Jetzt hat es mich auch erwischt...
- werni883
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Servus,
2 von meinen schwarzen Wave sind zu 99 % perfekt, aber mit der offenen Kette hilft bloss die schwarze Felge ab.
Geschlossener Kettenkasten = perfekte Schönheit. C125 blau.
Ja, übernehme ich.
werni883
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Verkleidungsteile sind bei Honda EXTREM teuer! Ich an deiner Stelle würde penibel das Krad nach Schäden absuchen die vom Ereignis herstammen, und diese dann mit dem Gutachter notieren. Das Topcase geht, bei den Ersatzteilpreisen für Verkleidungen bei Honda, unter ferner liefen.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Thomas Wave steht nun in der Werkstatt. Ein Besichtigungstermin mit dem SV und ein KV werden jetzt zuerst gemacht.
An dem Fahrzeug ist mehr hin als gedacht. Eine Reihe sündteurer Verkleidungsteile sind gebrochen bzw. abgeschunden. Das Topcase ist auch erledigt.
Bei einer ersten Kalkulation ist die Wave bei einem derzeitigen Zeitwert lt. Liste von € 850.- ein klassischer wirtschaftlicher Totalschaden. Das wäre in diesem Fall finanziell sehr ungünstig.
Wir werden also einen Kompromiss finden müssen. Die gebrochenen Teile erneuern und auf die Reparatur kleiner optischer Mängel verzichten.
Hoffe die Werkstatt bekommt das mit dem SV geregelt.
An dem Fahrzeug ist mehr hin als gedacht. Eine Reihe sündteurer Verkleidungsteile sind gebrochen bzw. abgeschunden. Das Topcase ist auch erledigt.
Bei einer ersten Kalkulation ist die Wave bei einem derzeitigen Zeitwert lt. Liste von € 850.- ein klassischer wirtschaftlicher Totalschaden. Das wäre in diesem Fall finanziell sehr ungünstig.
Wir werden also einen Kompromiss finden müssen. Die gebrochenen Teile erneuern und auf die Reparatur kleiner optischer Mängel verzichten.
Hoffe die Werkstatt bekommt das mit dem SV geregelt.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Servus,
plus ca. € 170 für eine Neuzulassung ist das ein Tausender.Der Motor ist allein 400 wert. Wir werden sehen, wie das abgewickelt wird.
werni88e
plus ca. € 170 für eine Neuzulassung ist das ein Tausender.Der Motor ist allein 400 wert. Wir werden sehen, wie das abgewickelt wird.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Wie oben erwähnt, das Topcase ist ein Klacks. Die gibts günstig im Baumarkt und die halten ebenso dicht und so lange wie die teuren von den Markenherstellern.Thomas R. hat geschrieben: ↑Do 19. Dez 2019, 23:45Liebe Forumsmitglieder
Ein Autofahrer hat meine abgestellte Wave letzte Nacht umgeschmissen ( sie lag stundenlang links am Boden und Öl ist ausgeronnen )
Frage an das Forum Was gehört alles kontrolliert , wie geht eine Werkstätte und der Versicherungsgutachter damit um da es ein Fall für die Versicherung
Die Verkleidungen sind, wie auch erwähnt, EXTREM teuer bei Honda. Egal ob nun Innova, Wave, Sucu oder auch bei meiner CRF! Die sind komplett Irre mit den Preisen was die dafür verlangen.
Nun gut, das ändert nichts an den Fakten. Es wird wohl ein wirtschaflticher Totalschaden sein. ABER die Versicherung des Verursachers muss den Geschädigten schadlos halten. Also entweder wiederherstellen wie es vorher gewesen ist oder Bargeld auszahlen was ein vergleichbares Mopped auf dem Gebrauchtmarkt kosten würde.
Bei den Preisen die hier immer und immer wieder rezitiert und als sehr fair angeschaut werden, wird das wohl kaum ein Problem sein 1500.- zu bekommen. Das wäre ja, gemäss landläufiger Meinung einiger hier, noch ein Schnäppchenpreis für eine vergleichbare Underbone.
