K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
-
- Beiträge: 169
- Registriert: Mo 2. Aug 2010, 17:23
- Fahrzeuge: Innova
CBF125
REH
Vespa P80X
Saxonette
KTM 505
Hercules Optima
Simson SR50 - Wohnort: Nürnberger Land
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Achja, nochwas:
Nachdem das Ganze Procedere nun abgeschlossen ist:
Hab noch einen neuen und unbenutzen K66 für Hinten zu verschenken vertauschen gegen Bremsbelagsatz vorne.
Einzutauschen in der Nürnberger Umgebung.
Nachdem das Ganze Procedere nun abgeschlossen ist:
Hab noch einen neuen und unbenutzen K66 für Hinten zu verschenken vertauschen gegen Bremsbelagsatz vorne.
Einzutauschen in der Nürnberger Umgebung.
- Innova-raser
- Beiträge: 12908
- Registriert: So 25. Jul 2010, 13:31
- Fahrzeuge: To much to mention....
- Wohnort: on of the most lovely places
- Alter: 105
- Kontaktdaten:
Re: K58: Abstand Gabel/Schwinge
Da bin ich mir nicht so sicher ob deine Aussage so stimmt: Einerseits ist der Lastindex der gleiche, nämlich 47. Das entspricht einer möglichen zulässigen Belastung von 175kg und zum anderen gibt der Buchstabe am Schluss die zulässige Höchtgeschwindigkeit an. Und in diesem Fall ist der erstere Reifen absolut geignet und auch der richtige Reifen für eine Honda Wave oder Innova.Lothi hat geschrieben:Also Obacht geben mit dem K58 vorne:
Es gibt da auf den ersten Blick 2 "gleiche" Reifen von Heidenau:
Aber:
- 2 3/4-17 47J
- 2.75 -17 47P
2 3/4 -17 ist eben nicht gleich 2,75 -17, denn:
- der eine ist ein windelweicher 47J "Mopedreifen" für 40km/h-Büchsen,
, sehen sich aber ansonsten zum Verwechseln ähnlich !
- der andere dagegen ein stabiler, fester und für höherer Geschwindigkeiten und echten Motorräder geeigneter 47P
Denn der Buchstabe "J" weisst auf die maximale Vmax von 100 Km/h hin. Der Buchstabe "P" weisst auf die maximal Vmax von 150 Km/h hin. Und eine CUB hat, wenn ich mich nicht irre, eine angegebene Vmax von 95 Km/h!
Also dein Händler hat den absolut richtigen und passenden Reifen für dich heraus gesucht. Dem Händler jetzt daraus einen Strick zu drehen ist nicht nur unfair sondern ein riesengrosses Eigengoal!

Nicht der Verstand schreibt die Postings sondern der Charakter!
http://www.thinkinghumanity.com

“Think for yourself and let others enjoy the privilege of doing so too.” - Voltaire
http://www.thinkinghumanity.com

“Think for yourself and let others enjoy the privilege of doing so too.” - Voltaire
- Done #30
- Beiträge: 8927
- Registriert: Mi 26. Jun 2013, 12:16
- Fahrzeuge: Peugeot: SC 50. Honda: Lead NH 80, Vision 50, Vision 110, 2xInnova 125i. Kawasaki: Z 750 GT
- Wohnort: Senden
- Alter: 59
- Kontaktdaten:
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Weltklasse! Danke, lass dir die Füße küssen.
Das sind so Sachen, für die hab ich keien Nerv. Sauber durchgezogen und prima dokumentiert.
Werds mir zusammenfassen, auf zwei DIN A4 Seiten sauber ausdrucken, einschweißen und mitführen. Hatte zwar noch nie Probleme mit der Rennleitung. Aber falls es drauf ankommt, muss man Behörden mit den eigenen Waffen schlagen können: Papierkram
@Andi: Hab bisher nur die P-Varianten gefahren. Sollte der J tatsächlich so schwammig sein wie von Lothi beschrieben, mag das zwar juristisch ok sein, aber sehen wir es als Warnung.
Das sind so Sachen, für die hab ich keien Nerv. Sauber durchgezogen und prima dokumentiert.
Werds mir zusammenfassen, auf zwei DIN A4 Seiten sauber ausdrucken, einschweißen und mitführen. Hatte zwar noch nie Probleme mit der Rennleitung. Aber falls es drauf ankommt, muss man Behörden mit den eigenen Waffen schlagen können: Papierkram
@Andi: Hab bisher nur die P-Varianten gefahren. Sollte der J tatsächlich so schwammig sein wie von Lothi beschrieben, mag das zwar juristisch ok sein, aber sehen wir es als Warnung.
Unterwegs mit "Jayne". Aktueller Tachostand und Spritverbrauch klick:->
Durch Klick auf die Bilder kommt man auf meine Webseite: meine Webseite, Meine Mopedteile. Forumspreise auf Anfrage!

