Wave Optimierungen

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Heavendenied
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Heavendenied »

teddy hat geschrieben:
Bibelleser hat geschrieben:Kurzum: Hat jemand hier Erfahrungen mit der offiziellen Eintragung vom Original abweichender Übersetzungsverhältnisse gemacht?
Glaubst Du wirklich, dass sich irgendein *Offizieller* einmal hinkniet und sorgfaeltig die Zaehne des Ritzels und des Kettenblatts nachzaehlt? Solange es seinem optischem Eindruck ungefaehr plausibel vorkommt, sagt er "gut".
An der Stelle möchte ich nur nochmal kurz meinen Spruch bringen:
Ihr habt Angst vor der falschen Kontrolle! Bei ner normalen Kontrolle mit irgendwas illegalem aufzufallen ist nix "schlimmes", kostet im Zweifel halt ein paar Euro und ne Rückrüstung, aber sowas wie die Übersetzung wird da auch nie auffallen. Aber was ist bei nem Unfall mit Personenschaden? Das ist immer der Grund, warum ich mir gut überlege, was ich an nem Fahrzeug verändere.
Muss aber auch sagen, dass ich da etwas lockerer geworden bin seit ich unter anderem mit einigen Polizisten zu solchen Themen gesprochen habe.
Beim Thema Übersetzung würde ich aber zumindest versuchen im rahmen der schon angesprochenen Toleranz zu bleiben.
Ich würde es in dem Fall auch erstmal mit nem 15er Ritzel vorn probieren, sollte auch erstmal die günstigste Alternative sein.
Gruß,
Jürgen
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Done #30
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Done #30 »

Heavendenied hat geschrieben:Aber was ist bei nem Unfall mit Personenschaden?
Worst case sozusagen. Da bist in Gottes Hand.
Hab sowas ähnliches schon durch, war aber derjenige der unverschuldet geschädigt wurde.
Es ist unglaublich, welche Sachen über drei Jahre später bei der Gerichstverhandlung vom Anwalt der Versicherung des Unfallverursachers veranstaltet werden, auch wenns nur um ein Zehntelprozent einer Teilschuld geht. Auch wenn der Fall eigentlich klar ist wird jeder Zehntelmillimeter Restprofil oder Bremsbelag hergenommen um eine Minderung der Zahlungsleistungen zu erreichen. Hatte einen guten Gutachter der zeitnah und vollumfänglich nahezu Originalzustand und gute Wartung attestierte. Mein Anwalt konnte also lässig alle Versuche abwehren.
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teddy
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von teddy »

Heavendenied hat geschrieben: Aber was ist bei nem Unfall mit Personenschaden? Das ist immer der Grund, warum ich mir gut überlege, was ich an nem Fahrzeug verändere.
Hallo Juergen,
Es ging um die Veraenderung des Uebersetzungsverhaltnisses. Hoeherer Topspeed oder bessere Beschleunigung ist bei einem Unfall - mit oder ohne Personenschaden - egal. Es zaehlen nur die Umstaende, wobei dieser Unfall pasiert ist. Faehrst du in einer 30-er Zone mit 50 km/h einen Fussgaenger um, dann spielt es doch ueberhaupt keine Rolle, dass dein Mopp statt der fabriksmaessigen Hoechstgeschwindigkeit von 90 km/h nun 100 km/h fahren kann.
Oder sehe ich da was falsch?
Gruesse, Peter.

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Heavendenied
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Heavendenied »

Ich bin kein Polizist, kenn mich daher damit nicht so gut aus, aber ich bin mir sicher, dass spätestens die Versicherung bei nem Personenschaden das Mopped sehr genau anschaut und im Fall einer stark geänderten Übersetzung zumindest versuchen wird da gegen dich vorzugehen. Spätestens wenn der Schaden durch zu hohe Geschwidigkeit (also so schnell, dass es ohne die Änderung nicht möglich gewesen wäre) passiert ist wird es aber denke ich kritsch...
Aber wie gesagt, da gibts sicher Leute die sich besser auskennen. Ich gehör da halt eher zu den Vorsichtigen.
Gruß,
Jürgen
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velociped
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von velociped »

Im Zweifelsfall tut eine Versicherung alles, um nicht zahlen zu müssen.
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Done #30
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Done #30 »

velociped hat geschrieben:Im Zweifelsfall tut eine Versicherung alles, um nicht zahlen zu müssen.
Das ist deren Geschäftsmodell. Nicht mehr und nicht weniger.
Leider kann man anhand teurer Prämien nicht direkt ableiten, das die Versicherung im Schadenfall dann entsprechend kulanter wäre. Sie steckt das Geld ihrer Kunden lieber in teurere Anwälte in endlosen Prozessen.