Im Regelfall kann der Geschädigte, wenn der Totalschaden über eine Auszahlung geregelt wird, über den Schrott verfügen. Somit wäre dann genug Geld in der Kasse um sich die Verkleidungsteile selber in Asien zu besorgen.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Ganz so einfach muß es nicht sein.
In dem Moment wo ein Fahrzeug über den Wiederbeschaffungswert zB 1000€ abgerechnet wird, dann ist die Versicherung der Eigentümer des Fahrzeugs, denn sie hat ja bezahlt.
Wenn der Restwert jetzt realistisch mit 100 €uro angesetzt wird, dann bekommst Du 1000 € für alles
oder wenn Du das mit einem Restwert 100 € angesetzte Fahrzeug behalten darfst, dann 900 Euro. Das ist leider nicht mehr so oft der Fall.
Zumindest in Deutschland werden solche Fahrzeuge, die über den Restwert, der Versicherung gehören, (weil die Restwerte nie gestimmt haben), dann sehr häufig in Internet auf speziellen Portalen für Händler und professionelle Wiederaufkäufer angeboten.
Wenn das Fahrzeug von einem Aufkäufer für 400 € ersteigert wird, dann bekommst Du weiterhin 1000 € aber ohne Fahrzeug.
Ich kann nichts dafür und auch wenn jetzt viele empört aufschreien werden. Was viele nicht wissen, es geht sogar soweit, obwohl es eigentlich kaum kontrolliert werden kann, daß man beim Verkauf eines Restwert 100 Euro Fahrzeugs, in absehbarem Zeitraum, einen höheren Verkaufspreis angeben muß, damit dann der Restwertpreis korrigiert werden kann und die Differenz der Versicherung gehört. Wer sowas macht, sollte ggf auf den Betrag einer Verkaufsquittung achten.
In dem Moment wo ein Fahrzeug über den Wiederbeschaffungswert zB 1000€ abgerechnet wird, dann ist die Versicherung der Eigentümer des Fahrzeugs, denn sie hat ja bezahlt.
Wenn der Restwert jetzt realistisch mit 100 €uro angesetzt wird, dann bekommst Du 1000 € für alles
oder wenn Du das mit einem Restwert 100 € angesetzte Fahrzeug behalten darfst, dann 900 Euro. Das ist leider nicht mehr so oft der Fall.
Zumindest in Deutschland werden solche Fahrzeuge, die über den Restwert, der Versicherung gehören, (weil die Restwerte nie gestimmt haben), dann sehr häufig in Internet auf speziellen Portalen für Händler und professionelle Wiederaufkäufer angeboten.
Wenn das Fahrzeug von einem Aufkäufer für 400 € ersteigert wird, dann bekommst Du weiterhin 1000 € aber ohne Fahrzeug.
Ich kann nichts dafür und auch wenn jetzt viele empört aufschreien werden. Was viele nicht wissen, es geht sogar soweit, obwohl es eigentlich kaum kontrolliert werden kann, daß man beim Verkauf eines Restwert 100 Euro Fahrzeugs, in absehbarem Zeitraum, einen höheren Verkaufspreis angeben muß, damit dann der Restwertpreis korrigiert werden kann und die Differenz der Versicherung gehört. Wer sowas macht, sollte ggf auf den Betrag einer Verkaufsquittung achten.
Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Fahrzeuge, die über Restwert versicherungsmässig abgewickelt wurden, kommen in eine entsprechende Datei.
Fahrzeuge, bei denen ein Unfallschaden versicherungsmässig über die Restwertberechnung abgewickelt wurde, kommen in eine entsprechende Datei.
Fahrzeuge, bei denen ein Unfallschaden versicherungsmässig über die Restwertberechnung abgewickelt wurde, kommen in eine entsprechende Datei.
Täter
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Ich kenne es nur so dass man den Schrott auch behalten kann, bzw. die Versicherung null Interesse hat sich auch noch als Altmetallhändler zu positionieren.
