Einspruch euer Ehren.Brett-Pitt hat geschrieben: ↑Di 11. Aug 2020, 09:37Dem deutschen Fiskus entgeht man völlig legal, wenn man weniger als 180 Tage im Ausland ständig wohnsitzt.
Ganz so einfach ist es nicht. Selbst wenn man ausdrücklich gewillt ist die Deutsche Staatsbürgerschaft völlig aufzugeben. Stichwort ohne jetzt ins Detail zu gehen: Wegzugsbesteuerung.
Die Deutsche Staatsbürgerschaft hatte er noch nicht aufgegeben, mit der Begründung, dass er sowieso noch steuerpflichtig sei. Das verzögerte sich, denn da war wohl noch was mit einer Erbschaftsgeschichte, bei der die potentiellen Erben sich nicht einig waren. Er wollt sie ausschlagen, wegen der Umsiedlung nach Panama, aber irgend ein Haken war da noch dran. Aber wem erzähl ich das?
Naja, die konnte wohl besser deutsch als der zuständige Beamte, aber der Integrationskurs muss sein. Steht so in irgendeinem gut gemeinten Gesetz und dann stimmt das so.