Ich habe ja die Waffensachkundeprüfung gemacht, deshalb ist mir der Notwehr-§ nicht ganz fremd.
Es heißt auch, dass "Niemand , der aus Angst sich wehrte, weg. "Exzess" verurteilt werden darf.
Beispiel: die Frau, die einem bewaffneten EInbrecher gegenübersteht, macht das ganze Magazin ihrer Pistole leer.
Hypothetisch, klar.
Ich werde mich jedenfalls in DEM Staat hüten, mit einer Waffe mich gegen einen Einbrecher zu wehren.
Soll er die Stereo-Anlage klauen.
Wenn der Täter GEGEN mich oder vor allem meine beiden Mädels vorgeht, werde ich MIT ALLEN MKR ZUR VERFÜGUNG STEHENDEN MITTELN wiederum gegen diesen vorgehen.
Unser Disput ist eh fiction, weil es äußerst unwahrscheinlich ist, 2x zum EInbruchsopfer zu werden, so wie wir.
Wir haben ja 2 deutsche Doggen als Wachhunde, das lässt so manchen überlegen, ob er das Grundstück betritt!

Und diese Getüme gehören unserem Nachbar. Wir haben eine Verbindungstüre, sodass sie bei Bedarf auch bei uns "patroullieren" können.

Das ist eine Superlösung. Wenn wir unsere Nachbarn nicht hätten, würde ich hier Draussen auf jeden Fall einen entsprechend gut erzogenen Hund anschaffen, (oder eine Horde Gänse).
Der beste Knüppel nutzt, wie schon geschrieben nichts, wenn man schläft.