Gibts hier kein "Voller Ernst, kein Spaß"-Smilie?
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HarrySpar
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von HarrySpar »

Heavendenied hat geschrieben:... Spätestens wenn der Schaden durch zu hohe Geschwidigkeit (also so schnell, dass es ohne die Änderung nicht möglich gewesen wäre) passiert ist wird es aber denke ich kritsch...
So einfach ist das nicht für die Versicherungen.

Erstens müssen die einem erst mal nachweisen, daß der Unfall bei der regulären Übersetzung nicht passiert wäre. Und das dürfte sehr schwer werden. Außerdem kann jeder Gutachter mit einem simplen Fahrtest sofort nachweisen, daß z.B. die völlig regelkonforme PUIG-Scheibe weit mehr zusätzliche km/h bringt als die Übersetzungsänderung.

Zweitens kann einem die Versicherung nur bis zu 5000€ in Regreß nehmen. Bei einem Personenschaden mit 500000€ müssen sie also 495000€ so oder so zahlen.

Also keine Bange!

Harry

Bibelleser
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Bibelleser »

Hallo allerseits!

Vielen Dank erst einmal für die Antworten, Tipps und Anregungen, die bisher gepostet wurden.
Wie gesagt: Echt ein super Forum :up2:

Mir geht es bei der Frage, ob jemand bereits Erfahrung mit der Eintragung von geänderten Übersetzungsverhältnissen gemacht hat, allerdings nicht darum, dass ich "Angst" vor einer Kontrolle hätte, oder davor, mit 93,5 statt 91 km/h einen Personenschaden zu verursachen (das wäre ja in beiden Fällen sehr schlimm, vor allen Dingen um der verletzten Person willen!). Nein, mir geht es einfach darum, dass ich in allen Dingen aus Glaubensüberzeugung bestrebt bin, die staatlichen Gesetze einzuhalten, die es in dem jeweiligen Land, in dem ich lebe, gibt (Römer 13). Kurzum: Es ist eine persönliche Gewissenssache; und nicht Angst vor der Polizei oder der Versicherung.

Daher würde es mich eben interessieren, ob jemand bereits ein verändertes Ritzel, bzw. Kettenrad, hat eintragen lassen. Die 7% Regelung wurde bereits erwähnt (andere Foren sprechen von 5%), aber gibt es diese Regelung tatsächlich schwarz auf weiß? Ich zumindest habe noch keinen entsprechenden Passus finden können. In manchen Foren wird bei Änderung der Zähnezahl gleich gewarnt, dass dadurch angeblich die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Aber auch dazu habe ich noch keinen konkreten Gesetzespassus gefunden. Oder sollte diese Frage einfach nicht gesetzlich erfasst sein & dem vernünftigen Ermessen des Fahrers überlassen sein? (Könnte ja sein...)

Ziemlich undurchsichtig das Ganze! Hat jemand vielleicht eine Lösung? 8-)

Honda Deutschland hat bisher auch noch nicht geantwortet. Wenn da eine Antwort kommt, teile ich sie euch gleich mit ;)

Bin schon gespannt.

Viele Grüße

Gabor

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Enz
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Enz »

@Bibelleser, Du sollst nicht verändern, was da erschaffen wurde !! :evil: (Korinther 11,3)

VR 46

Re: Wave Optimierungen

Beitrag von VR 46 »

@ Enz:
:superfreu: :superfreu: :laugh2: :laugh2: :prost2:

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sivas
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von sivas »

Bibelleser hat geschrieben:Hat jemand hier Erfahrungen mit der offiziellen Eintragung vom Original abweichender Übersetzungsverhältnisse gemacht?
Hallo Gabor,

Ist ein vom Original abweichendes Übersetzungsverhältnis überhaupt eintragungspflichtig? Wo ist das original Übersetzungsverhältnis niedergeschrieben?

Die EG Übereinstimmungsbescheinigung der Innova gibt unter dem Punkt 29. Übersetzungsverhältnisse: ... die Getriebeübersetzung an: (1) 2,500 bis (4) 0,923.
Die Ritzel - Kettenradübersetzung wie auch die Gesamtübersetzung wird nirgendwo erwähnt. Darf sie deswegen geändert werden? Wie wird die Änderung erkannt, wenn das Original nirgendwo beschrieben wird?

