Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

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Motorradverrückter
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Motorradverrückter »

Eins sage ich euch mal. Meinen TÜVer hat es bisher nicht die Bohne interessiert welcher Reifen drauf ist. Hauptsache die Reifengröße passt und genügend Profil ist drauf. Alterungsrisse sollten natürlich auch keine vorhanden sein, aber wer fährt einen Motorradreifen schon so lange?
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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Tranberg hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 14:21
Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen nicht niedriger sein als in den Papieren angegeben und der Rollenumfang darf +/- 5% nicht überschreiten.
Eigentlich absolut genügend und einer Logik folgend. Alles andere ist Lobbyismus.
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Harri
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Harri »

Tranberg hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 14:21
Wir Dänen haben es lockerer weil Wir nicht von den Lobbyisten der Reifenindustrie und der Testingenieure belastet werden, und nur die EU-Richtlinien folgen müssen:

Tragfähigkeit und Höchstgeschwindigkeit dürfen nicht niedriger sein als in den Papieren angegeben und der Rollenumfang darf +/- 5% nicht überschreiten.
Ich würde das ganz anders sehen und für mich ist ein solches Statement von wegen Lobbyisten etc auf ganz dünnem Eis gebaut.
Vorschriften gelten doch in einem Land für alle Zweiräder und nicht nur für Cubs, bei denen halt über die erreichbare Geschwindigkeit die Vorschriften technisch keine so große Bedeutung haben.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas/der Welt ist es in Deutschland noch möglich/erlaubt mit einem Fahrzeug eine u.U. erreichbare Höchstgeschwindigkeit von deutlich über 200 km/h zu fahren und so bekommen Vorschriften zu Reifen eine ganz andere Bedeutung als in den Ländern in denen eine Bevormundung schon bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen stattgefunden hat.

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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Harri hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 16:47
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Europas ist es in Deutschland noch möglich/erlaubt mit einem Fahrzeug eine u.U. erreichbare Höchstgeschwindigkeit von deutlich über 200 km/h zu fahren und so bekommen Vorschriften zu Reifen eine ganz andere Bedeutung als in den Ländern in denen eine Bevormundung schon bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen stattgefunden hat.
Es ist mir echt peinlich Harri dir eine Neuigkeit zu verkünden und deinen Wissensstand somit zu erweitern. ABER auch in Länder mit begrenzter Vmax müssen die Reifen der maximal technisch erreichbaren Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Es dürfen also auf einen Porsche keine günstige Q Reifen aufgezogen werden!

Du kannst dir das ja mal "ergoogeln" wenn du meinst ich liege falsch. :mrgreen: :up2:
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Harri
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Harri »

Innova-raser hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 16:59
Es ist mir echt peinlich Harri dir eine Neuigkeit zu verkünden und deinen Wissensstand somit zu erweitern. ABER auch in Länder mit begrenzter Vmax müssen die Reifen der maximal technisch erreichbaren Höchstgeschwindigkeit entsprechen. Es dürfen also auf einen Porsche keine günstige Q Reifen aufgezogen werden!
Dir muß doch wohl wirklich nichts mehr peinlich sein und das obige habe ich doch nirgendwo behauptet.
Im Winter bin ich übrigens mal erlaubt mit einem 11er die beim Kauf montierten Q- Winterreifen gefahren. Ich wußte auch nicht was das soll und die Reifen habe ich nach ganz kurzer Zeit verschenkt.

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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Doch doch! NIchts ist peinlicher als das Orakel von Delphi zu korrigieren!

Auch wenn es nicht so scheint, aber ich habe immer noch erhebliche Hemmungen. Zum Beispiel den Swing Club "Abendrot", um endlich mal DonS live und in Farbe zu sehen, zu frequentieren, habe ich bis heute nicht geschafft!

Aber Zurück zu den Reifen: Die Regelung gilt, oder galt, nur bei Sommerreifen und nicht bei Winterreifen. Aber das könnte sich zwischenzeitlich geändert haben weil die Technik, auch im WR Reifen Bereich, grosse Fortschritte gemacht hat.

Somit wärst du, in bestimmten Ländern, mit deinen 911er und den Q Winterreifen auf der absolut sicheren Seite gewesen solange du im Winter damti gefahren bist.
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von DonS »

Innova-raser hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 17:32


Auch wenn es nicht so scheint, aber ich habe immer noch erhebliche Hemmungen. Zum Beispiel den Swing Club "Abendrot", um endlich mal DonS live und in Farbe zu sehen, zu frequentieren, habe ich bis heute nicht geschafft!

Gerne lade ich dich, wenn dich die Wege mal nach Wien führen, mit einer Gastkarte zum Schnuppern ein.
Zum Anfang empfehle ich für g’schamige Exilschweizer den diskreten Darkroom.

Bohne
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Bohne »

Und dann der Spruch von Bösterreich:
"I will a pudern!"