Durch Klick auf die Bilder kommt man auf meine Webseite: meine Webseite, Meine Mopedteile. Forumspreise auf Anfrage!
- Innova-raser
- Beiträge: 12908
- Registriert: So 25. Jul 2010, 13:31
- Fahrzeuge: To much to mention....
- Wohnort: on of the most lovely places
- Alter: 105
- Kontaktdaten:
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Solche Aussagen sind immer sehr subjektiv. Ich zum Beispiel kann wahrscheinlich nur mit grosser Mühe und noch grösserer Not einen Chateau Rothschild von einem Rotweinessig unterscheiden.Done #30 hat geschrieben:@Andi: Hab bisher nur die P-Varianten gefahren. Sollte der J tatsächlich so schwammig sein wie von Lothi beschrieben, mag das zwar juristisch ok sein, aber sehen wir es als Warnung.

Aber mein Hinweis war dafür gedacht dass jetzt nicht ein ubedachter Fahrer meint er sei jetzt eventuell plötzlich mit einem gefährlichen Moppedreifen und Illegal unterwegs weil sein Reifen, Zitat; "für 40km/h-Büchsen" geeignet sei! Denn diese Aussage ist definitiv FALSCH!! Und nicht wenige Menschen meinen was irgendwo geschrieben steht sei deshalb auch war.
Die restliche Einschätzung ist Ansichtssache.
Nicht der Verstand schreibt die Postings sondern der Charakter!
http://www.thinkinghumanity.com

“Think for yourself and let others enjoy the privilege of doing so too.” - Voltaire
http://www.thinkinghumanity.com

“Think for yourself and let others enjoy the privilege of doing so too.” - Voltaire
-
- Beiträge: 169
- Registriert: Mo 2. Aug 2010, 17:23
- Fahrzeuge: Innova
CBF125
REH
Vespa P80X
Saxonette
KTM 505
Hercules Optima
Simson SR50 - Wohnort: Nürnberger Land
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Nöö, eben nicht.Und in diesem Fall ist der erstere Reifen absolut geignet
Es dürfen zwar seit 01.2004 auch Reifen mit niedrigerem Speedindex als in den Papieren angegeben gefahren werden, aber der Mindestindex berechnet(e) sich nach folgender Formel für die Bauzeiten unserer Inno's:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit; Quelle BMVBW vom 02.08.2004/ Az. S 33 / 50 Ver 2004
- Also bei der Inno mit 94 km/h Vmax: 94 + 6,5 + 0,01 * 94 = 101,44
-> Damit ist der J eben nicht mehr zulässig (also frei nach Bußgeldkatalog: fahren ohne Versicherungsschutz und sofortige Stillegung des Fahrzeuges und anschließend teuerer §21 beim TüV)
Aber das eigentliche Übel ist der 23/4 Reifen selber: der ist sehr deutlich und spürbar weicher als der andere !
Auf der Autobahn bei leichten Spurrillen eiert und walkt man damit übel herum daß man meint gleich nen Plattfuß zu kriegen ...
Ich hatte den direkten Vergleich innerhalb eines Tages unter gleichen Bedinungen auf gleicher Strecke.
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Was für eine Sysiphosarbeit. Ob ich mir das angetan hätte, weiß ich nicht. dann doch lieber alle 2 Jahre für einige Stunden den legalen Radsatz montieren.
Ich bin ja froh, dads bei Mir alles so problemlos war. Der Pruefer meinte Angesichts der alten Bescheinigung, dads ich Mir DAs Geld sparen koenne, Mitnahme wuerde reichen.
Hab dann doch eintragen Lassen. Da Hessen aver extra wine Behoerde I'm strukturschwachen Zonenrandgebiet zur Ueberpruefung solcher Eintragingen hat, wurde es doppelt teuer.
(Getippt mit alten Fingern und Augen auf Dem dafuer viel zu lleinwn Smartphone)
Ich bin ja froh, dads bei Mir alles so problemlos war. Der Pruefer meinte Angesichts der alten Bescheinigung, dads ich Mir DAs Geld sparen koenne, Mitnahme wuerde reichen.
Hab dann doch eintragen Lassen. Da Hessen aver extra wine Behoerde I'm strukturschwachen Zonenrandgebiet zur Ueberpruefung solcher Eintragingen hat, wurde es doppelt teuer.
(Getippt mit alten Fingern und Augen auf Dem dafuer viel zu lleinwn Smartphone)
- Innova-raser
- Beiträge: 12908
- Registriert: So 25. Jul 2010, 13:31
- Fahrzeuge: To much to mention....
- Wohnort: on of the most lovely places
- Alter: 105
- Kontaktdaten:
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Erst einmal; Lothi, ich habe dich noch per PN angeschrieben. Ich finde dein Verhalten super!Lothi hat geschrieben:Nöö, eben nicht.Und in diesem Fall ist der erstere Reifen absolut geignet

