Ich hatte neulich einen Zwischenfall mit dem Pförtner an der Uni. Ich habe meine Vision zwischen einem großen Fenster und den Fahrradständern auf dem Unigelände geparkt.
Der Pförtner hat mich zusammengeschissen: Falls der Roller umkippen sollte (wenn z.B. ein Fahrrad dranstößt), wer würde dann das teure Fenster bezahlen. Daran hatte ich irgendwie auch nicht gedacht. Im Nachhinein habe ich jedoch überlegt, dass es dann doch theoretisch die Haftpflcht zahlen müsste. Oder gilt die auf privatem Gelände gar nich? Wie seht ihr das?
Das Thema habe ich jetzt eher aus Interesse aufgemacht...

Grüße