Aber vielleicht kommt es auch auf die Versicherungsgesellschaft an. Die einen haben vielleicht wirklich einen Pool an Schrottfahrzeugen der von der Versicherung bewirtschaftet wird.
Aber vielleicht kommt es auch auf die Versicherungsgesellschaft an. Die einen haben vielleicht wirklich einen Pool an Schrottfahrzeugen der von der Versicherung bewirtschaftet wird.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Das läuft bei uns so:
SV kommt und errechnet die Schadenshöhe.
SV ermittelt den Zeitwert, dieser ist lt. Liste € 850.
Überschreitet der Schaden den Zeitwert um mehr als 10% ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der SV benennt einen Restwert des beschädigten Fahzeuges und das Fahrzeug kommt in die Wrackbörse zum Verkauf.
Beispiel: Zeitwert € 850, Wrack € 300. Daher zahlt die Versicherung € 550 und das Wrack erzielt € 300.
Zusammen erhält der Geschädigte dann die € 850.
Will er das Fahrzeug behalten, bekommt er nur € 550.
Ob am Gebrauchtmarkt um € 850 ein gleichwertige Fahrzeug zu bekommen ist, ist dabei sekundär. Natürlich kann man dann mit Anwalt usw. argumentieren und versuchen etwas mehr zu bekommen, der Erfolg ist aber ungewiss und steht das Risiko sicher nicht zum Aufwand.
SV kommt und errechnet die Schadenshöhe.
SV ermittelt den Zeitwert, dieser ist lt. Liste € 850.
Überschreitet der Schaden den Zeitwert um mehr als 10% ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der SV benennt einen Restwert des beschädigten Fahzeuges und das Fahrzeug kommt in die Wrackbörse zum Verkauf.
Beispiel: Zeitwert € 850, Wrack € 300. Daher zahlt die Versicherung € 550 und das Wrack erzielt € 300.
Zusammen erhält der Geschädigte dann die € 850.
Will er das Fahrzeug behalten, bekommt er nur € 550.
Ob am Gebrauchtmarkt um € 850 ein gleichwertige Fahrzeug zu bekommen ist, ist dabei sekundär. Natürlich kann man dann mit Anwalt usw. argumentieren und versuchen etwas mehr zu bekommen, der Erfolg ist aber ungewiss und steht das Risiko sicher nicht zum Aufwand.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Kapiert. Aber andere Länder andere Sitten. Anwalt und so würde ich mir auch ersparen. Das kostet. Und zwar hauptsächlich sehr viel Nerven, Zeit und auch etwas Geld.
Mir wurde mal meine KTM, in den Ferien, aus der Hoteleigenen Garage geklaut. Die Versicherung wollte mir damals auch nur ein paar Batzen geben. ABER ihn meinem Versicherungsvertrag stand "Zeitwert"! Also das was das Mopped zur Zeit des Diebstahls Wert gehabt hat. Und das war einiges Mehr als das was mir anfänglich angeboten wurde.
Aber wie gesagt, andere Länder andere Sitten und auch andere Geschäftsmodelle.
Ich würde dem Geschädigten empfehlen eine detailierte Liste, am besten mit originalen Honda Artikelnummern, an Herr Krauss in Thailand zu senden. Via Hood.de. Die original Artikelnummern der Teile findent man einfach im Netz.
Dann hat der geschädigte eine Idee was er für die Teile in echt zu berappen hat und so kann er dann sein weiteres Vorgehen planen. So würde ich es zumindest tun. Original Hondateil in Oe zu kaufen ist wirtschaflticher Selbstmord. Jedenfalls in diesem Fall.
Mir wurde mal meine KTM, in den Ferien, aus der Hoteleigenen Garage geklaut. Die Versicherung wollte mir damals auch nur ein paar Batzen geben. ABER ihn meinem Versicherungsvertrag stand "Zeitwert"! Also das was das Mopped zur Zeit des Diebstahls Wert gehabt hat. Und das war einiges Mehr als das was mir anfänglich angeboten wurde.
