Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Bei meinem Pajero war meine Mutter Halterin und ich der Versicherungsnehmer. Der Versicherungsvertrag blieb mit allen Vorteilen (SF) weiterhin bestehen.
Täter
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Ich hab das ganz locker nebenbei gemacht


Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Wenn jemand möchte, dass im Falle seines Todes ganz bestimmte Sachen (Motorrad) an ganz bestimmte Personen (Höpfle) gehen, muss er dazu ein Vermächtnis machen. Ein von einem Vermächtnis Bedachter muss nicht Erbe sein, die Erben sind jedoch verplichtet, eventuell vohandene Vermächtnisse zu erfüllen.
Man kann in einem Testament keine Sachen 'vererben'. Tut man's trotzdem, wird der Teil als Vermächtnis betrachtet. Womöglich ist ein großes Vermögen durch ein Vermächtnis vergeben - und die tatsächlichen Erben gehen leer aus ...
... oder sie erben die Schulden ...
Ein Vermächtnis entspricht einer Schenkung, nur halt nach den Tode. Wie das Versterben kann es nicht rückgängig gemacht werden (von den Erben), bei Schenkungen geht das !
Man kann in einem Testament keine Sachen 'vererben'. Tut man's trotzdem, wird der Teil als Vermächtnis betrachtet. Womöglich ist ein großes Vermögen durch ein Vermächtnis vergeben - und die tatsächlichen Erben gehen leer aus ...


Ein Vermächtnis entspricht einer Schenkung, nur halt nach den Tode. Wie das Versterben kann es nicht rückgängig gemacht werden (von den Erben), bei Schenkungen geht das !
Täter
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Es geht bei Steuerermäßigung/Befreiung für Personen mit aG immer darum, daß das Fahrzeug dann nur für die aG Person verwendet werden darf.
Das Fahrzeug darf dann wirklich nur zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der aG Person benutzt werden und man sollte es für sich selber besser nicht benutzen.
Wenn nicht, und das kann (wird auch, sowie irgendwo der Verdacht besteht) sehr leicht kontrolliert werden. Das ist dann kein Kavaliersdelikt mit höchst unangenehmen Folgen. Die immer wieder aufgeführten Pseudoausreden sind alle bekannt und bei genauer Durchleuchtung zerschmelzen sie wie Butter auf der Herdplatte.
Das Fahrzeug darf dann wirklich nur zur Fortbewegung oder Haushaltsführung der aG Person benutzt werden und man sollte es für sich selber besser nicht benutzen.
Wenn nicht, und das kann (wird auch, sowie irgendwo der Verdacht besteht) sehr leicht kontrolliert werden. Das ist dann kein Kavaliersdelikt mit höchst unangenehmen Folgen. Die immer wieder aufgeführten Pseudoausreden sind alle bekannt und bei genauer Durchleuchtung zerschmelzen sie wie Butter auf der Herdplatte.
- Bastlwastl
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
hallo
kurz und knapp
Kauf du es dann ist es deins !
es ist völlig schnurzpiep egal wer es zulässt und wer es versichert .
es können sozusagen problemlos 3 personen darin verwickelt sein.
wem es gehört , regelt einzig und alleine der Kaufvertrag
und nicht wer die papiere hat oder auf wenn sie zugelassen ist .
versteh nicht wie man auf so eine frage
seitenweise nonsens schreiben kann oder teilweise sachen reininterpretiert die der fragesteller nie geschrieben hat .
kurz und knapp
Kauf du es dann ist es deins !
es ist völlig schnurzpiep egal wer es zulässt und wer es versichert .
es können sozusagen problemlos 3 personen darin verwickelt sein.
wem es gehört , regelt einzig und alleine der Kaufvertrag
und nicht wer die papiere hat oder auf wenn sie zugelassen ist .
versteh nicht wie man auf so eine frage
seitenweise nonsens schreiben kann oder teilweise sachen reininterpretiert die der fragesteller nie geschrieben hat .
"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Das Fahrzeug soll aber doch erst mit dem Tod des Verwandten an Höpfle übergehen. Vielleicht will/muss er's ja vorher verkaufen ... oder überlebt sogar Höpfle ... was dann ?
Täter
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Danke. Also muss quasi nur mein Name auf der Rechnung stehen.Bastlwastl hat geschrieben: ↑Di 9. Jun 2020, 13:25Kauf du es dann ist es deins !
es ist völlig schnurzpiep egal wer es zulässt und wer es versichert .
wem es gehört , regelt einzig und alleine der Kaufvertrag
und nicht wer die papiere hat oder auf wenn sie zugelassen ist .