Ich weiss nicht ob das bei der Wave genauso ist. Bei meiner DAX steht in der Betriebserlaubnis: Kettenritzel: 14 Zähne, Kettenrad: 40 Zähne, das ist aber ein Mokick bis 50 km/h.

Vielleicht kann diese Frage von PKW-Fahrern beantwortet werden, welche die hintere Differentialübersetzung mal geändert haben, war das eintragungspflichtig?

Grüße, Dieter
Täter

HarrySpar
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von HarrySpar »

Servus Gabor.
In deinem Fall geht es ja ums Hinterrad.
In Bezug auf den Tacho hast du schon mal absolut kein Problem.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß man die Übersetzungsänderung eingetragen bekommt innerhalb einer bestimmten Grenze. Die ist bestimmt 5%, vielleicht sogar 7%.
Bei größeren Änderungen muß eine Fahrgeräuschmessung gemacht werden. Vielleicht auch noch was anderes.

Bei der Wave gibt's aber anscheinend noch eine andere Möglichkeit:
Du kannst (hinten) den Reifen ME22 von Metzeler aufziehen. Und zwar den 3.00er. Metzeler hat dafür eine Freigabe.
Der 3.00er hat sicher einen deutlich größeren Abrollumfang als der serienmäßige 80/90er.
Weiß nicht genau wieviel. Aber das müßten locker 5% sein.

Somit könntest du legal ohne Fahrgeräuschmessung z.B. hinten von 37 auf 36 Zähne ändern und zusätzlich noch den 3.00er Reifen aufziehen.

Harry

oehrl
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von oehrl »

Sevus,
Hinterrrad mit Serienbereifung gemessen mit Oma´s Maßband.
Umfang bei aufbebockter Wave zwischen 180,5cm und 181cm.
Umfangdifferenz zum Metzeler ME 22- 3.00(Umfang =188,1 cm) also rechnerisch ca. 4,1%.

HarrySpar
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von HarrySpar »

Das ist glaube ich die Info, die wir brauchen:

Innerhalb der 8%-Grenze braucht man für die Eintragung kein neues Geräusch- und Abgasgutachten! Siehe Kapitel 5 Absatz 4.2.2. (S. 261).

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 128:DE:PDF


Das heißt für mich, dass die Übersetzungsänderung einfach nur abgenommen und eingetragen werden muss.

Bibelleser
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Re: Wave Optimierungen

Beitrag von Bibelleser »

POST IST DA !!! ;)

Heute fand sich in meinem Briefkasten die Antwort seitens Honda Deutschland. Diese besagt:

"Unsererseits bestehen keine technischen Bedenken, die Übersetzung Ihrer Wave 110i in geringem Maße abzuändern. Allerdings muss diese Abänderung unbedingt von einem Ingeniuer des TÜV bzw. der DEKRA in Augenschein genommen und eingetragen werden.

Hintergrund hierfür ist, dass sich vor allem die Geräusch und Emissionswerte verändern könnten und das Fahrzeug hiermit auch in diesen Punkten nicht mehr der bestehenden Betriebserlaubnis entsprechen würde, die Werte also neu festgestellt werden müssten.

Ich möchte Ihnen deshalb dringend empfehlen, sich im Vorfeld mit einem zuständigen Ingenieur der o.g. Orgnanisationen in Verbindung zu setzen, um den erwarteten Zeit- und Geldaufwand abzuklären." (Zitat Ende)

Daraus folgt: Keine technischen Bedenken seitens Honda.

Hinzu kommt der Hinweis auf Eintragung und geänderte Geräusch- und Emissionswerte. Eine solche Nachmessung kostet lautet meinem Honda Händler vor Ort 1200,- Euro. Wie gut, dass "HarrySpar" den passenden Gesetzespassus gefunden hat, nach dem eine Nachmessung bis zu 8 % nicht notwendig ist. Bleibt also die schlichte Eintragung.

Jetzt müssen ein, zwei Wochen verstreichen, bis mein 36-er Ritzel aus Asien ankommt. Damit werde ich mich dann auf die Suche nach einem geduldigen TÜV Mitarbeiter machen, der die Änderung einzutragen bereit ist. Eine solche Eintragung dürfte dann nicht mehr als 30 bis 40 Euro kosten (so zumindest laut einem anderen Forum für "große Maschinen")

Bin gespannt, ob's klappt.

Dann noch eine Puigscheibe (mit ABE) drauf, und fertig ist die voll optimierte Wave für die Schwäbische Alb :)

Danke nochmals für's Heraussuchen der passenden Gesetzesgrundlage und für alle sonstigen Tipps!

Viele Grüße & gute Fahrt! :inno:

Gabor

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