wikipediaDa der Iran seine Staatsbürger fast nie aus der Staatsangehörigkeit entlässt (siehe Artikel 989 iran. ZGB[10]) und die iranische Staatsangehörigkeit gemäß Art. 976 iran. ZGB durch den Vater vererbt wird (Abstammungsprinzip), gibt es viele deutsch-iranische Mehrstaater. Das immer noch geltende Deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929[11] regelt in Nr. II des Schlußprotokolls, dass vor der Einbürgerung eines Angehörigen des anderen Staates die staatliche Zustimmung erforderlich ist. Dies hat zu untragbaren Bearbeitungszeiten und einem "Einbürgerungsstau" vor dem Jahr 2000 geführt.[12] In der Praxis werden Iraner inzwischen meist unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit in Deutschland eingebürgert.[13][14] Von den 3662 Iranern, die im Jahr 2006 eingebürgert wurden, konnten 99,8 Prozent ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten.[15]
Es ist nicht immer alles so einfach, wie die Populisten es verkaufen wollen.