Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
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Tranberg
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Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Ich habe ja ein 2014'er Honda Vision 50 letztes Freitag gekauft
Leider passt der Fahrzeugbrief und Fahrgestellnummer nicht überein.
Mysterium gelöst: Am eines Tages in 2013 wurden zwei identische Vision 50 von Honda Dänemark mit Spediteur nach zwei Händler etwa 50 km entfernt von einander abgeschickt. Beide haben also ein fälschen Roller bekommen, und nicht die Fahrgestellnummer gegenüber die Papiere kontrolliert. Der Besitzer des anderen vertauschten Roller ist vom Händler bekannt, und er hat versprochen mit umtauschen von den Fahrzeugspapieren zu helfen.
So war es letztes Freitag, aber jetzt ist es nicht mehr so einfach:
Die Nummer in meinem Fahrzeugbrief hat einen Tippfehler, wogegen die tatsächliche Fahrgestellnummer zum Fahrzeugsbrief der andere vertauschte Vision passt.
Es gibt kein Fahrzeugsbrief passend zur Fahrgestellnummer der andere vertauschte Vision.
Leider passt der Fahrzeugbrief und Fahrgestellnummer nicht überein.
Mysterium gelöst: Am eines Tages in 2013 wurden zwei identische Vision 50 von Honda Dänemark mit Spediteur nach zwei Händler etwa 50 km entfernt von einander abgeschickt. Beide haben also ein fälschen Roller bekommen, und nicht die Fahrgestellnummer gegenüber die Papiere kontrolliert. Der Besitzer des anderen vertauschten Roller ist vom Händler bekannt, und er hat versprochen mit umtauschen von den Fahrzeugspapieren zu helfen.
So war es letztes Freitag, aber jetzt ist es nicht mehr so einfach:
Die Nummer in meinem Fahrzeugbrief hat einen Tippfehler, wogegen die tatsächliche Fahrgestellnummer zum Fahrzeugsbrief der andere vertauschte Vision passt.
Es gibt kein Fahrzeugsbrief passend zur Fahrgestellnummer der andere vertauschte Vision.
Ich bin Däne und wohne in Dänemark
Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
In Deutschland ist das relativ klar, weil der Brief der Eigentumsnachweis ist. Jede Bank läßt sich deshalb zB den Brief als Sicherheit geben
Derjenige, der den Brief hat, ist Eigentümer. Also wenn Jemand anders den Brief zu dem bei Dir befindlichen Fahrzeug hat, kann er sich "sein" Fahrzeug bei Dir einfach abholen.
Jetzt mußt Du halt nur nur noch das Fahrzeug finden, was zu Deinem Brief gehört und nimmst es dem dann halt weg. Vielleicht ist es ja besser als das was bei Dir steht und dann hast Du sogar Gewinn gemacht.
Derjenige, der den Brief hat, ist Eigentümer. Also wenn Jemand anders den Brief zu dem bei Dir befindlichen Fahrzeug hat, kann er sich "sein" Fahrzeug bei Dir einfach abholen.
Jetzt mußt Du halt nur nur noch das Fahrzeug finden, was zu Deinem Brief gehört und nimmst es dem dann halt weg. Vielleicht ist es ja besser als das was bei Dir steht und dann hast Du sogar Gewinn gemacht.
- JanN
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
@Harri
"relativ" ist gelegentlich ein sehr dehnbarer Begriff, und Rechtslagen werden in Deutschland gelegentlich auch von Richtern komplett geistesgestört falsch eingeschätzt. In diesem Fall ist es sicher nicht so einfach, wie von dir dargestellt, zumal es hier wohl eher um eine ABE oder ein CoC gehen dürfte - und zwar nicht nur deshalb, weil es "Briefe" in D garnicht mehr gibt...
"relativ" ist gelegentlich ein sehr dehnbarer Begriff, und Rechtslagen werden in Deutschland gelegentlich auch von Richtern komplett geistesgestört falsch eingeschätzt. In diesem Fall ist es sicher nicht so einfach, wie von dir dargestellt, zumal es hier wohl eher um eine ABE oder ein CoC gehen dürfte - und zwar nicht nur deshalb, weil es "Briefe" in D garnicht mehr gibt...
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.