Aber nochmals zurück zu den Reifen. Ich will hier auf keienn Fall hartnäckig auf etwas beharren. Aber es erscheint mir wichtig dass bei solch relevanten Posts auch die aktuelle Gesetzeslage berücksichtig wird. Denn nicht wenige suchen zuerst im Internet nach Antwort auf ihre Fragen. Auch ich. Deshalb meinte ich sollte das was in einem Fachforum geschrieben steht, auch den aktuellen Bestimmungen entsprechen.
Hier ein Ausschnitt vom Post das ich Lothi gesendet habe. Der Rest ist privat:
Ich kenne die relevanten Strassenverkehrsgesetze relativ gut. Und laut Gesetz muss ein Motorfahrzeug mit Reifen ausgerüstet sein die für mindestes die technische Höchstgeschwindigkeit des entsprechenden Fahrzeugs ausgelegt sein müssen. Diese technische Höchstgewschwindigkeit ist mindestens in der Typengenehmigung ersichtlich.
Bei der Wave liegt die, soviel ich weiss, bei 95 km/h. Und damit ist auch ein Reifen mit der Bezeichnung "J", mit einer Zulassung bis 100 Km/h gültig und zulässig.
Die Bemerkung dass ein Sicherheitsaufschlag mitgerechnet wird ist nicht mehr gültig für Fahrzeug mit Erstzulassung ab 1. Mai 2009.
Bei Fahrzeugen mit ECE-Homologation (EG-Typgenehmigung) oder Einzelgenehmigung gem. § 13 EG-FGV (Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung) ab dem 1. Mai 2009 gilt:
Für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes wird die bbH ohne Sicherheitsaufschlag zu Grunde gelegt. Ein Auto mit einer bbH von 205 km/h kann daher Reifen mit Geschwindigkeitsindex „H“ verwenden.[5]
Quellen:
Wikipedia Geschwindigkeitsindex Fahrzeuge
Informationsdienst der GTÜ aus dem Bereich der amtlichen Fahrzeugüberwachung
Nicht der Verstand schreibt die Postings sondern der Charakter!
http://www.thinkinghumanity.com

“Think for yourself and let others enjoy the privilege of doing so too.” - Voltaire
http://www.thinkinghumanity.com