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass der Halter in der Praxis juristisch auch der Besitzer ist bzw. der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil II ist automatisch der Besitzer des KfZ.
Dann regel ich das mit dem Verwandten. Vielleicht bekomme ich es auch schon vor dem Tod. Es soll halt nur im Fall der Fälle wirklich auf mich übergehen. So Sachen wie "Vermächtnis" sind zwar nett, landen aber gerne vor Gericht. Wenn das Motorrad mein Besitz ist und ich es meinem Verwandten als Leihgabe zur Verfügung stelle, dann sieht die Sache hinterher besser für mich aus.
So haben wir uns das auch vorgestellt.
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Der Halter wird auch als Besitzer des Fahrzeugs angesehen und als derjenigen der den Verkehrsgerechten Zustand verantwortet.
Der Besitzer muss allerdings nicht der Eigentümer des Fahrzeugs sein (das sind juristisch ganz unterschiedliche Sachverhalte)
Der Eigentümer seinerseits besitzt in der Regel den Kraftfahrzeugbrief (die große Zulassungsbescheinigung Teil ?). Das entspricht dem klassischen Finanzierungfall wo die Bank als Eigentümer den Brief verwahrt und der Halter als Besitzer und Fahrer unterwegs ist.
Die Rechnung alleine könnte nicht ausreichend sein und wird schnell zum juristischen Streitfall. Speziell wenn du die Zahlung nicht nachweisen kannst.
Wenn ich dein Problem richtig verstehe:
- Kaufst und bezahlst du(???) die Maschine
- dein Bekannter besorgt sich die Versicherung
- dein bekannter lässt die Maschine auf seinen Namen zu
- nach der Zulassung bekommst die den Teil der Zulassung die früher der Brief war. Bei ner 125er ist das meist nur noch die COC, dad es dafür meist keine Briefe mehr gibt.
- sicherheitshalber schreibt dein Bekannter ein Schreiben dass du ihm die Maschine zur Nutzung überlässt aber sie dein Eigentum ist
- falls du den Zweitschlüssel behälst hast du ein weiteres Indiz für dein Eigentum und kannst sie dir im Zweifel selbst holen.
Damit kann er sie fahren, auf seine Kosten warten und Du hast Zugriff nach seinem Tod weil es keine Erbmasse ist.
Falls dein Bekannter die Maschine bezahlt so ist er Besitzer und Eigentümer. Dann bleibt nur der Weg des Vermächtnis. Oder der Schenkung zu Lebzeiten (Schenkungssteuer/Freigrenzen beachten!)
- Bastlwastl
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
@ harryguenter
dein beispiel ist leider veraltet !
so war es mal , ist es aber nicht mehr .
deswegen bekommt man auch bei der finazierung den brief ,weil der vertrag es regelt .
weiterer hinweis auch in der zulassungsbescheinigung teil 2 zu lesen .
der schein(heutzutage teil 1) an sich ist wiederum zulassungstechnisch relevanter als der Brief(teil2)
dein beispiel ist leider veraltet !
so war es mal , ist es aber nicht mehr .
deswegen bekommt man auch bei der finazierung den brief ,weil der vertrag es regelt .
weiterer hinweis auch in der zulassungsbescheinigung teil 2 zu lesen .
der schein(heutzutage teil 1) an sich ist wiederum zulassungstechnisch relevanter als der Brief(teil2)
"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Hm, hast Recht und wiederum auch nicht. Es lebe die EU die alles vereinfacht...Bastlwastl hat geschrieben: ↑Di 9. Jun 2020, 22:40dein beispiel ist leider veraltet ! so war es mal , ist es aber nicht mehr .
https://www.financescout24.de/wissen/ra ... cheinigung
Ist die im der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person der Eigentümer des Fahrzeugs?
Die in der Zulassungsbescheinigung II eingetragene Person ist juristisch gesehen nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Er verfügt lediglich über die Verantwortung für das Fahrzeug.
Kann das Eigentum eines Fahrzeugs auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 übertragen werden? Was bedeutet die Indizfunktion?
Das Fahrzeug kann auch ohne ZLB II als Eigentum auf eine andere Person übertragen werden, da das Dokument nur als Indiz für das Eigentum gilt (Indizfunktion), nicht aber als eindeutiger Beweis.
Nehmen wir jetzt obigen Fall:
Dann haben wir unseren Forumskollegen der eine Rechnung auf seinen Namen hat, aber nicht die ZLB Teil II und nicht nachweisen kann das Geld bezalht zu haben (weil er es nicht bezahlt hat). Auf der anderen Seite die Erben die die ZLB Teil II (ein Indiz des Eigentums) haben, sowie wahrscheinlich aus fraglichem Zeitraum eine Überweisung oder Barabhebung (ein weiteres Indiz des Erwerbs). Wenn das mal kein Stoff fürs Gericht ist. Genau das soll ja wohl vermieden werden und scheinbar sind die Erben in dem Fall nicht vertrauenswürdig.
Mein Fazit: Meine Empfehlung ist zwar in Bezug auf den Brief veraltet aber trotzdem vermutlich richtig:
ZLB Teil II + Rechnung auf eigenen Namen + Zahlungsnachweis auf eigenen Namen + Nutzungsüberlassungsvertrag wären ein sicherer Weg das das Fahrzeug am Ende da landet wo es landen soll. Das Geld kann ja vorab verschenkt werden - die Freibeträge von 20k zwischen Nichtverwandten sind für die angedachten Maschine locker hoch genug.
Alternativ wenn der "Bekannte" nicht vorab schenken will und sich die Option halten will die Maschine nicht an den Forumskollegen zu vermachen: beim Amtsgericht hinterlegtes Testament in dem das Vermächtnis der Maschine aufgeführt ist. Diesem Passus kann der Erblasser zu lebzeiten auch wieder streichen wenn er es sich anders überlegt.
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Man kann auch bei einem Notar ein Testament abfassen.
Dies bietet sich an, wenn man Grundstücke vermachen will. Der Vorteil ? Der Bedachte kann sich sofort im Grundbuchamt als Eigentümer eintragen lassen, einen (teuren) Erbschein braucht er dazu nicht.
Hier geht's aber 'nur' um ein Motorrad, da langt ein einfacher Wisch.
Dies bietet sich an, wenn man Grundstücke vermachen will. Der Vorteil ? Der Bedachte kann sich sofort im Grundbuchamt als Eigentümer eintragen lassen, einen (teuren) Erbschein braucht er dazu nicht.
Hier geht's aber 'nur' um ein Motorrad, da langt ein einfacher Wisch.
Täter
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Geh doch zu einer Verkehrs-Richterin die so was regelmäßig verhandelt,
natürlich wenn das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist

