Da ich aber eh nur 125er fahren will, warte ich nun erst einmal ab...
Ich glaube irgendwie nicht, dass dieser Entwurf umgesetzt wird, hoffe es aber um so mehr.
In "Bruessel" war die Richtlinie fuer den B111-Eintrag fast schon fix und fertig ausformuliert. Aber bei den sinkenden Verkaeufen der 125'er wurde sie immer weiter aufgeschoben, die Fahrschulen verdienten mehr an einem "echten" A-Schein, also...
Und Politiker werfen gernstens immer wieder Koeder aus, nur um ja wiedergewaehlt zu werden.
Gruesse, Peter.
Man muss ja sowieso 5 Fahrstunden machen, auch mit einer 50er geht es um das eigene und fremde Leben. Da halte ich die 125er auch für vertretbar und sinnvoll
Bayrische Verfassung
Art.106
1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung
2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden
3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich
Bei jeglicher Teilnahme am Straßenverkehr geht's um das eigene und fremde Leben, zumindest aber um die Gesundheit.
Eine frühzeitige, diesbezügliche Ausbildung sollte bereit in der Schule beginnen, mit dem Erhalt der Mofa-Prüfbescheinigung, abgenommen von einem Lehrer.
Kommt dann der erste 'amtliche' Führerschein, sind die allgemeinen Grundkenntnisse nachgewiesen (zuerst für 1-Spur, dann für 2-Spur-Fahrzeuge (kein PKW-Fahrer, der nicht auch Moped fahren kann)). Hat jemand Angst, sich auf ein Zweirad zu setzen, muss verhindert werden, dass And're Angst haben, wenn er einen PKW lenkt.
Soll dann ein bestimmtes Fahrzeug gefahren werden, braucht's nur noch eine ergänzende Prüfung, über deren Zulassung ein Fahrschullehrer entscheidet.
Sinnvoll sind nicht nur Alters- sondern auch Leistungsgrenzen (kein Bewegen eines Porsches mit 18 Jahren oder eines SUV).
Zuletzt geändert von sivas am Di 9. Jul 2019, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
Nicht nur die Augen sollten getestet werden, auch das allgemeine gesundheitliche Befinden, vor allem, wenn es bereits zu Wahrnehmungsstörungen/-ausfällen kam (Unfall: Zweiradfahrer übersehen).
Zuletzt geändert von sivas am Di 9. Jul 2019, 21:53, insgesamt 3-mal geändert.
Das Einreichen eines Rentenantrages sollte den Straßenverkehrsbehörden mitgeteilt werden. Die haken dann nach und prüfen, ob die Person auch in Bezug zur Fahrerlaubnis in Rente zu gehen hat
Eigentlich meine ich, dass bei JEDEM Unfall die Fahreignung hinterfragt werden sollte. Wer seine Sinne nutzt, baut keine Unfälle. Wer Unfälle baut, ist nicht (mehr) Herr seiner Sinne.
Wie sagte Klacks Leverkus ? > Ein Unfall ist eine Schande.
Zuletzt geändert von sivas am Do 11. Jul 2019, 09:16, insgesamt 1-mal geändert.
sivas das finde ich nicht! keiner ist zu dumm einen unfall zu bauen...menschen machen fehler! einmal kurz nicht hingeschaut und schon kann es passiert sein, auch ich hatte situationen, wo ich im nachhinein dachte: das hätte auch schief gehen können, gott sei es gedankt, wenn nichts passierte...
Unfälle passieren nicht, weil jemand zu dumm zum Fahren ist, sie passieren, wenn man mit seinen Gedanken ganz woanders ist, als beim Straßenverhehr.
Klar kann jedem mal 'ne Unaufmerksamkeit passieren, sollte das sich jedoch häufen, sollte derjenige sein Tun hinterfragen.
Zuletzt geändert von sivas am Do 11. Jul 2019, 09:59, insgesamt 1-mal geändert.
Machtausübung ist das Bestehen auf seinem Recht.
Dumm nur, im Straßenverkehr gibt es keine Rechte, nur Verpflichtungen. Die Wartepflicht des Anderen erlaubt Dir das Fahren. Sollte der seiner Verpflichtung jedoch nicht nachkommen, hast Du alles zu tun, um einen Unfall zu vermeiden. Es gibt das Recht unverletzt zu bleiben, auch wenn Du eigene Verpflichtungen 'übersiehst'.
Harri, Du hast recht. Sturz, nicht Unfall ist richtig. Die Bücher wurden vor vielen Jahren geklaut. Was soll's, sie sind nicht mehr da. Toll war die Beschreibung der Nürburgring-Durchfahrt.