Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

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Mister L
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Mister L »

Innova-raser hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 16:47

Aber wenn du für die NX suchst dann hast du sicher dass da schon gelesen:
https://www.nx250.de/reifen-raeder.html
Nein, ich suche nicht dafür, ich kenne aber deren Reifendimensionen. Die Asiareifen wie Golden Tyre haben kein Premiumimage und die verlinkten Bridgestone und Dunlops sind über 30 Jahre alte Konstruktionen, die einfach nicht mehr pralle sind.
Da rüsten eben manche auf andere Radgrößen um.
Es ist ein Beispiel eines Fahrzeugs, für die man moderne neue Reifen von bekannten Herstellern im Premium und Markensegment in Europa nix mehr bekommt.

Und da gibt es für manche Modelle eben den Ausweg, über eine andere Dimension mittels Freigabe was Modernes aufziehen zu können. Bis vor kurzem unkompliziert, nun eben mit Eintragung für ein paar Öcken. Ist jetzt aber auch kein Weltuntergang.
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Verbiegen ist was für plastisch verformbare Körper.

Karl Retter
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Karl Retter »

SC71 hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 15:22
Ich würde mir in die Hose scheißen, was anderes drauf zu ziehen, als es im Schein vermerkt ist.
Harri legt die Reifenvorgabe wohl etwas locker aus.

Aber der TÜV wird es wahrscheinlich gegen eine Gebühr durchwinken.
es wäre mal interessant wie die Sachlage ausschaut wenn der TÜV den Reifen schon 3x bei der jeweiligen HU abgenommen hat.
Ich habe zur Sicherheit den K58 eintragen lassen den Pilot Street lasse ich nicht extra eintragen Grund siehe oben.

Gruß Karl
sorry K58
Zuletzt geändert von Karl Retter am Mo 20. Jan 2020, 20:18, insgesamt 1-mal geändert.

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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Das ist es halt wenn man in einer Premium Welt lebt mit Premium Produkten und auf Premium nicht verzichten möchte.

Aber mal ganz ehrlich. Die NX250 ist doch schon lange nicht mehr Premium. Warum soll ja jetzt plötzlich der beste Premiumreifen drauf? Verunglückt man sofort mit einen Asia Reifen oder einem dessen Konstruktion schon 30 jahre alt ist. Was das auch immer heissen mag.
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Harri »

SC71 hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 15:22
Mister L hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 07:52
Harri hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 23:49
Es geht jetzt um die aktuelle Rechtslage zur Änderung der Bedeutung von Freigaben, dort vor allem dann, wenn in der Freigabe eine andere Größe bzw andere Bauart (diagonal/radial) angegeben ist.
Nicht "dort vor allem dann", sondern "dort nur dann"...……..
Ich würde mir in die Hose scheißen, was anderes drauf zu ziehen, als es im Schein vermerkt ist.
Harri legt die Reifenvorgabe wohl etwas locker aus.
Aber der TÜV wird es wahrscheinlich gegen eine Gebühr durchwinken.
Man muß sich nur kurz überlegen, wer denn soetwas überhaupt postet und ob es wirklich sinnvoll ist, dafür zB irgendwelche persönlichen Defäkationsprobleme versuchen begründend einzusetzen:
Um es nochmal kurz und knackig auf den Punkt zu bringen:
Die Fahrzeugherstellervorgabe ist immer erstmal bindend. Bis vor kurzem konnte man auch Freigaben des Reifenherstellers nutzen um damit legal andere Größen /Bauarten Modelle ohne gutachterliche Vorstellung fahren zu dürfen.
Diese Möglichkeit ohne Vorstellung zur Begutachtung hat man jetzt nicht mehr in der alten Form.
Die vorigen Reifenherstellerfreigaben können jetzt aber die Basis sein, um damit eine noch kostengünstige Eintragung durchzuführen. Kostengünstig soll heißen, daß es nicht im Rahmen eines freien Gutachtens mit einem ggf sonst teilweise notwendigen Ablaufs mit zB Fahrversuchen und so weiter erfolgen muß, sondern praktisch als vergleichbar mit einer einfachen Anbaukontrolle zu einem bestehenden Gutachten.

Ich weiß auch nicht, was die sinnlose Zerpflückerei und dieses bezuglose Abschweifen durch nicht haltbare Eigeninterpretationen oder mit wichtigen Keksbildern jetzt soll.
Wenn man sich das obige nur einmal kurz mit Verstand durchliest, gibt es da nix, welches die Annahme berechtigt, daß ich irgendetwas locker auslege. Ohne derzeit genaue Zahlen belegen zu können, ist der derzeit nötige Eintragungsablauf mit Sicherheit günstiger, als das, was von einigen, für technisch nicht vorwärtsbringendem Pillepalle aus dem Fenster geschmissen wird.

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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von DonS »

Ist der Keks nicht richtigerweise eher ein Bagel ? 🥯

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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von SC71 »

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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Done #30 »

SC71 hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 15:22
Ich würde mir in die Hose scheißen, was anderes drauf zu ziehen, als es im Schein vermerkt ist.
SC71 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 10:26
DEFÄKTION = Stuhleentleerung (musste ich erst mal Googeln)
Schönes Forum. Hier bekommt man seinen Befund gratis.
SC71 hat geschrieben:
Di 21. Jan 2020, 10:26
Nach Harris Wutrede rumorte es im Darm und ich musste dringend auf den Pott.
Gute Besserung
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