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Brett-Pitt
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Der Besitz des sog. "Kfz-Briefes" begründet die Vermutung
der Eigentümer-Position.
Andererseits gibt es im deutschen Recht (BGB) die Eigentümer-
Vermutung aus dem Besitz heraus. Besitz wäre in diesem Falle
des BGB das Fahrzeug darselbst (denn der Besitzer des Briefes
"besitzt" ja im Streitfalle nur das Stück Papier namens Kfz-Brief).
Noch bunter wirds bei Sonderfällen.
Mietnomade, mit Moped in der Garage? Der Vermieter kann bei
Zahlungsrückständen sein gesetzliches Vermieterpfandrecht
ausüben, auch in Bezug auf das Moped (wenn dieses nicht
unbedingt zum Broterwerb dient und dadurch "unpfändbar" ist).
Nach 10 Jahren in der hauseigenen Pfandkammer "ersitzt" der
Vermieter das Moped - unabhängig davon, wo der "Brief" rumliegt.
Den Spass aufm StVA bekommt er dann gratis obendrauf, falls er
das rollende Pfandgut zulassen will.
Weiterprozessieren,
Winkeladvokat-Pit
der Eigentümer-Position.
Andererseits gibt es im deutschen Recht (BGB) die Eigentümer-
Vermutung aus dem Besitz heraus. Besitz wäre in diesem Falle
des BGB das Fahrzeug darselbst (denn der Besitzer des Briefes
"besitzt" ja im Streitfalle nur das Stück Papier namens Kfz-Brief).
Noch bunter wirds bei Sonderfällen.
Mietnomade, mit Moped in der Garage? Der Vermieter kann bei
Zahlungsrückständen sein gesetzliches Vermieterpfandrecht
ausüben, auch in Bezug auf das Moped (wenn dieses nicht
unbedingt zum Broterwerb dient und dadurch "unpfändbar" ist).
Nach 10 Jahren in der hauseigenen Pfandkammer "ersitzt" der
Vermieter das Moped - unabhängig davon, wo der "Brief" rumliegt.
Den Spass aufm StVA bekommt er dann gratis obendrauf, falls er
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Im Gegensatz zu Deutschland haben 45 km/h Kraftfahrzeuge in Dänemark ein richtiges Brief.
Ich bin fest überzeugt dass alles wird gut.
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Ich bin Däne und wohne in Dänemark
- Bastlwastl
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
@Harry
sry aber die story is 20 jahre alt und mehrfach überholt in DE.
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"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Ich bin gespannt. Es gibt ja auch Leute die mieten sich ein Wohnmobil und verkaufen es dann weiter und nach gängigen Urteilen wird der Neue Besitzer auch tatsächlich Eigentümer
und der Vermieter/ bisherige Besitzer schaut in die Röhre. Aktuell ein großes Problem
Bayrische Verfassung
Art.106
1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung
2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden
3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich
Art.106
1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung
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- JanN
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Das wünsche ich dir auch!
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.


- JanN
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Wo soll das so sein? Wer/was ist deine Quelle?Motorradverrückter hat geschrieben: ↑Fr 27. Sep 2019, 23:00Ich bin gespannt. Es gibt ja auch Leute die mieten sich ein Wohnmobil und verkaufen es dann weiter und nach gängigen Urteilen wird der Neue Besitzer auch tatsächlich Eigentümerund der Vermieter/ bisherige Besitzer schaut in die Röhre. Aktuell ein großes Problem
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
übrigens Jan gültige Fahrzeugbriefe gibt es auch bei uns immer noch, davon habe ich bei langjährig angemeldeten Fahrzeugen immer noch welche. Bei der nächsten Ummeldung werden sie halt in die dann gültigen Form umgeschrieben. Die Bezeichnung "Brief" stammt aber von Tranberg selber.
Ich bin relativ sicher und hoffe es auch für Tranberg, daß sich irgendeine Lösung findet wird.
Nur kann man hier ja noch nicht mal nur von Gutgläubigkeit sprechen, sondern muß einen Vorsatz (sich in nicht absehbare Probleme zu stürzen) annehmen, wenn so, wie ich es verstanden habe, sogar schon vorher bekannt war, daß "Brief" und Fahrzeug seitens der Nummer, nicht zueinander passen. Schon bei der ersten Erwähnung zum Kauf, habe ich gedacht, daß der zu erwartende Aufwand an Zeit/Geld, mir für ein Fahrzeug in dieser Preisklasse einfach zu groß gewesen wäre.
