EICMA News

Über was man sonst noch redet
DonS
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Re: EICMA News

Beitrag von DonS »

Torsten,
eigentlich ist es recht einfach. Der Händler verrechnet keine MwSt. und der Käufer versteuert im Heimatland. Machen auch praktisch alle Händler so, ist m.W. bei KFZ sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Besteht der Händler trotzdem auf die Zahlung der MwSt. dürfte man eigentlich nicht kaufen.

Kauft man doch mit MwSt. weil man das Fahrzeug unbedingt will und anderswo nicht bekommt (so wie ich damals mit der SuCu), ist eine Rückerstattung der Auslands-MwSt. zwar theoretisch möglich, in der Praxis aber sehr kompliziert.
Ich hätte durch meinen Steuerberater ein Auslands-MwSt. Konto einrichten und dann einen Antrag auf Rückerstattung in Deutschland beim deutschen Finanzamt stellen müssen.
Die Kosten des Steuerberaters hätten den rückzuholenden Betrag der MwSt. für die SuCu überschritten.

Habe gerade von einem großen österr. SYM Händler erfahren, daß ein Import eines Fahrzeuges aus GR seinerseits nicht möglich ist.

Torsten
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Re: EICMA News

Beitrag von Torsten »

Ich bin steuertechnisch auf dem Level mäßig interessierter Laie und will deshalb keinesfalls Deinen Ausführungen und denen Deines Steuerberaters widersprechen.
Evtl. lag es auch an der Konstellation Unternehmer<->Unternehmer, ich habe den Roller seinerzeit als Privatmensch gekauft.

Meines bescheidenen Wissens nach gibt es zwei Varianten: Man kauft in einem EU-Land inklusive Steuer und das Thema hat sich "daheim" erledigt oder man kauft eben ohne Umsatzsteuer und zahlt die dann daheim. Letzteres habe ich seinerzeit gewählt, weil es beim Kauf durch die höhere Ust. in Tschechien (21%) noch ein paar Euro extra an Ersparnis abwarf.

Dass man wie Du in gleich zwei Ländern Umsatzsteuer bezahlt, sollte eigentlich nicht sein.

Hier steht das auch - meiner Meinung nach – recht explizit:
Wenn Sie als Privatperson in der EU einkaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer nur einmal zahlen, nämlich in dem Land, in dem Sie den Kauf tätigen.

Alle Waren, die Sie in einem anderen EU-Land gekauft haben, können Sie in Ihr Wohnsitzland einführen, ohne an der Grenze anhalten oder eine Zollanmeldung abgeben zu müssen. Einzige Bedingung: Ihre Einkäufe sind nur für Ihren oder den Privatgebrauch Ihrer Familie und nicht für den Weiterverkauf bestimmt.
https://europa.eu/youreurope/citizens/c ... dex_de.htm

Torsten
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Re: EICMA News

Beitrag von Torsten »

Ah, ich sehe gerade: hier gibt es Ausnahmen für Fahrzeuge:
Wenn Sie in einem anderen EU-Land einen Neuwagen kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen, in das Sie Ihr Fahrzeug einführen und in dem Sie es zulassen, also in Ihrem Wohnsitzland. Diese Mehrwertsteuerregelung gilt auch für andere neue Transportmittel wie schwere Motorräder, Boote und Luftfahrzeuge.

Cub
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Re: EICMA News

Beitrag von Cub »

https://www.youtube.com/watch?v=GRGJgBdgfiA&app=desktop

Ein erstes Video der VF 185 auf griechischer Staße.
Die Klickzahl ist durchaus beachtlich nach so kurzer Zeit.
Natürlich versteh ich nichts von dem was Anton sagt, aber ab min 11:40 dreht er mal am Hahn und man bekommt schon einen guten Eindruck wie die SYM geht, ab 12:10 dann gleich nochmal. Laute Vibrationen bei hohen Drehzahlen sind definitiv vorhanden. Der Soundcheck kurz vor Ende klingt auch ganz passabel.

Ich vermute die wird den Händlern aus den Händen gerissen.

DonS
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Re: EICMA News

Beitrag von DonS »

Zur Regelung für Fahrzeuge.
Kann mich erinnern, ich habe die Tante vom Finanzamt noch gefragt ob das so korrekt ist, schließlich zahle ich ja bei anderen Warenkäufen aus dem Ausland auch nicht zweimal Steuer. Nur weil ich zum Anmelden des Mopeds die Finanzamtsbestätigung/elektronische Freigabe brauche, das finde ich nicht gerecht.
Das hat sie nicht sonderlich beeindruckt - zahlen und aus!

Cub
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Re: EICMA News

Beitrag von Cub »

Das Fallbeispiel sagt ganz deutlich, zahle in beiden Ländern und beantrage mit dem Beleg die Rückerstattung.

"Mario lebt in Italien und kauft in Deutschland ein neues Auto. Da das Auto neu ist, sollte die Mehrwertsteuer in Italien abgeführt werden, wo Mario es auch zulassen möchte. Der Verkäufer ist jedoch für die Entrichtung der Mehrwertsteuer an die deutschen Finanzbehörden verantwortlich und muss nachweisen, dass das Auto in ein anderes EU-Land verbracht und dort zugelassen werden soll. Deshalb verlangt er von Mario die deutsche Mehrwertsteuer als Sicherheit.

Sobald Mario sein Auto in Italien zugelassen und dort die Mehrwertsteuer bezahlt hat, kann er den Nachweis dem deutschen Verkäufer schicken und eine Erstattung der in Deutschland gezahlten Mehrwertsteuer beantragen."

