhe! Einfach mal abwarten, anstatt sich an einem unschlüssigen/irritierten Verkehresteilnehmer vorbeizuschlängeln. Wie es andere mit leuchtenden Augen predigen und dabei ostasiatische Zustände preisen.
Chapeau!
Gruß von der Nordseeküste
Manfred, der Warmduscher
ich wollte mich mal nach einige Zeit wieder melden, und berichten.
Noch mal zum kurzfassen, ich waraufempfehlung von Kollegen aus dem Forum beim ADAC Anwalt, laut seine aussage tragen beide Seiten Teilschuld. "Überholen bei unklarar Verkehrlage" und "Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer beim Wenden" liegt vor.
Polizei Brief wurde ausgefüllt ohne die Frage(geben sie zu..?) zubeanworten , Unfallablauf geschildert und mit der " Bitte um Einstellung des Verfahrens wegen erheblichen Mitschulds des Gegnerischen Seite." auf empfehlung des Anwalt. Die Versicherungen wurden vorher schon benachrichtig.
Meine Frage ist, wie es jetzt weiter gehen könnte? Nämlich nach Kontakaufnahme zu gegnerische Seite , würde es angeblich zum Gericht kommen. Meine Versicherung soll bis jetzt kein Geld überwiesen haben, ebenfalls ist bei mir auch nichts eingegangen.
Was meint ihr wie könnte es weiter gehen? Stehe ich eventuel später im Gerichtsaal und muss noch Anwalt+ Gerichtskosten tragen?
Wird die Geschichte nicht normaler weise unter Versicherungen geklärt?
gruss
«Sei in der Welt wie ein Fremder, oder (wie) einer, der einen Weg zurücklegt.»
Also aus eigener Erfahrung:
Die Einstellung des Verfahrens hat nichts mit den Versicherungen zu tun. Ich hatte mal einen Zwischenfall mit einem Trupp Radfahrer. Das Verfahren der Polizei gegen mich und gegen die Radfahrer wurde eingestellt, also quasi wie bei dir mit Teilschuld auf beiden Seiten. Die Versicherungen hingegen waren der Meinung, dass ich allein Schuld bin und haben der gegnerischen Seite einfach den Schaden bezahlt...
Das ist eben der Unterschied zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Seite (so hab ich es zumindest verstanden, bitte nicht festnageln).
Gruß,
Jürgen
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Honda Innova ANF125i
Heavendenied hat geschrieben:Also aus eigener Erfahrung:
Die Einstellung des Verfahrens hat nichts mit den Versicherungen zu tun. Ich hatte mal einen Zwischenfall mit einem Trupp Radfahrer. Das Verfahren der Polizei gegen mich und gegen die Radfahrer wurde eingestellt, also quasi wie bei dir mit Teilschuld auf beiden Seiten. Die Versicherungen hingegen waren der Meinung, dass ich allein Schuld bin und haben der gegnerischen Seite einfach den Schaden bezahlt...
Das ist eben der Unterschied zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Seite (so hab ich es zumindest verstanden, bitte nicht festnageln).
Mir geht es eigentlich eher um das Versicherungstechnische Verfahren. Ist es nicht so dass die Versicherungen klären wer schuld hat? Oder kann es sein dass man Später im Gerichtssaal sitz, eventuell sogar dass ich die Gerichtskosten tragen könnte.
Ich hatte ja gestern mit der Unfallgegner gesprochen, laut seine Aussage hat meine Versicherung nichts bezahlt und es käme vor Gericht.
«Sei in der Welt wie ein Fremder, oder (wie) einer, der einen Weg zurücklegt.»