Deine Formulierung "so schnell fahren wir man möchte" ist nicht ganz richtig. Es gilt die Richtgeschwindigkeit, man darf aber legal auf eigenes Risiko diese überschreiten, wenn die Verkehrssituation dies zulässt.Cpt. Kono hat geschrieben: ↑Sa 15. Feb 2020, 20:45Das fragst Du Dich also immer? Na da will ich Dir Mal aufs Pferd helfen. Weil ich, im Gegensatz zu Dir, nicht alles weiß.
Und wenn es, wie Du hier gerade behauptet hast, deines Wissens nicht eine Autobahn gibt die für höhere Geschwindigkeiten als 130km/h gebaut wurde frage ich mich ernsthaft wie es sein kann das es Abschnitte gibt auf denen man so schnell fahren darf wie man möchte.
Wichtig ist zu differenzieren: Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit muss in der Planung fahrdynamisch und von den Sichtweiten her berücksichtigt werden! Eine legale Überschreitung der Richtgeschwindigkeit hingegen nicht!
Sollte man (deutlich) schneller als 130 fahren, wird einem auch eine Mitschuld gegeben, wenn man dann unverschuldet verunfallt - falls der Unfall bei 130 nicht zu erwarten gewesen wäre.
"Für nicht höhere Geschwindigkeiten gebaut" ist evtl. nicht ganz eindeutig. Es gibt den Terminus der "Entwurfsgeschwindigkeit". Man muss ja nicht gleich die Richtlinie für die Anlage von Straßen lesen, aber den Unterschied zwischen überschrittener Richtgeschwindigkeit und zulässiger Höchstgeschwindigkeit anerkennen. Letztere ist zwangsweise mit einer Untersuchung der entsprechenden Strecken auf sichere Fahrbarkeit dieses Tempos verbunden.
Kurz eben: Es kann durchaus auf bestimmten Streckenabschnitten eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit als 130 ausgeschildert werden, wenn diese Streckenabschnitte zuvor entsprechend geprüft wurden. Generell deutschlandweit ist das jedoch problematisch, daher wird es keine höhere Geschwindigkeitsbeschränkung als 130 geben können. Das wäre nicht zulässig.