“Think for yourself and let others enjoy the privilege of doing so too.” - Voltaire
-
- Beiträge: 169
- Registriert: Mo 2. Aug 2010, 17:23
- Fahrzeuge: Innova
CBF125
REH
Vespa P80X
Saxonette
KTM 505
Hercules Optima
Simson SR50 - Wohnort: Nürnberger Land
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Hi Andi
Im Prinzip hast Du nicht ganz unrecht.
Aber
In jenem Artikel steht z.b. auch daß der "Sicherheitsaufschlag" erst bei Geschwindigkeiten >150km/h berechnet werden muß, Auch das ist falsch.
Als ich recherchiert hatte musste ich feststellen daß TÜV; Dekra; Wikipedia und auch Honda jeweils unterschiedliche, zum Teil gegenstehende Aussagen trafen.
Daher habe ich mich bei meinen Recherchen (und bei meiner TÜV-Eintragung) auf entsprechende Schreiben vom BMVBS (Bundesministerium für Verkehr und blabla) und der Richtlinie 97/24/EG orientiert.
Das BMVBS hat noch 2009 den "Sicherheitsaufschlag" beim Reifenindex verlangt, selbst in der 97/24/EG ist dieser implizit vorgesehen ("zulässigen Toleranz"):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... o,-210,389
Ob und wieweit das auch rückwirkend auf die Baujahre unserer Inno's angewendet werden kann ist ungeklärt.
Daher sehe ich folgenden Sachstand:
Weiterhin habe ich ja eine "Einzelabnahme" durchführen lassen, und damit gelten dann wieder die (alten) nationalen Regelungen für den Geschwindgkeitsindex, also muß wieder der Toleranzaufschlag dazugerechnet werden.
Meinem Reifenhändler war das sofort klar als ich den "falschen" Reifen reklamiert hatte, er hatte kurz zum Taschenrechner gegriffen und ist dann knallrot geworden...
Im Prinzip hast Du nicht ganz unrecht.
Aber
- in meinem Fall ist meine Maschine Bj 2008
- Der Artikel in Wikipedia ist so nicht korrekt (hatte ich ja schon geschrieben)
In jenem Artikel steht z.b. auch daß der "Sicherheitsaufschlag" erst bei Geschwindigkeiten >150km/h berechnet werden muß, Auch das ist falsch.
Als ich recherchiert hatte musste ich feststellen daß TÜV; Dekra; Wikipedia und auch Honda jeweils unterschiedliche, zum Teil gegenstehende Aussagen trafen.
Daher habe ich mich bei meinen Recherchen (und bei meiner TÜV-Eintragung) auf entsprechende Schreiben vom BMVBS (Bundesministerium für Verkehr und blabla) und der Richtlinie 97/24/EG orientiert.
Das BMVBS hat noch 2009 den "Sicherheitsaufschlag" beim Reifenindex verlangt, selbst in der 97/24/EG ist dieser implizit vorgesehen ("zulässigen Toleranz"):
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... o,-210,389
Das wurde erst am 22.10 2012 revidiert vom FKT-Sonderausschuss "Räder und Reifen": http://www.brv-bonn.de/fileadmin/user_u ... eifung.pdfJeder Reifen , mit dem ein Fahrzeug normalerweise ausgerüstet ist , muß einen Kennbuchstaben für die Geschwindigkeits
kategorie ( siehe Anhang II Abschnitt 1.2.8 ) aufweisen , der mit der ( vom Fahrzeughersteller angegebenen ) bauartbeding
ten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ( einschließlich der bei Kontrollen der Übereinstimmung im Rahmen der
Serienfertigung zulässigen Toleranz ) oder der jeweiligen Belastungs- / Geschwindigkeitskombination ( siehe Anhang II
Abschnitt 1.27 ) vereinbar ist
Ob und wieweit das auch rückwirkend auf die Baujahre unserer Inno's angewendet werden kann ist ungeklärt.
Daher sehe ich folgenden Sachstand:
- Bei Einzelabnahmen muß weiterhin der "Toleranzaufschlag" hinzugerechnet werden