Eine Rechtsauskunft gibts da sicher kaum, eventuell aber das spätere Urteil...
die Sichtweise auf Details, je nach dem wie Du Dich anstellst...
Will heißen, vermutlich wird niemand ohne gültigen Führerschein ein Motorrad auf sich zulassen,
außer er hat ein Problem schon im Vorfeld...
Bei den 125ern gab es eine Änderung, schlag mich Tod, die dürfen jetzt auch von älteren PKW Fahrern gefahren werden,
ergo natürlich auch auf Sie selbst zugelassen werden...
BOSE hat einer älteren Freundin, Umsteigerin vom Rex 50ccm Baumarkt Geschwür Scooter...
... der Lady einen vernünftigen aktuellen sexy SH125i besorgt.
Sie ist total begeistert, hin und weg, hat natürlich private Fahrstunden bei BOSE zusätzlich genommen,
in dem Alter geht man wohl eher ungern noch mal in eine reguläre Fahrschule und wählt gleich intensiv...
Ihr dicker SUV hat Sendepause...
Gretl Thunfisch
natürlich wenn das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist




Eine Rechtsauskunft gibts da sicher kaum, eventuell aber das spätere Urteil...
die Sichtweise auf Details, je nach dem wie Du Dich anstellst...
Will heißen, vermutlich wird niemand ohne gültigen Führerschein ein Motorrad auf sich zulassen,
außer er hat ein Problem schon im Vorfeld...
Bei den 125ern gab es eine Änderung, schlag mich Tod, die dürfen jetzt auch von älteren PKW Fahrern gefahren werden,
ergo natürlich auch auf Sie selbst zugelassen werden...
BOSE hat einer älteren Freundin, Umsteigerin vom Rex 50ccm Baumarkt Geschwür Scooter...
... der Lady einen vernünftigen aktuellen sexy SH125i besorgt.
Sie ist total begeistert, hin und weg, hat natürlich private Fahrstunden bei BOSE zusätzlich genommen,
in dem Alter geht man wohl eher ungern noch mal in eine reguläre Fahrschule und wählt gleich intensiv...
Ihr dicker SUV hat Sendepause...
Gretl Thunfisch
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Du meinst die Änderung vom Jahresanfang?
Die besagt nur, dass man mit Führerschein Klasse B(Auto) ohne Prüfung abzulegen den A1 (bis 125ccm/15kw) eintragen lassen kann wenn man eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden in einer Fahrschule nachweisen kann.
Kostet etwa 600-900 EUR.
Klaase B muss man mind. 5 Jahre besitzen und älter als 25 sein.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
Der SH wurde exakt am Jahreswechsel 19/20 angeschaut und sofort gekauft.
Durfte den mal Mitte Januar kurz Probefahren, ein Traum...
einziges Problem: Es ist keine CUB.
Sie ist Jahrgang 1960, von zusätzlichen möglichen Kosten die Ihr entstanden sein
könnten in Höhe von bis zu 900 Euro
hatte IGN bislang keine Kenntnis...
Matthias
Durfte den mal Mitte Januar kurz Probefahren, ein Traum...
einziges Problem: Es ist keine CUB.
Sie ist Jahrgang 1960, von zusätzlichen möglichen Kosten die Ihr entstanden sein
könnten in Höhe von bis zu 900 Euro
hatte IGN bislang keine Kenntnis...
Matthias
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Re: Motorrad ohne Führerschein in DE zulassen
ältere Baujahre mit Klasse 3 Führerschein von vor 1980 durften schon immer 125er fahren. Da hats keine Änderung gegeben.
https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... n-duerfen/
https://www.auto-motor-und-sport.de/ver ... n-duerfen/