Unfall mit der Wave
- Heavendenied
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Re: Unfall mit der Wave
Eben das wollte ich dir ja damit erklären.
Die Versicherungen klären in der Regel untereinander wer schuld hat. Aber unabhängig davon gibt es eben auch ein Strafrechtliches Verfahren (z.B. wegen Gefährdung des Verkehrs). Das hat mit der Versicherung erst mal nix zu tun. Teilweise werden sich die Versicherungen evtl. daran orientieren, aber müssen sie wohl nicht.
Wenn jetzt das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde, geht es nur noch darum, dass sich die Versicherungen einigen. Normalerweise bei Teilschuld auf beiden Seiten zahlt haöt jede Versicherung den Schaden des eigenen Versicherten. Kann aber auch sein die eine Versicheurng zahlt 60% und die andere 40%, machen die halt unternander aus. Dass es deshalb vor Gericht geht wäre mir nicht bekannt, aber ich kann auch nur sagen, was ich aus dem Bekanntenkreis kenne, bin selber da kein Fachmann.
Die Versicherungen klären in der Regel untereinander wer schuld hat. Aber unabhängig davon gibt es eben auch ein Strafrechtliches Verfahren (z.B. wegen Gefährdung des Verkehrs). Das hat mit der Versicherung erst mal nix zu tun. Teilweise werden sich die Versicherungen evtl. daran orientieren, aber müssen sie wohl nicht.
Wenn jetzt das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde, geht es nur noch darum, dass sich die Versicherungen einigen. Normalerweise bei Teilschuld auf beiden Seiten zahlt haöt jede Versicherung den Schaden des eigenen Versicherten. Kann aber auch sein die eine Versicheurng zahlt 60% und die andere 40%, machen die halt unternander aus. Dass es deshalb vor Gericht geht wäre mir nicht bekannt, aber ich kann auch nur sagen, was ich aus dem Bekanntenkreis kenne, bin selber da kein Fachmann.
- haguen
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Re: Unfall mit der Wave
genau das wollte ich erfahren. Danke. So kenne ich das nämlich auch vom hören her.Heavendenied hat geschrieben:Eben das wollte ich dir ja damit erklären.
Die Versicherungen klären in der Regel untereinander wer schuld hat. Aber unabhängig davon gibt es eben auch ein Strafrechtliches Verfahren (z.B. wegen Gefährdung des Verkehrs). Das hat mit der Versicherung erst mal nix zu tun. Teilweise werden sich die Versicherungen evtl. daran orientieren, aber müssen sie wohl nicht.
Wenn jetzt das strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde, geht es nur noch darum, dass sich die Versicherungen einigen. Normalerweise bei Teilschuld auf beiden Seiten zahlt haöt jede Versicherung den Schaden des eigenen Versicherten. Kann aber auch sein die eine Versicheurng zahlt 60% und die andere 40%, machen die halt unternander aus. Dass es deshalb vor Gericht geht wäre mir nicht bekannt, aber ich kann auch nur sagen, was ich aus dem Bekanntenkreis kenne, bin selber da kein Fachmann.
Weil die gegenerischeseite mir ganz was anderes versucht einzureden. Er hätte seine Anwalt eingeschaltet, es würde zum Gericht kommen, dann mussten beideseiten die Gerichtskosten tragen usw... Und das möchte ich eben vermeiden.
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Re: Unfall mit der Wave
Ich hatte mal einen ähnlichen Unfall als 18-jähriger, wo ich eine Kolonne überholt habe auf einer 1km langen und übersichtlichen Geraden. Mittendrin war ein Käferfahrer und der wollte nach links in einen Feldweg abbiegen. Auch hat er zugegeben mich nicht gesehen zu haben.
Das Ergebnis war, daß ich den größten Anteil Schuld hatte, weil man als überholendes Fahrzeug immer die höhere "Betriebsgefahr" hat. Auf jeden Fall hat mich das bis heute sensibilisiert nur Überholmanöver anzufangen, wenn links kein Weg zum Abbiegen da ist.
Gruß
Andreas
Das Ergebnis war, daß ich den größten Anteil Schuld hatte, weil man als überholendes Fahrzeug immer die höhere "Betriebsgefahr" hat. Auf jeden Fall hat mich das bis heute sensibilisiert nur Überholmanöver anzufangen, wenn links kein Weg zum Abbiegen da ist.
Gruß
Andreas
- Heavendenied
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Re: Unfall mit der Wave
@haguen:
Wenn er das sagt könnte das wohl schon so sein. Die Versicherung unternimmt da zwar nix, aber wenn er sich nen Anwalt nimmt und zivilrechtlich gegen dich vorgeht dann kann es wohl schon so sein. Soweit ich informiert bin müsstest du dann tatsächlich (wenn es vor Gericht geht) die Anwaltskosten mit tragen, allerdings wohl nur, wenn du die volle Schuld hast. Wie das dann bei Teilschud aufgeteilt wird kann ich leider nicht sagen, da soll sich lieber ein Anwalt zu äußern, bzw. dazu solltest du lieber nochmal den Rechtsbeistand suchen, bevor du dich jetzt hier auf ne Aussage einer Person mit Halbwissen verlässt (und dazu zähle ich auch mich).