- Für Maschinen vor 22.10 2012 (vor allem Inno's) wird in der Praxis wohl weiterhin die "alte" Regelung angewandt werden.
- Für Maschinen nach 22.10.2012 (wohl eher Wave) kann "bedenkenlos" die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit für den Speedindex hergenommen werden.
Weiterhin habe ich ja eine "Einzelabnahme" durchführen lassen, und damit gelten dann wieder die (alten) nationalen Regelungen für den Geschwindgkeitsindex, also muß wieder der Toleranzaufschlag dazugerechnet werden.
Meinem Reifenhändler war das sofort klar als ich den "falschen" Reifen reklamiert hatte, er hatte kurz zum Taschenrechner gegriffen und ist dann knallrot geworden...
- Bulli
- Beiträge: 755
- Registriert: Di 28. Jan 2014, 18:45
- Fahrzeuge: HS-100 Super-CUB Fuhrpark, 1958: Royal Enfield 535 + Royal Enfield 700 Constellation
- Alter: 66
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Wenn ich dieses Geschreibsel so lesen muss....., nehme ich mir die Freiheit/Frechheit doch auch mal etwas Senf zu dem Thema "zugelassene VMax nach Buchstaben" anzumerken....:
- die Hisuns z.B. haben eine eingetragene Vmax von 80 km/h, da reicht also der Geschwindigkeitsindex F, oder G, oder J locker aus..., besser darf man natürlich immer...., logo!
- aaaaber diese Reifen sind keineswegs weicher, als irgendwelche anderen Reifen mit höherem Speed-Index,.......die sind teilweise sogar lebensgefährlich HART!
Ich weiß wirklich nicht, wie du darauf kommst, dass Reifen mit Speedindex bis 100 km/h immer weicher sind, als welche mit Speedindex bis 150 km/h...?? Dann wären ja Reifen mit Speedindex A (bis 5 km/h) in der Landwirtschaft z.B. so weich, dass man sie mit bloßen Händen zusammendrücken kann und Reifen mit Speedindex Y wären hart, wie Kruppstahl.....
Sogenannte "Mopedreifen" brauchen nämlich üblicherweise den Speedindex B (bis 50 km/h), nicht C bis 60 km/h, nicht D bis 65 km/h, nicht E bis 70 km/h, nicht F bis 80 km/h und auch nicht G bis 90 km/h
Es gibt ja schließlich diese genormten Geschwindigkeitsklassen von A bis Y, also von 5 km/h bis 300 km/h, bei denen dann je bekanntlich herstellerseits mindestens eine 10% Toleranz nach oben vorhanden ist......... und ein Reifen mit Speedindex Y (bis 300 km/h) muss dank seiner vorgeschriebenen Toleranz auch noch locker bis 330 km/h gehen, sonst würden ja noch vieeel mehr Hayabusa-Fahrer auf dem Friedhof liegen......
Und für die Innova ist meines Wissens nach (wie auch für die HS-125) ein Speedindex von J als Minimum ausreichend, basta!
Meines Wissens werden bei diesen LKRs die Lastindizies im COC nicht aufgeführt, weil die sich ja eh automatisch aus der ausgewiesen VMax ergeben. Formaljuristisch ist das Thema damit gegessen.... "BAG"
- die Hisuns z.B. haben eine eingetragene Vmax von 80 km/h, da reicht also der Geschwindigkeitsindex F, oder G, oder J locker aus..., besser darf man natürlich immer...., logo!
- aaaaber diese Reifen sind keineswegs weicher, als irgendwelche anderen Reifen mit höherem Speed-Index,.......die sind teilweise sogar lebensgefährlich HART!
Ich weiß wirklich nicht, wie du darauf kommst, dass Reifen mit Speedindex bis 100 km/h immer weicher sind, als welche mit Speedindex bis 150 km/h...?? Dann wären ja Reifen mit Speedindex A (bis 5 km/h) in der Landwirtschaft z.B. so weich, dass man sie mit bloßen Händen zusammendrücken kann und Reifen mit Speedindex Y wären hart, wie Kruppstahl.....