Torsten
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Re: EICMA News

Beitrag von Torsten »

Cub hat geschrieben:
Mi 23. Jan 2019, 13:21
Das Fallbeispiel sagt ganz deutlich, zahle in beiden Ländern und beantrage mit dem Beleg die Rückerstattung.
Ich kenne Mario nicht, ich weiß nur, wie es bei mir funktioniert hat. Also praktische, selbst gemachte Erfahrung vs. gegoogeltes Fallbeispiel mit Mario.

Den unten angehängten Steuerbescheid bekam ich automatisch nach der Zulassung zugesandt, mit der Bezahlung wäre also der gesamte Aufwand erledigt gewesen, meine zuvor bereits vorab durchgeführte Erklärung und Bezahlung hätte ich nicht zu machen brauchen.

Mehr kann ich zu diesem Thema nicht beitragen und klinke mich daher aus.

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Cub
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Re: EICMA News

Beitrag von Cub »

"Mario" ist ein Fallbeispiel aus dem Portal das du selbst ergoogelt und verlinkt hast.
https://europa.eu/youreurope/citizens/v ... dex_de.htm
Weil der Händler in Pilsen auf die Sicherheit verzichtet hat, hast du dort keine MwSt gezahlt. Nett von ihm.

Cub
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Re: EICMA News

Beitrag von Cub »

Gorgolis, der auf dem SYM Portal verlinkt ist, hat gerade Folgendes, auf meine Anfrage nach der generellen Möglichkeit des Verkaufs und der Lieferung der VF ins Ausland, geantwortet:


Thank you for contacting us.

Please clarify if you are interested in VF for your own use (end-customer, 1unit) or if you are a motorcycle dealer (so, interested in more units).

Please inform us with your preferred color from the 4 options you may view in our website (http://www.sym.gr/vf185/).

Please note that VF is not yet launched in Greece. Its launch will take place end February, but it seems that due to very high anticipation from Greek customers (with pre-orders), the availability might be in end May. Please check if end May delivery is still fine for you.

What about service and warranty in Germany for VF cub? Since it is not imported from German importer, we believe that service (e.g. parts) and warranty cannot be arranged in Germany, so you would have to accept to purchase it without warranty coverage.

We look forward to receiving your feedback.


Positiv, er sperrt sich wohl nicht die Lieferung zu organisieren. Zu welchem Preis bleibt aber noch offen.

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Re: EICMA News

Beitrag von Münchner »

So unterschiedlich sind die Geschmäcker.......

Ich finde die Blaue grausig, nicht Fisch nicht Fleisch

Und Trommelbremse mit CBS oder Abs wird spannend.

DonS
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Re: EICMA News

Beitrag von DonS »

Nix Trommel, 2 x Scheibe.
Ich find sie schick! Meine wäre die Rote.

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Re: EICMA News

Beitrag von Innova-raser »

Ich habe jahrzentelange Erfahrung mit MWST Rückerstattungen.

Bei mir hat es immer so funktioniert: Der Verkäufer (kommerzieller Verkäufer) füllt eine Ausfuhrbescheinigung aus. Diese wird dann vom deutschen Zoll gestempelt und damit die Ausfuhr des Gut's deklariert. Der Zöllner bestätigt mit dem Stempel dass die Ware(n) ausgeführt wurden.

Nun muss man zum Zöllner vom Importland und dort den gleichen Zettel vorweisen. Dieser rechnet dann die zu entrichtende MWST aus und die ist umgehend vor Ort zu bezahlen.

Die MWST vom Exportland wird vom Verkäufer, gegen Vorlage der Ausfuhrbescheinigung, dem Käufer ausgezahlt. Denn der Verkäufer ist nicht MWST pflichtig bei Exportprodukten. Er muss dann dieses Formular in seine Buchhaltung geben wo es dann weiter prozessiert wird und am Schluss beim Steueramt landet. Damit dieses offiziell Kenntnis hat dass dieses Gut exportiert wurde.

Schon tausendfach durchexerziert.

Dazu muss man Wissen das nicht jeder Verkäufer dazu bereit ist die MWST zurück zu erstatten. Denn das ist für ihn, bzw. seine Administration mit erheblichen Mehraufwand verbunden. Vor allem wenn er das nicht regelmässig tut.

Aber so ist die Rechtslage. Nur wie oben geschrieben, es basiert auf dem guten Willen des Verkäufers. Er ist nicht verpflichtet das zu so zu handhaben.
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Re: EICMA News

Beitrag von Torsten »

Es geht um Käufe innerhalb der EU. Da gibt es keine stempelnden Zöllner.

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Re: EICMA News

Beitrag von Innova-raser »

Ja, stimmt. Sorry, habe ich vergessen. Aber der Prozess bleibt der gleiche. Nur fehlt halt da nun jemand der die Ausfuhr bestätigt. :(
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Re: EICMA News

Beitrag von Brämerli »

Ich würde vermutlich die Rote nehmen. Denke, solange man das Moped hinten einladen kann ist ein Ex/Import rel. einfach machbar. Es braucht beim Händler hald etwas Vertrauen, dass die Zollabfertigung auch sauber gemacht wird und er die Paoiere bekommt. Ich würde ja mit dem Moped von Griechenland heim fahren wollen, nur wird es da richtig kompliziert. Im Moment gibts bei mir aber nix Neues in Sachen Verbrenner.

LG Brämerli :-)

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