Wenn er das sagt könnte das wohl schon so sein. Die Versicherung unternimmt da zwar nix, aber wenn er sich nen Anwalt nimmt und zivilrechtlich gegen dich vorgeht dann kann es wohl schon so sein. Soweit ich informiert bin müsstest du dann tatsächlich (wenn es vor Gericht geht) die Anwaltskosten mit tragen, allerdings wohl nur, wenn du die volle Schuld hast. Wie das dann bei Teilschud aufgeteilt wird kann ich leider nicht sagen, da soll sich lieber ein Anwalt zu äußern, bzw. dazu solltest du lieber nochmal den Rechtsbeistand suchen, bevor du dich jetzt hier auf ne Aussage einer Person mit Halbwissen verlässt (und dazu zähle ich auch mich).
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Re: Unfall mit der Wave
Es ist das gute Recht deines Unfallgegners, einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen zu beauftragen.haguen hat geschrieben:Er hätte seine Anwalt eingeschaltet, es würde zum Gericht kommen, dann mussten beideseiten die Gerichtskosten tragen usw... Und das möchte ich eben vermeiden.
Deine Kfz-Haftpflichtversicherung wird dir, falls es tatsächlich vors Gericht geht, einen versierten Anwalt zur Seite stellen und die Kosten dafür übernehmen.
Dadurch entstehen dir keine zusätzlichen Kosten, der Schaden wird halt insgesamt höher.
Gute Seeleute erkennt man bei schlechtem Wetter
- haguen
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Re: Unfall mit der Wave
danke noch mals.
Eine Sache hab ich noch. Ist es möglich nachträglich die Schuld auf sich zu nehmen? Insbesondere dann wenn die Versicherungen über die Unfall bereits informiert sind. Kann es sein das die Versicherung was dagegen hat und im schlimmesten Fall die Kosten nicht übernehmt?
gruß
Eine Sache hab ich noch. Ist es möglich nachträglich die Schuld auf sich zu nehmen? Insbesondere dann wenn die Versicherungen über die Unfall bereits informiert sind. Kann es sein das die Versicherung was dagegen hat und im schlimmesten Fall die Kosten nicht übernehmt?
gruß
- Heavendenied
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Re: Unfall mit der Wave
Das wär jetzt aber schon etwas suspekt. Du hast ja nicht der Versicherung gesagt ich hab Schuld oder ich hab keine Schuld. Du hast der Versicherung den Fall (hoffentlich wahrheitsgemäß) geschildert. Wenn du jetzt die Schuld auf dich nehmen wolltest, müsstest du ja deine Aussage/Schilderung ändern. Ob nach deiner Schilderung dann du oder der andere Schuld ist entscheidet eben die Versicherung, oder in dem Fall evtl das Gericht.
Was du machen kannst ist, dass du der Versicherung sagst, dass du selbst den Schaden übernehmen willst, um nicht hochgestuft zu werden, aber das wäre in dem Fall wohl nicht ganz billig.
Ich würd da an deiner Stelle mal mit deiner Versicherung sprechen.
Was du machen kannst ist, dass du der Versicherung sagst, dass du selbst den Schaden übernehmen willst, um nicht hochgestuft zu werden, aber das wäre in dem Fall wohl nicht ganz billig.
Ich würd da an deiner Stelle mal mit deiner Versicherung sprechen.
- haguen
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Re: Unfall mit der Wave
Für die versicherung habe ich ja ein sehr geringen Beitrag , da kann nicht viel hochgestuft werden.
Wenn ich die Kosten selbst übernehme, dann habe ich mehr kosten sicherlich.
Mit meiner Versicherung hab ich gesprochen, die warten noch auf dem Polizeibericht. Und meinten soviel wie machen sie sich nicht soviel Kopf, wenn die sich ein Anwalt nehmen, haben wir auch Anwälte.
Da ich nicht mag die Recht der anderen zu berauben, hab den Unfall selbstverständlich wahrheitstreu geschildert. Ich sehe auch ein dass ich etwas leichtsinnig war. Das hab ich natürlich nicht geschrieben.
Die Idee die Schuld auf mich zu nehmen, um Gerichtskosten zu vermeiden fand ich sowieso nicht wirklich Überragend.
Wenn ich die Kosten selbst übernehme, dann habe ich mehr kosten sicherlich.
Mit meiner Versicherung hab ich gesprochen, die warten noch auf dem Polizeibericht. Und meinten soviel wie machen sie sich nicht soviel Kopf, wenn die sich ein Anwalt nehmen, haben wir auch Anwälte.
Da ich nicht mag die Recht der anderen zu berauben, hab den Unfall selbstverständlich wahrheitstreu geschildert. Ich sehe auch ein dass ich etwas leichtsinnig war. Das hab ich natürlich nicht geschrieben.
Die Idee die Schuld auf mich zu nehmen, um Gerichtskosten zu vermeiden fand ich sowieso nicht wirklich Überragend.
