@thorstoy: Wenn ich - wie Du ja treffend feststellst - gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung verstoße, kann ich nicht allein deswegen automatisch eine Straftat begehen, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit.thorstoy hat geschrieben:Das ist genau das was ich meine!!! Betriebserlaubnis erlischt und man fährt ohne Versicherung durch die Lande. Was alleine schon nen Straftatsbestand erfüllt, oder ?...
Ich habe den Eindruck, daß Du die Antwort auf Deine Frage schon wußtest, als Du sie gestellt hast. Deine Absicht war es also lediglich, denjenigen, der Dir ehrlich antworten würde, in einer Diskussion anzupöbeln. Vornehm ausgedrückt, ist soetwas grenzwertig. :ups:
Niemand zwingt Dich, weder hier, noch woanders gegen die StVZO zu verstoßen. In vielen und langen Diskussionen ist die " ABE " hier schon behandelt worden und Deine Erklärungen sind hier irgendwie überflüssig.thorstoy hat geschrieben:Jedem das seine aber bitte nicht für mich !!!
StVZO konforme Grüße
Im übrigen reichen hier im Forum GG-konforme Grüße.