In der Schweiz haben sie das so geregelt:Lothi hat geschrieben:Die Fabrikatsbindung gab's damals nur in D da hier keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen existiert und mit einige Moppedreifen halt bei 160+ km/h die Maschinen dann abenteuerlich das Wackeln anfangen. (Beispielsweise reine Cross-Reifen auf Reiseenduro's oder ähnlicher Unsinn)
Es kann jeder Reifen aufgezogen werden der auf die Felgen passt, nicht an der Karrosserie streift, die Tachogrenzwerte einhält UND für die theoretische MAXIMALGESCHWINDIGKEIT zugelassen ist. Auch wenn in der ganzen Schweiz niergendwo schneller als 120 Km/h gefahren werden darf!
Es gibt nur eine Ausnahme, und das sind die Spikesreifen. Aber das ist eine andere Geschichte.
Warum in Deutschland eine Reifenbindung zum Fahrzeug in Kraft ist, das war und ist mir bis dato ein Rätsel. Ich kann an der CH Lösung nichts negatives finden. Ich hoffe für dich und alle anderen geplagten dass du mit deiner Ausführung Recht hast.