Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
- aber wenn nicht, dann nicht. Ganz einfach. -
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:15, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Lieber IGN!
Du brauchst nicht beleidigend zu werden, nur weil Du meinen Text nicht sinnerfassend lesen kannst.
LG
Papaki
Du brauchst nicht beleidigend zu werden, nur weil Du meinen Text nicht sinnerfassend lesen kannst.

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Kein Airbag, kein CBS, kein ABS - Papaki-Fahrer sterben noch wie Männer ...



Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Nicht empfindlich werden lieber Freund... 
Was sollen die Polizisten nächste Woche im Dienst mit deiner Klage
im Rücken auf der Strasse bewerkstelligen ?

Was sollen die Polizisten nächste Woche im Dienst mit deiner Klage
im Rücken auf der Strasse bewerkstelligen ?
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:17, insgesamt 2-mal geändert.
- Böcki
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
so rein vorsorglich, da die Diskussion anscheinend Potential hat "abzudriften"...bitte sachlich bleiben und persönliche Anfeindungen unterlassen.
Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Versuch ich mal Thomas... 
Diskussion war das keine...
zurück zum Thema. Sorry.

Diskussion war das keine...
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- Bastlwastl
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
danke für deinen 2. etwas mehr erklärenden post .
so kann man sich dann als ausenstehender doch ein wenig mehr dazu vorstellen ohne auf typische internetstorys selbst was reininterpretieren was dann doch irgentwie in der realität
anders abläuft .
so kann man sich dann als ausenstehender doch ein wenig mehr dazu vorstellen ohne auf typische internetstorys selbst was reininterpretieren was dann doch irgentwie in der realität
anders abläuft .
"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Gerne, BastlWastl. 
@IGN
Es tut mir leid, ich sehe mich außerstande mit jemandem zu diskutieren, der unwillig oder nicht in der Lage ist, sinnerfassend zu lesen. Wo habe ich geschrieben, dass der Polizist nun - wie von Dir formuliert - "meine Klage im Rücken hat"? Nirgendwo.
Aber Fakt ist, dass der Polizist eine Wahrnehmung hatte, die mit der Realität nicht übereinstimmt. Da er im persönlichen Gespräch nicht davon zu überzeugen war, dass er einen Fehler gemacht hat (ja noch nicht einmal mein Handy wollte er trotz ausdrücklicher Erlaubnis und Aufforderung in die Hand nehmen, um Anruflisten, etc ... checken) ist die einzige Möglichkeit, die man hat, nun Einspruch im Verwaltungsstrafverfahren zu erheben und zur Not bis zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen. Das hat nichts damit zu tun, dass man einen Polizisten verklagen oder ihm etwas "anhängen" würde.
Davon abgesehen: Hätte der Ordnungshüter korrekt gehandelt (denn sein Kollege hat ja, wie er selbst in der Anzeige schreibt, überhaupt nichts wahrgenommen) und mich unmittelbar nach seiner (falschen) Wahrnehmung angehalten oder sich danach zumindest die Mühe gemacht, die Fakten zu überprüfen (Anrufliste des Handys, freiwillige Nachschau im Fahrzeug, dass kein zweites Telefon und schon gar kein Smartphone an Bord war) müsste er sich jetzt nicht mit diesem Verwaltungsstrafverfahren herumschlagen. Mir macht's genau so wenig Spaß wie ihm, nur erwarte ich mir von einem Polizisten ganz besonders, dass er korrekt arbeitet.
Im Übrigen zähle ich (nicht zuletzt durch meinen Beruf) Polizisten zu meinem Freundes- und Bekanntenkreis und schätze diesen Berufsstand grundsätzlich. ABer genau aus diesem Freundes- und Bekanntenkreis weiß ich auch, dass viele "Altgediente" alles andere als glücklich sind, mit den Charakteren, die sie seit einiger Zeit als Nachwuchs bekommen.
LG
Papaki

