Danke für den Hinweis, schon einen Schrecken bekommen
Die Kiste ist aus 2013 und hat 2.600 gelaufen.
In den Kaufvertrag soll angeblich aber rein ..."es handelt sich um einen umsatzsteuerfreien Privatkauf" lt. Internetgerede
Hallo Ecco
Bei der MSX ist es wie mit Wave oder Inno.
Nix schneller mit den anderen Pötten.
Und auch hier ist es schwer mit wenig Aufwand,der Kiste ein paar Km/h zu entlocken.
Viel klein klein ist nötig.
Fahrzeug BJ 2013 mit 2600km gilt als NEU!
Es ist daher die UmSt. bzw. Einfuhrsteuer zu bezahlen.
In Österreich genauso wie DE (Par.1b UmSt. Abs.3):
Neuwagen
Ein Kfz gilt als neu, wenn der Kilometerstand weniger als 6.000 aufweist oder die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
BEISPIEL
Ein Auto hat einen Kilometerstand von 8.000, war aber kürzer als sechs Monate im Ausland angemeldet. Es handelt sich um ein Neufahrzeug, weil vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme bis zum Erwerb nicht mehr als sechs Monate vergangen waren.
Ebenfalls handelt es sich um ein Neufahrzeug, wenn es mehr als sechs Monate angemeldet war, aber nur 5.000 km damit gefahren wurden.
Gebrauchtwagen
Ein Kfz gilt als gebraucht, wenn das Fahrzeug mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als sechs Monate zurückliegt.
Fazit:
Ecco muß blechen. Privat macht da keinen Unterschied.
Danke nochmal für die Diskussion. Ich sehe das leider jetzt so wie DonS.
§ 1 UStG sagt das eindeutig.
Aber Ecco muß zum Glück nicht blechen, erst am Montag sollte Vertrag gemacht und bezahlt werden, also leider Absage.
19 % Steuernachzahlung ist mir zu viel.
Und was ist, wenn der Tacho auf 6.042 km vorgespult wird ?
Kleine Anekdote zur Minderung der Umsatz- bzw. Einfuhrsteuer:
Enfield-Kauf 31.12.1982 in London.
Es gibt eine Frei-GRENZE aber keinen Frei-BETRAG. Keine Erinnerung,
wie hoch die Freisumme war. Nehmen wir mal an: 500 Maak
Freigrenze bedeutet: ALLES frei, falls unterhalb 500,-
Und ALLES zu versteuern, falls 501,- oder mehr.
Was tuen?
In London Kaufvertrag gemacht, deutsch und englisch "bilingual",
Enfield ohne Motor für 1.300 Maak. Und als Zubehör Motor
passend zur Enfield, für (Taraa! Tusch!) 499 Maak.
Auf kompletter fahrender Enfield (mit Standlicht - mehr ging nicht)
am 31.12.1982 um ca. 23:00 Uhr heim ins Reich, Grenzübergang Venlo-
Nettetal. Ich werde durchgewunken, sektseelige Zöllner schießen
Raketen Richtung Holland (kein Witz, mit Gegenfeuer!). Ich will aber JETZT
die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. Großes Palaver, wie-was-wo.
Vorlage Kaufvertrag.
"Aber das Motorrad ist doch komplett?"
"Habe ich getrennt in London gekauft. Und dann zusammengebaut. Heute morgen!"
"Sie wollen uns doch verarschen ???"
"Nein, ich will Steuern zahlen. Auf 1.300 Maak. Mehr nicht"
Der Sturkopf will nicht. Ich auch nicht.
Mein Verweis auf Vorgesetzte, Alkohol im Dienst, Angriff auf NATO-Partner wirkt.
"Aber dich f*** ich auch noch" dachte der Grenzer, und ging mit mir nach draussen.
"Jetzt zählen wir Birnchen - LEUCHTMITTEL-STEUER !!!" grinst er. Und zählt.
Ich aber demonstriere, daß Hauptlicht UND Bremslicht NICHT funktioniert. Wir
einigen uns auf 2 Birnchen (Standlicht- und Rücklicht), Tacholicht gibt's gratis dazu.
Er flucht, ich zahle,
und um Punkt 24:00 Uhr überquere ich den Rhein, bei großem Neujahrsfeuerwerk.
ECCO,
sei flexibel. Für jedes Gesetz gibt es eine kreative Lösung !!!
Gruß
Konz-Pitt
Brett-Pitt hat geschrieben: Für jedes Gesetz gibt es eine kreative Lösung !!!
Ich hab da mit physikalischen Gesetzen andere Erfahrungen gemacht. ok, unsere Quantenphysiker arbeiten dran
Unterwegs mit "Jayne". Aktueller Tachostand und Spritverbrauch klick:->
Durch Klick auf die Bilder kommt man auf meine Webseite: meine Webseite, Meine Mopedteile. Forumspreise auf Anfrage!
Das Fahrzeug steht dochbin der EU oder hab ich da nen lesefehler ? Somit ist einfuhr usw doch bereits abgeglichenselbst bei neufahrzeugen kommt doch lediglich die mwst des anbieterlandes weg und unsre dazu?
Ich würd einfach den kaufvertrag demendsprechend
Auslegen wenns wirklich probleme gibt.
"Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben."
Bei einem Privatverkäufer kommt keine UmSt./Mwst. weg.
Bei einem Händler auch nur wenn er die Formalitäten übernimmt und netto fakturiert.
Ansonst kommt auf den Rechnungsbetrag plus etwaiger Speditionskosten die Einfuhrsteuer des Käuferlandes hinzu.
Also Steuer auf Kaufpreis inkl. Steuer und Versand.
Ist der Kaufpreis verdächtig niedrig, gibt's Stunk.
Es muß plausibel sein.
Handelt es sich z.B. um ein defektes Fahrzeug, ist das schon was anderes.
Servus,
an der Unfallwave habe ich mit der Bohrmaschine und Linkslauf versucht, den km-Zähler vorzuspulen. Ich würde sagen, man packt 60 bis 100 km pro Stunde, aber es geht einwandfrej.
werni883
Gottseidank hat die EZB entdeckt, dass man Geld auch drucken kann. Dieter NUHR.