Welche Dashcam?
- Motorradverrückter
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Re: Welche Dashcam?
ich habe mir die 8€ Dashcam einfach mal bestellt und werde berichten. EIn mittelpreisiges Konkurrenzmodell wurde auch gleich mitbestellt. Weiteres AB dem 20. Mai. Bis dahin bin ich in Russland. Mitbringselwünsche bitte per PN
Bayrische Verfassung
Art.106
1)Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung
2) Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden
3) Die Wohnung ist für jedermann eine Freistätte und unverletzlich
Art.106
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- Cpt. Kono
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Re: Welche Dashcam?
Ich habe eine Weile mit Actioncams meine Fahrten mitgefilmt um ein Best of der absurdesten Situationen zusammenzuschnippeln.
Fakt ist das sich die Verkehrsteilnehmer arg zusammenreißen wenn sie die Kamera bemerkt haben und dann auf einmal ganz artig weiterfahren.
Cams haben also einen gewissen Erziehungscharakter.
Letztlich ist es mir aber viel zu anstrengend alles zu dokumentieren und hab alles wieder gelöscht, da es auch eine Menge Speicherplatz belegt.
Fakt ist das sich die Verkehrsteilnehmer arg zusammenreißen wenn sie die Kamera bemerkt haben und dann auf einmal ganz artig weiterfahren.
Cams haben also einen gewissen Erziehungscharakter.

Letztlich ist es mir aber viel zu anstrengend alles zu dokumentieren und hab alles wieder gelöscht, da es auch eine Menge Speicherplatz belegt.
Allet Jute von der Spree
Cpt. Kono
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- Bastlwastl
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Re: Welche Dashcam?
hallo
hat sich jemand auf grund des übereifers auch das urteil durchgelesen bevor jetzt das technische aufrüsten anfängt ?
es ist nach wie vor verboten zu filmen !
es wurde in einen fall die cam als beweismittel zugelassen .
jez könnt ihr euch überlegen was ihr macht , eine strafe eines übereifrigen meldebegeisterten bundesbürger zu kasieren
oder im fall der fälle auf glück hoffen das ein gericht eure aufnahme die eigentlich gar nicht da sein dürfte als beweismittel zu akzeptieren .
ich für mich frage mich . wie kann ein gericht das das filmen aus gesetzlichen gründen verbietet ,gleichzeitig sowas zulassen ???
gruß Basti
(der wenn er eine hätte trotzdem filmen würde
)
hat sich jemand auf grund des übereifers auch das urteil durchgelesen bevor jetzt das technische aufrüsten anfängt ?
es ist nach wie vor verboten zu filmen !
es wurde in einen fall die cam als beweismittel zugelassen .
jez könnt ihr euch überlegen was ihr macht , eine strafe eines übereifrigen meldebegeisterten bundesbürger zu kasieren
oder im fall der fälle auf glück hoffen das ein gericht eure aufnahme die eigentlich gar nicht da sein dürfte als beweismittel zu akzeptieren .
ich für mich frage mich . wie kann ein gericht das das filmen aus gesetzlichen gründen verbietet ,gleichzeitig sowas zulassen ???
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"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."
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Re: Welche Dashcam?
na sie kann ja da sein, aber nur anlassbezogen Filmen. Da soll der Melder mal das Gegenteil beweisen und in Zweifel für den Angeklagten
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- braucki
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Re: Welche Dashcam?
Erst einmal muss man nachweisen können, dass die Kamera läuft
Die von mir verlinkte überschreibt z.B. in kurzen Sequenzen und sichert automatisch bei Erschütterung oder starker Verzögerung.
Für 8€ werde ich sie auch mal testen.

Die von mir verlinkte überschreibt z.B. in kurzen Sequenzen und sichert automatisch bei Erschütterung oder starker Verzögerung.
Für 8€ werde ich sie auch mal testen.
Grüße
Oliver
Vespa GTS 300 Super MJ 2018
Golf Sportsvan 2.0TDI mit DSG
Hobby de Luxe 400
Oliver
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Re: Welche Dashcam?
Das ist eine berufsstandssichernde Maßnahme. Anwälte werden auf Jahre ein blendendes Einkommen haben.Bastlwastl hat geschrieben: ↑Mi 16. Mai 2018, 08:39ich für mich frage mich . wie kann ein gericht das das filmen aus gesetzlichen gründen verbietet ,gleichzeitig sowas zulassen ???
Ganz einfach stellt sich das für mich als juristischer Laie dar: Solch eine für jeden Einzelfall irrsinnige Rechtssprechung ergibt sich zwangsläufig, wenn die Rechtslage so wachsweich und uneindeutig ist. Das Gesetz ist einfach scheiße.
Anlassbezogen ..... für mich ist das schon eine geile Strecke
"Zweifel für den Angeklagten", oder "Unkenntnis schützt" darauf kann man sich nicht verlassen. "Wer meldet hat recht" gilt schon eher.
Unterwegs mit "Jayne". Aktueller Tachostand und Spritverbrauch klick:->
Durch Klick auf die Bilder kommt man auf meine Webseite: meine Webseite, Meine Mopedteile. Forumspreise auf Anfrage!

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- Bastlwastl
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Re: Welche Dashcam?
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... d/dashcam/
hier mal "ein>" bericht
ich denke das man sozusagen mit einer cam wie beschrieben die zb. alles was älter als 3 minuten automatisch löscht /überschreibt in der sicheren grauzone ist .
aber jede normale cam oder videoaufzeichnung klar gegen das aktuelle datenschutzgesetz verstößt .
sry wenn ich des jetzt in dem Thema rausgeholt habe , gerne darf es ein mod mit den zugehörigen beiträgen in das andere dashcamthema verschieben .
hier mal "ein>" bericht
ich denke das man sozusagen mit einer cam wie beschrieben die zb. alles was älter als 3 minuten automatisch löscht /überschreibt in der sicheren grauzone ist .
aber jede normale cam oder videoaufzeichnung klar gegen das aktuelle datenschutzgesetz verstößt .
sry wenn ich des jetzt in dem Thema rausgeholt habe , gerne darf es ein mod mit den zugehörigen beiträgen in das andere dashcamthema verschieben .
"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."