Ich bin relativ sicher und hoffe es auch für Tranberg, daß sich irgendeine Lösung findet wird.
Nur kann man hier ja noch nicht mal nur von Gutgläubigkeit sprechen, sondern muß einen Vorsatz (sich in nicht absehbare Probleme zu stürzen) annehmen, wenn so, wie ich es verstanden habe, sogar schon vorher bekannt war, daß "Brief" und Fahrzeug seitens der Nummer, nicht zueinander passen. Schon bei der ersten Erwähnung zum Kauf, habe ich gedacht, daß der zu erwartende Aufwand an Zeit/Geld, mir für ein Fahrzeug in dieser Preisklasse einfach zu groß gewesen wäre.
Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
An gestohlenem Sachen kann man nie Eigentümer werden, auch nicht gutgläubig oder es ersitzen. Das Wohnmobil wurde aber nicht gestohlen, es wurde unterschlagen. Der Verkäufer war in rechtmässigem Besitz dieses Teils, als er es verkaufte, war allerdings kein Eigentümer. Gilt auch ein Kaufvertrag, der mit dem Besitzer abgeschlossen wurde, oder muss es einer mit dem Eigentümer sein ?
Täter
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Brett-Pitt
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Hier irrt der Vorredner.
Es gibt verschiedenste Arten der Eigentum-Übertragung,
u.a. die (gesetzlich geregelte!) "Ersitzung". Liest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung
Gutgläubiger Erwerb von einer gestohlenen Sache unterliegt
stets der Einzelfallprüfung.
Jede weitere Diskussion im konkreten Fall ist müßig,
da es sich ja um eine dänische Rechtsproblematik handelt.
Meine erste Nexxe wurde mir in D mit NL-Papieren verkauft,
ohne COC. Dafür mit krummer Gabel. Weiterschlachten,
Paragraphen-Pit
Es gibt verschiedenste Arten der Eigentum-Übertragung,
u.a. die (gesetzlich geregelte!) "Ersitzung". Liest du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung
Gutgläubiger Erwerb von einer gestohlenen Sache unterliegt
stets der Einzelfallprüfung.
Jede weitere Diskussion im konkreten Fall ist müßig,
da es sich ja um eine dänische Rechtsproblematik handelt.
Meine erste Nexxe wurde mir in D mit NL-Papieren verkauft,
ohne COC. Dafür mit krummer Gabel. Weiterschlachten,
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Bayrische Verfassung
Art.106
1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung
2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden
3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich
Art.106
1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung
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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Unglaublich, aber offenbar wahr.Motorradverrückter hat geschrieben: ↑Sa 28. Sep 2019, 13:31https://m.youtube.com/watch?v=IwFk8zjYrKQ
https://m.youtube.com/watch?v=hTr8xwkXcMY
Bedeutet auch: wenn jemand ein Fahrzeug für eine Probefahrt hergibt, sollte er/sie sich vorher ausreichend Sicherheit aushändigen lassen.
Wer weiß was er nicht weiß, weiß mehr als der, der nicht weiß was er nicht weiß.


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Re: Eine Saga über zwei vertauschte Honda Vision 50
Jetzt ist der dänische Honda Importeur endlich im Kontakt mit dem Besitzers der andere vertauschte Vision gekommen.
Er war mehrere Monate in Urlaub in Thailand, aber jetzt wurde durch Fotos bestätigt, dass seiner Fahrgestellnummer fast identisch mit mein Fahrzeugbrief ist, ausser ein Tippfehler am Anfang.
Jetzt will der Importeur die Behörden anschreiben um den Fehler zu Korriegieren, und zwei neue Fahrzeugsbriefe herzustellen.
Er war mehrere Monate in Urlaub in Thailand, aber jetzt wurde durch Fotos bestätigt, dass seiner Fahrgestellnummer fast identisch mit mein Fahrzeugbrief ist, ausser ein Tippfehler am Anfang.
Jetzt will der Importeur die Behörden anschreiben um den Fehler zu Korriegieren, und zwei neue Fahrzeugsbriefe herzustellen.
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