@IGN
Es tut mir leid, ich sehe mich außerstande mit jemandem zu diskutieren, der unwillig oder nicht in der Lage ist, sinnerfassend zu lesen. Wo habe ich geschrieben, dass der Polizist nun - wie von Dir formuliert - "meine Klage im Rücken hat"? Nirgendwo.
Aber Fakt ist, dass der Polizist eine Wahrnehmung hatte, die mit der Realität nicht übereinstimmt. Da er im persönlichen Gespräch nicht davon zu überzeugen war, dass er einen Fehler gemacht hat (ja noch nicht einmal mein Handy wollte er trotz ausdrücklicher Erlaubnis und Aufforderung in die Hand nehmen, um Anruflisten, etc ... checken) ist die einzige Möglichkeit, die man hat, nun Einspruch im Verwaltungsstrafverfahren zu erheben und zur Not bis zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen. Das hat nichts damit zu tun, dass man einen Polizisten verklagen oder ihm etwas "anhängen" würde.
Davon abgesehen: Hätte der Ordnungshüter korrekt gehandelt (denn sein Kollege hat ja, wie er selbst in der Anzeige schreibt, überhaupt nichts wahrgenommen) und mich unmittelbar nach seiner (falschen) Wahrnehmung angehalten oder sich danach zumindest die Mühe gemacht, die Fakten zu überprüfen (Anrufliste des Handys, freiwillige Nachschau im Fahrzeug, dass kein zweites Telefon und schon gar kein Smartphone an Bord war) müsste er sich jetzt nicht mit diesem Verwaltungsstrafverfahren herumschlagen. Mir macht's genau so wenig Spaß wie ihm, nur erwarte ich mir von einem Polizisten ganz besonders, dass er korrekt arbeitet.
Im Übrigen zähle ich (nicht zuletzt durch meinen Beruf) Polizisten zu meinem Freundes- und Bekanntenkreis und schätze diesen Berufsstand grundsätzlich. ABer genau aus diesem Freundes- und Bekanntenkreis weiß ich auch, dass viele "Altgediente" alles andere als glücklich sind, mit den Charakteren, die sie seit einiger Zeit als Nachwuchs bekommen.

LG
Papaki
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Steht da auch was von Onanieren waehrend der Fahrt drinnen? Oder von Anschauen von Filmen auf dem Konsolendisplay im Ortsgebiet? Oder dem Baby auf der Rueckbank die Milchflasche hinhalten?Papaki-Driver hat geschrieben: ↑Sa 1. Jul 2017, 14:50Die österreichische Rechtslage ist klar. Die Benutzung eines Diktiergerätes am Steuer ist NICHT verboten, die des Handys schon.
Hier in AT gibt es immer und ueberall zwei Seiten irgendwelchem Gesetzes: das was die schlampigen Beamten zu Papier gebracht haben und die andere Seite, was eigentlich der Sinn dieses Gesetzes war!
Im Strassenverkehr gehoert die volle Andacht des Fahrers, auch die der Bedienungs-Koerperteile, dem Verkehr rundherum und soll nicht durch irgendwelche ablenkende andere Aktivitaeten beeintraechtigt werden, Smartphone, Handy oder Diktiergeraet ist sch***egal, die 100-prozentige Komzentration aufs Verkehrsgeschehen ist weg!
Vettel dachte an was Anderes im letzten Rennen in Baku und fuhr Hamilton ins Heck. Aber noch immer hat er keine Einsicht, dass er selber was falsch gemacht hat.
Denk da einmal drueber nach und verspiesse Dich nicht auf juristisch moegliche Feinstklaubereien.
Du warst in zweierlei Sinn nicht mehr voll und ganz beim Verkehr. Und das ist straeflich.
Gruesse, Peter.
Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Mit der Rennleitung eine irgendwie geartete "Diskussion"
wie Du das nennst ist grundsätzlich nicht zielführend.
wie Du das nennst ist grundsätzlich nicht zielführend.
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:20, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Mit Verlaub, dieser Kommentar ist lächerlich, von Anfang bis Ende. Denn mit dieser Argumentation könnte man alle Autoradios verbieten. Es handelte sich um ein Diktiergerät.teddy hat geschrieben: ↑Sa 1. Jul 2017, 20:12Steht da auch was von Onanieren waehrend der Fahrt drinnen? Oder von Anschauen von Filmen auf dem Konsolendisplay im Ortsgebiet?Papaki-Driver hat geschrieben: ↑Sa 1. Jul 2017, 14:50Die österreichische Rechtslage ist klar. Die Benutzung eines Diktiergerätes am Steuer ist NICHT verboten, die des Handys schon.
Hier in AT gibt es immer und ueberall zwei Seiten irgendwelchem Gesetzes: das was die schlampigen Beamten zu Papier gebracht haben und die andere Seite, was eigentlich der Sinn dieses Gesetzes war!
Im Strassenverkehr gehoert die volle Andacht des Fahrers, auch die der Bedienungs-Koerperteile, dem Verkehr rundherum und soll nicht durch irgendwelche ablenkende andere Aktivitaeten beeintraechtigt werden, Smartphone, Handy oder Diktiergeraet ist sch***egal, die 100-prozentige Komzentration aufs Verkehrsgeschehen ist weg!
Vettel dachte an was Anderes im letzten Rennen in Baku und fuhr Hamilton ins Heck. Aber noch immer hat er keine Einsicht, dass er selber was falsch gemacht hat.
Denk da einmal drueber nach und verspiesse Dich nicht auf juristisch moegliche Feinstklaubereien.
Du warst in zweierlei Sinn nicht mehr voll und ganz beim Verkehr. Und das ist straeflich.
Gruesse, Peter.
"A wise man once said nothing, Peter" Zitat Ende.
Damit verabschiede ich mich persönlich in die Sommerpause. Dieses Forum sinkt in letzter Zeit tief, sowohl intellektuell als auch was die Wahrung der Höflichkeitsformen betrifft.

