werni883 hat geschrieben: ↑Di 14. Aug 2018, 08:24
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Werner, nochmal zu Deiner Unfallnotiz und Deiner Bemerkung:"Das klingt so, als wäre die 19-Jährige am Zusammenstoss schuldig?"
vorarlberg.orf.at hat geschrieben:19-Jährige überholt Traktor: Drei Verletzte
Bei einem Unfall am Montagnachmittag in Riefensberg sind drei Personen verletzt worden. Eine 19-jährige Autofahrerin überholte einen Traktor und stieß dabei mit einem anderen Auto zusammen.
Die 19-Jährige war mit zwei Mitfahrern auf der L205 in Fahrtrichtung Deutschland unterwegs, als sie einen vor ihr fahrenden Tarktor überholte. Dabei stieß sie mit einem aus einer Firmenausfahrt kommenden Auto zusammen.
Alle drei Insassen im Auto der jungen Frau wurden verletzt. An beiden Autos entstand erheblicher Sachschaden.
Als Grundsatz gilt: Wer nichts sieht, darf nicht fahren.
Oder anders ausgedrückt: Wer die von ihm zu befahren beabsichtigte Strecke nicht einsehen kann, darf sie nicht befahren. Er darf noch nicht mal dorthin fahren, wenn nicht sichergestellt ist, dass einem dort befindlichen, nicht sichtbaren Fahrzeug auf dem Weg dorthin die Vorfahrtberechtigung nicht genommen wird. Kompliziert.
Wollte das ausfahrende Fahrzeug nach rechts oder nach links abbiegen ?
Nach rechts hätte es gedurft, die Strecke war frei. War sie wirklich frei ? Schliesslich kam von links jemand, der diesen Streckenabschnitt zeitlich vor dem Ausfahrenden beanspruchte. Konnte der aber nicht wissen, weil er nichts sah. Kompliziert.
Nach links hätte er nicht gedurft, weil er nichts sah. Einfach.
Hätte aber die PKW-Fahrerin überholen dürfen ?
Sie sah, dass die Strecke frei ist, also durfte sie überholen. Einfach. Wirklich einfach ?
Hatte sie aber genügend Sicherheitsstrecke eingeplant, bis zum Abschluss des Überholvorganges ? Schliesslich musste auch sie eine Strecke befahren, die sie zuvor nicht einsehen konnte. Befindet sich dort ein weiteres Fahrzeug, muss sie entweder hinter diesem einscheren, oder es auch noch überholen. Kompliziert.
Die Schuld an einem Unfall ist ohne ausreichende Kentnisse des Unfallherganges nicht so einfach zuordenbar, deshalb wohl auch Dein Fragezeichen.
Hier kam vor etwa 2 Jahren eine 16-jährige Leichtkraftradfahrerin zu Tode, weil eine, aus einem Tankstellengelände linksabbiegende PKW-Fahrerin nichts sah, da war nämlich ein LKW geparkt, erlaubterweise auf der Fahrbahn. Sie bog einfach 'blind' ab. Ob sie den Führerschein abgeben musste ? Vermutlich galt sie danach noch nicht mal als 'vorbestraft', trotz grob fahrlässiger Tötung eines Menschen > Augenblicksversagen.
Mein Bruder wurde plötzlich von hinten links gerammt, in einem PKW fahrend von einem PKW. Der hatte zuvor einen LKW überholt und den Überholweg zu knapp bemessen. Als er einscheren musste, war da noch was, was er vorher nicht sah, mit dem er aber rechnen musste. Nur Blechschaden.