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Re: Unfall mit der Wave
Genau, wart jetzt einfach erst mal ab. Wenn irgendwann wirklich was vom Anwalt kommen sollte kannst du immer noch weiter sehen.
Ich hab mir die Bilder nochmal angeschaut und ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass es wegen so ner Kleinigkeit wirklich vor Gericht geht.
Ich hab mir die Bilder nochmal angeschaut und ich glaub ehrlich gesagt nicht, dass es wegen so ner Kleinigkeit wirklich vor Gericht geht.
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Re: Unfall mit der Wave
Hallo,
ich würde es genau so machen, wie Jürgen es gesagt hat. Warte ab, die Versicherung meldet sich dann einfach bei dir.
seaman100/Martin
ich würde es genau so machen, wie Jürgen es gesagt hat. Warte ab, die Versicherung meldet sich dann einfach bei dir.
seaman100/Martin
- GroßerKolben
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Re: Unfall mit der Wave
@haguen:
Vor Gericht wirst Du wegen diesem Unfall sicher nie sitzen. Bei dem geringfügigen Schaden (keine Verletzten, zerkratzte Wave, und zerkratzter PKW), und Deiner geringen Schuld (wenn überhaupt) wird sich kein Richter herablassen, seine kostbare Zeit zu opfern.
Trotzdem kann es natürlich zu Verfahrenskosten kommen, sobald Anwälte tätig werden. Du hast Deine Haftpflichtversicherung, die muss den Schaden am gegnerischen Fahrzeug decken, wenn Du dafür verantwortlich bist. Wird Deine Schuld mit 100% festgelegt, zahlt die Versicherung auch 100%, für Dich ändert das zunächst mal überhaupt nichts (außer dem Schadensfreiheitsrabatt, den Du aber auch schon bei Teilschuld verlierst). Wenn Deinem Unfallgegner die von der Versicherung zugesicherte Summe zu gering ist, muss er die Versicherung verklagen. Warum solltest Du dann die Kosten dafür übernehmen müssen?
Vor Gericht wirst Du wegen diesem Unfall sicher nie sitzen. Bei dem geringfügigen Schaden (keine Verletzten, zerkratzte Wave, und zerkratzter PKW), und Deiner geringen Schuld (wenn überhaupt) wird sich kein Richter herablassen, seine kostbare Zeit zu opfern.
Trotzdem kann es natürlich zu Verfahrenskosten kommen, sobald Anwälte tätig werden. Du hast Deine Haftpflichtversicherung, die muss den Schaden am gegnerischen Fahrzeug decken, wenn Du dafür verantwortlich bist. Wird Deine Schuld mit 100% festgelegt, zahlt die Versicherung auch 100%, für Dich ändert das zunächst mal überhaupt nichts (außer dem Schadensfreiheitsrabatt, den Du aber auch schon bei Teilschuld verlierst). Wenn Deinem Unfallgegner die von der Versicherung zugesicherte Summe zu gering ist, muss er die Versicherung verklagen. Warum solltest Du dann die Kosten dafür übernehmen müssen?
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Re: Unfall mit der Wave
Hier sind ja mal wieder "Experten" unterwegs.
Rechts"beratung" im Internet halt.....
Rechts"beratung" im Internet halt.....
Hiermit ist eigentlich alles gesagt. Nur der gekränkten Ehre wegen bei den überschaubaren eigenen Schäden der Gegenseite eine Teilschuld reinzuwürgen macht die Angelegenheit nur für alle Beteiligten kompliziert und teuer.Großer Kolben: Du hast Deine Haftpflichtversicherung, die muss den Schaden am gegnerischen Fahrzeug decken, wenn Du dafür verantwortlich bist.
:ohno: Guter Rat ist teuer - mehr sag ich dazu jetzt nicht.Großer Kolben: Wenn Deinem Unfallgegner die von der Versicherung zugesicherte Summe zu gering ist, muss er die Versicherung verklagen.
Re: Unfall mit der Wave
Nach einem langwierigen Prozess habe ich folgende Lektion gelernt: Die Begriffe "Recht" und "Gerechtigkeit" klingen ähnlich, es besteht jedoch KEINE Kausalität zwischen ihnen.
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Re: Unfall mit der Wave
Für das hättest du keinen langwierigen Prozess gebraucht. Das weiss jeder der etwas Lebenserfahrung hat. Dass und noch weit mehr!FlohTreiber hat geschrieben:Nach einem langwierigen Prozess habe ich folgende Lektion gelernt: Die Begriffe "Recht" und "Gerechtigkeit" klingen ähnlich, es besteht jedoch KEINE Kausalität zwischen ihnen.

Entweder hälst du dich am besten aus allen Raus oder du richtest mit der ganz ganz grossen Kelle an.
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Re: Unfall mit der Wave
Wie heisst es so schön:
Recht zum äußersten getrieben ist äußerstes Unrecht.
Meistens mangelt es aber nur an der Sachverhaltsermittlung oder am subjektiven Rechtsempfinden.
Recht zum äußersten getrieben ist äußerstes Unrecht.
Meistens mangelt es aber nur an der Sachverhaltsermittlung oder am subjektiven Rechtsempfinden.