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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Danke, GL17, Du hast mir die Worte aus dem Mund genommen. Jedes Gespräch mit einem Beifahrer oder das Hantieren am (wie von Dir angesprochen) Autoradio oder das Anzünden einer Zigarette (ich selbst bin ja glücklicherweise Nichtraucher) lenkt einen mehr vom Verkehr ab, als es das kurze Abhören der Inhalte meines Diktiergerätes tat/tut.GL17 hat geschrieben: ↑Sa 1. Jul 2017, 21:01Mit Verlaub, dieser Kommentar ist lächerlich, von Anfang bis Ende. Denn mit dieser Argumentation könnte man alle Autoradios verbieten. Es handelte sich um ein Diktiergerät.teddy hat geschrieben: ↑Sa 1. Jul 2017, 20:12Steht da auch was von Onanieren waehrend der Fahrt drinnen? Oder von Anschauen von Filmen auf dem Konsolendisplay im Ortsgebiet?Papaki-Driver hat geschrieben: ↑Sa 1. Jul 2017, 14:50Die österreichische Rechtslage ist klar. Die Benutzung eines Diktiergerätes am Steuer ist NICHT verboten, die des Handys schon.
Hier in AT gibt es immer und ueberall zwei Seiten irgendwelchem Gesetzes: das was die schlampigen Beamten zu Papier gebracht haben und die andere Seite, was eigentlich der Sinn dieses Gesetzes war!
Im Strassenverkehr gehoert die volle Andacht des Fahrers, auch die der Bedienungs-Koerperteile, dem Verkehr rundherum und soll nicht durch irgendwelche ablenkende andere Aktivitaeten beeintraechtigt werden, Smartphone, Handy oder Diktiergeraet ist sch***egal, die 100-prozentige Komzentration aufs Verkehrsgeschehen ist weg!
Vettel dachte an was Anderes im letzten Rennen in Baku und fuhr Hamilton ins Heck. Aber noch immer hat er keine Einsicht, dass er selber was falsch gemacht hat.
Denk da einmal drueber nach und verspiesse Dich nicht auf juristisch moegliche Feinstklaubereien.
Du warst in zweierlei Sinn nicht mehr voll und ganz beim Verkehr. Und das ist straeflich.
Gruesse, Peter.
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Die Benutzung des Gerätes kann doch genauso ablenken wie die
Bedienung eines Smartphones.
Bedienung eines Smartphones.
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
@IGN
Rein juristisch betrachtet, könnte Deine Behauptung auch schon einen Straftatbestand erfüllen.
Da Du nicht dabei warst, steht Dir eine solche Aussage nicht zu. Du solltest wirklich einmal lernen, Deine Emotionen unter Kontrolle und Dich dafür an Fakten, die Du kennst, zu halten.
LG
Papaki
Rein juristisch betrachtet, könnte Deine Behauptung auch schon einen Straftatbestand erfüllen.

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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Woher soll den IGN wissen was ein Straftatbestand usw. ist ?
Eins weiss ich aber, das ist eine Drohung.
Eins weiss ich aber, das ist eine Drohung.
Zuletzt geändert von IGN am Mo 3. Jul 2017, 06:31, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Entschuldige bitte, aber bist Du wirklich so naiv oder stellst Du Dich vorsätzlich so an? Wie auch immer: Lies mal im deutschen oder im österreichischen Strafrecht nach, was eine Drohung ist und dann reden wir weiter.
Aber davon abgesehen: Selbst wenn Deine dümmliche Behauptung zutreffend wäre (was sie nicht ist) wäre es juristisch für die Causa völlig unerheblich, da mir das nicht von dem Beamten vorgeworfen wurde, sondern ein anderes Delikt, das ich nicht begangen habe.
Und damit klinke ich mich hier aus, denn ich fürchte, bei einigen Usern hier muss man sich wirklich an das alte Sprichwort halten: "never argue with stupid people. they drag you down to their level and beat you with experience" - und dafür ist mir meine Zeit zu schade, denn wie GL17 schon sagte, das Forum hier ist intellektuell leider tief gesunken.
LG
Papaki
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