Aber wie gesagt, andere Länder andere Sitten und auch andere Geschäftsmodelle.
Ich würde dem Geschädigten empfehlen eine detailierte Liste, am besten mit originalen Honda Artikelnummern, an Herr Krauss in Thailand zu senden. Via Hood.de. Die original Artikelnummern der Teile findent man einfach im Netz.
Dann hat der geschädigte eine Idee was er für die Teile in echt zu berappen hat und so kann er dann sein weiteres Vorgehen planen. So würde ich es zumindest tun. Original Hondateil in Oe zu kaufen ist wirtschaflticher Selbstmord. Jedenfalls in diesem Fall.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Jemand hat die alte Kiste seines Nachbarn mit 'nem Baseballschläger demoliert. Er dachte sich: Das Ding ist eh nix mehr wert, den Spaß leiste ich mir.
Der Nachbar hat sein Auto komplett reparieren lassen und forderte das Geld.
Nix da, erwiderte der Schädiger, Du kriegst von mir nur den Zeitwert, der Restwert geht davon auch noch ab.
Er musste die Reparatur voll bezahlen ... weil er vorsätzlich handelte !
Der Nachbar hat sein Auto komplett reparieren lassen und forderte das Geld.
Nix da, erwiderte der Schädiger, Du kriegst von mir nur den Zeitwert, der Restwert geht davon auch noch ab.
Er musste die Reparatur voll bezahlen ... weil er vorsätzlich handelte !
Täter
Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Die Frage ist nicht, wie es früher lief, sondern, ob es heute noch so läuft.
In Deutschland lief es übrigens auch lange Jahre so.
Nur in den letzten 5-8 Jahren hat sich das hier zumindest, wegen der sehr häufig aus der Sicht der Versicherer zu niedrig angegebenen Restwerte, anders, also so wie oben beschrieben, geändert. Bei der räumlichen Nähe zwischen Österreich und Deutschland, mit Versicherungen, die oftmals sogar in beiden Länden agieren, würde es mich ja nicht wundern, wenn sich auch in Österreich etwas geändert hat oder sonst ändern wird.
Eigentlich darf man das nicht negativ sehen, und darf sich auch nicht über Versicherungen beschweren, denn jeder der bei anderen zu "teuer" abgerechnete Schaden bringt zwangsläufig den eigenen Beitrag höher.
Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Gibt es wirklich einen Listenwert für Waves/Innos in Österreich? In Deutschland gibt es solche Listen (DAT oder Schwacke) für Krafträder meines Wissens nicht, schon gar nicht für so seltene, der Wert muss individuell bestimmt werden.
Bei uns in Deutschland gilt die 130%-Regelung, d.h., der Schaden darf bis zu 30% teurer sein als der vom Gutachter angesetzte Widerbeschaffungswert minus Restwert; dann muss aber eine entsprechende Rechnung vorliegen und das Fahrzeug darf mind. sechs Monate nicht weiterverkauft werden, will man nicht nachzahlen.
Falls nicht in einer professionellen Werkstatt repariert wird, bekommt man den vom Gutachter bezifferten Wiederbeschaffungswert minus dem in einer Restwertbörse ermittelten Restwert und das Ganze mal 0,81. Das heißt, 19% Mehrwertsteuer werden von der Differenz abgezogen.
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 1000 Euro, Restwert 250Euro, macht 750. Davon die Mehrwertsteuer abgezogen macht 607,50€. Dieses plus etwas Geld für Auslagen plus Fahrzeugausfall (bei Zweirad unter bestimmten Bedingungen) ist dann die Auszahlung bei Reparatur in Eigenregie (selbst oder bspw. günstig durch "Smart Repair"). Edit: Das läuft bei uns unter "fiktive Abrechnung" oder "fiktive Reparatur".