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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

DonS hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 19:28
Gerne lade ich dich, wenn dich die Wege mal nach Wien führen, mit einer Gastkarte zum Schnuppern ein.
Zum Anfang empfehle ich für g’schamige Exilschweizer den diskreten Darkroom.
Danke, das Angbot weiss ich wahrlich zu schätzen. Aber "Darkroom" muss jetzt nicht gerae sein. Ich bin nicht zweigleisig unterwegs sondern fahre fast ausschliesslich Einspuhrfahrzeuge. Die Altersschwulität ist bei mir unbesehen vorbeigezogen. :laugh2:

Trotzdem, Wien wäre ganz sicher ein Reise Wert. Ich bin schon ein paarmal vorbei und auch mitten durch gefahren. Aber die Zeit liess es nie zu auch mal anzuhalten.
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DonS
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von DonS »

Der Darkroom ist jetzt keineswegs besonders schwulitätsgefährdent, jedenfalls nicht mehr als ein heruntergefallenes Seifenstück im Men’s Locker Room im Gym. Zugegeben, es bleibt aber für alle Beteiligten ein gewisses Restrisiko. :laugh2:

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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von DonS »

Oder ich schicke dir unsere Clubnymphe die Gittl rein, da hat die Schwulität keine Chanche.
Weiß man aber auch nicht was besser ist! :laugh2: :laugh2: :laugh2:

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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Das wird wohl drauf rauskommen.


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Shit, jetzt bekomme ich Hunger!!!
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von SC71 »

Mister L hat geschrieben:
So 19. Jan 2020, 07:52
Harri hat geschrieben:
Sa 18. Jan 2020, 23:49
Es geht jetzt um die aktuelle Rechtslage zur Änderung der Bedeutung von Freigaben, dort vor allem dann, wenn in der Freigabe eine andere Größe bzw andere Bauart (diagonal/radial) angegeben ist.
Nicht "dort vor allem dann", sondern "dort nur dann". Warum Conti dies auch falsch formuliert, um danach das Richtige zu erklären, ist deren Sache. Ich vermute, ein Reifenhersteller favorisiert eine Eintragung denn diese führt eher zu wiederholter Wahl desselben Reifens.

Nochmal: Für Reifen gleicher Dimension gibt es keinerlei Änderungen; die Freigaben/Unbedenklichkeitsbescheinigungen reichen, eine Eintragung ist nicht nötig!

Die Neuregelung betrifft diejenigen, die wie Harri eine andere Dimension fahren als im Schein aufgeführt. Und Punkt.

Auch wenn sich viele wieder (siehe Videolink oben) maßlos aufregen wollen. Wie kann man auf Recherche verzichten und dann mit falscher Info ein Video posten? Und einige glauben das auch noch (siehe Kommentare dort).
Ich würde mir in die Hose scheißen, was anderes drauf zu ziehen, als es im Schein vermerkt ist.

Harri legt die Reifenvorgabe wohl etwas locker aus.

Aber der TÜV wird es wahrscheinlich gegen eine Gebühr durchwinken.
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Mister L »

Andere Reifendimensionen als die eingetragenen haben manchmal ganz einfache Gründe: Es gibt schlicht keinen oder kaum einen Reifen in der ursprünglichen Dimension oder nur vollkommen veraltete, die irgendein Ludolf seit 20Jahren unter dem Haufen hat.
Versuch mal bspw., für eine NX250 gescheite, moderne Reifen zu bekommen in den seltenen Größen, hinten auf 16Zoll.

Und was die dänischen Regeln angeht, sind wir teils in Deutschland sogar lockerer: Bei uns muss auch der Sommerreifen nicht dem Mindest-Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein entsprechen, sondern nur mind. so hoch sein wie die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, bei älteren Modellen (glaube es war vor 2010) kommt nen Zuschlag von 6,5km/h plus 1% der bbH dazu.
Ich fahre bspw. T-Reifen, obwohl H eingetragen sind und das ist in Deutschland bei PKW legal, denn T geht bis 190 und mein PKW hat eine bbH von 178. 178 +6,5+1,78 heißt, mind. 187 muss der Reifen schaffen. S (bis 180) reicht nicht, T (bis 190) reicht. Egal, was im Schein steht.
Ohne irgendwelche Aufkleber, die müssen erst sein, wenn der Gechwindigkeitsindex kleiner ist und das darf nur bei Winterreifen der Fall sein.
Wissen viele Reifenhändler nicht, aber die Tüv-Prüfer wissen es immerhin.
Diese Regelung war nicht immer so, aber im Zuge dessen, dass teilweise schwach motorisierte Kleinwagen fette Schluppen aufgezogen haben, wurde das eingeführt.

Ist ja auch logisch, dass ein Reifen nicht viel schneller dauerhaft fahren können muss als das Fahrzeug überhaupt kann.
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Verbiegen ist was für plastisch verformbare Körper.

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Innova-raser
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Re: Reifenfreigeabe Bestimmungen ab 2020

Beitrag von Innova-raser »

Mister L hat geschrieben:
Mo 20. Jan 2020, 16:42
Versuch mal bspw., für eine NX250 gescheite, moderne Reifen zu bekommen in den seltenen Größen, hinten auf 16Zoll.
Versuche auch gerade krampfhaft einen 16" HR Reifen zu bekommen. Zwar nicht für eine NX aber trotzdem hier sehr, sehr kompliziert.

Aber wenn du für die NX suchst dann hast du sicher dass da schon gelesen:
https://www.nx250.de/reifen-raeder.html
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