Bei nur verkratzer Verkleidung mit ein paar Rissen würde ich dies als Totalschaden abwickeln und dann einen solchen Smart Repair - Weg bestreiten oder aber aber die 130%-Regelung in Anspruch nehmen.
In Deutschland. Bei den österreichische Regelungen mit entsprechend anderen Beträgen.
Bei uns in Deutschland gilt die 130%-Regelung, d.h., der Schaden darf bis zu 30% teurer sein als der vom Gutachter angesetzte Widerbeschaffungswert minus Restwert; dann muss aber eine entsprechende Rechnung vorliegen und das Fahrzeug darf mind. sechs Monate nicht weiterverkauft werden, will man nicht nachzahlen.
Falls nicht in einer professionellen Werkstatt repariert wird, bekommt man den vom Gutachter bezifferten Wiederbeschaffungswert minus dem in einer Restwertbörse ermittelten Restwert und das Ganze mal 0,81. Das heißt, 19% Mehrwertsteuer werden von der Differenz abgezogen.
Beispiel: Wiederbeschaffungswert 1000 Euro, Restwert 250Euro, macht 750. Davon die Mehrwertsteuer abgezogen macht 607,50€. Dieses plus etwas Geld für Auslagen plus Fahrzeugausfall (bei Zweirad unter bestimmten Bedingungen) ist dann die Auszahlung bei Reparatur in Eigenregie (selbst oder bspw. günstig durch "Smart Repair"). Edit: Das läuft bei uns unter "fiktive Abrechnung" oder "fiktive Reparatur".
Bei nur verkratzer Verkleidung mit ein paar Rissen würde ich dies als Totalschaden abwickeln und dann einen solchen Smart Repair - Weg bestreiten oder aber aber die 130%-Regelung in Anspruch nehmen.
In Deutschland. Bei den österreichische Regelungen mit entsprechend anderen Beträgen.

Verbiegen ist was für plastisch verformbare Körper.
Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Die entscheidende Punkt ist doch jetzt nicht die Mehrwertsteuer, sondern, daß bei einer Restwertberechnung, die Versicherung das Recht hat, das Fahrzeug selber anzubieten, bzw sich den Restwert über eine Restwerbörse zu ermitteln und das seit ein paar Jahren über ein vereinfachtetes Verfahren auch macht.
Man hat kein automatisches Vorkaufsrecht für das beschädigtes Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenen Restwert und durch das erfolgreiche Einstellen in die oben schon beschriebenen Portale belegt die Versicherung damit ganz einfach, daß der im Gutachten genannte Restwert falsch zu niedrig angegeben wurde. Wenn man das eigene Fahrzeug relativ sicher haben möchte gibt man dem Gutachter einen höheren Restwert an. Der muß dann so hoch sein, daß Restwertaufkäufer kein Interesse haben.
Man hat kein automatisches Vorkaufsrecht für das beschädigtes Fahrzeug zu dem im Gutachten angegebenen Restwert und durch das erfolgreiche Einstellen in die oben schon beschriebenen Portale belegt die Versicherung damit ganz einfach, daß der im Gutachten genannte Restwert falsch zu niedrig angegeben wurde. Wenn man das eigene Fahrzeug relativ sicher haben möchte gibt man dem Gutachter einen höheren Restwert an. Der muß dann so hoch sein, daß Restwertaufkäufer kein Interesse haben.
Zuletzt geändert von Harri am Mi 8. Jan 2020, 17:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jetzt hat es mich auch erwischt...
Es läuft so wie beschrieben!
Das mit dem Anwalt ist auch so eine bekannte Choreographie.
Hat man einen Rechtschutz (wenn nein dann Hände weg), schreibt der Anwalt an die Versicherung und droht mit Klage wenn die nicht gleich statt € 850, € 1.200 zahlen.
Die Versicherung bietet dann einen Tausender.
Das nimmt man an, denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Das man ein gleichwertiges Fahrzeug erst um € 1.500 bekommt, interessiert keinen. Der SV sagt ”Liebhaberpreis” und das akzeptiert der Richter nicht, da du nur den Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens hast.