Sogenannte "Mopedreifen" brauchen nämlich üblicherweise den Speedindex B (bis 50 km/h), nicht C bis 60 km/h, nicht D bis 65 km/h, nicht E bis 70 km/h, nicht F bis 80 km/h und auch nicht G bis 90 km/h

Und für die Innova ist meines Wissens nach (wie auch für die HS-125) ein Speedindex von J als Minimum ausreichend, basta!

1 Zylinder rules.....im Auto dürfen es auch 3 oder 4 sein.....
-
- Beiträge: 169
- Registriert: Mo 2. Aug 2010, 17:23
- Fahrzeuge: Innova
CBF125
REH
Vespa P80X
Saxonette
KTM 505
Hercules Optima
Simson SR50 - Wohnort: Nürnberger Land
Re: K58: TÜV erfolgreich geschafft :-)
Hi Bulli
Ich habe nicht geschrieben daß generell "Mopedreifen" weich sind.
Ich hatte geschrieben daß der K58 - J gegenüber dem K58 - P deutlich spürbar weicher gewesen ist, zumindest bei meinem Exemplar. Dieser hatte auch extrem schlecht auf Spurillen auf der Autobahn reagiert und die Profilblöcke konnte ich leichter "drücken" (sofern man da überhaupt von leicht sprechen kann). Mit Daumennagel jedenfalls kam ich beim J deutlich tiefer als im P
Wie das bei anderen Herstellern ist weiss ich nicht und darüber hatte ich auch nicht geschrieben.
So und wenn wir schon beim Korinthenkacken sind:
Ich Kacke hier deswegen Korinthen, weil das Thema "unzulässige Reifen" spätestens dann zum Tragen kommt wenn z.B. ein SUV (wie bei WWerner) einem die Vorfahrt nimmt und dann die gegnerische Versicherung und/oder Rechtsanwalt möglicherweise im Zuge eines Schadengutachtens auf den Trichter kommen daß das Krad vieleicht "mit unzulässiger Bereifung" unterwegs gewesen wäre. --> Dann kommt es zu einem lustigen Verfahren bei dem man den eigenen Schaden *und* den des Gegners tragen darf, da man "ohne Betriebserlaubniss" unterwegs war, folglich der Schaden gar nicht erst hätte verursacht werden können, auch wenn der Gegner normalerweise Alleinschuld gehabt hätte. Gretchenfrage dabei: würde dann wenigstens die eigene Versicherung noch den Schaden am Gegner zahlen ? Bei Fahrten ohne Betriebserlaubnis ? - kann sich jeder selber seine Gedanken dazu machen.
Im Bußgeldkatalag wird das Fahren mit unzulässiger Bereifung (Speed- oder Lastindex) auch explizt mit "sofortiger Stillegung" belegt, im Gegensatz z.B. bei abgefahrenen Reifen.
Wenn das alles so einfach und logisch wäre dann bräuchte das hier keine Diskussion (und bei mir keinen Eintrag in die Papiere)
Was in Wikipedia steht ist nicht immer vollkommen richtig. Und die GTÜ darf weder Einzelgenehmigungen nach $21 noch ABE's ausstellen, das darf nur TÜV und DEKRA.
Ich hatte wiegesagt mich bei diversen TÜV's, bei der Dekra-Zentrale in Dresden (die ist in den neuen Bundesländern für Eintragungen zuständig) als auch bei der Polzei erkundigt gehabt, neben Honda und 2 Reifenherstellern.
Dazu der fachlich nicht ganz richtige Artikel in Wikipedia, diverse gegensätzliche Darstellungen verschiedener Prüforganisationen, auch der ADAC und Reifenhersteller veröffentlichen jeder eine eigene Version, ganz zu schweigen was Reifenhändler dazu veröffentlichen.
Mehrheitlich sind fast alle Aussagen und Veröffentlichungen immer noch mit dem "Toleranzzuschlag" beim Speedindex, sodaß ein "J" nicht mehr zulässig ist an einer Inno, zumindest bei BJ 2008
Im Zweifel jedenfalls würde ich das nicht darauf ankommen lassen daß ich Recht habe aufgrund gesunden Menschenverstandes, eines Wikipedia-Artikels, ADAC oder eines Schreibens von der GTÜ (die keine Einzelabnahme/Einzelgenehmigung nach $21 erteilen darf) wenn das BMVBS bzw. deren Fachausschüsse in ihren Veröffentlichungen andere Darstellungsweisen haben...
Das Procedere mit vermeintlich falschen Reifen hatte ich mal Anfangs der 90iger mit einem Auto, bei dem jemand an einer roten Ampel plötzlich in meinem Kofferaum "parkte".
Ich war mit einer Reifen/Felgen-Kombi unterwegs die nicht in den allgemeinen Tabellenbüchern des TÜV's aufgeführt ist und demnach eigentlich unzulässig gewesen wäre.
Es war ein Wartburg mit serienmässiger Bereifung. Reifengrösse und Felgen waren sogar im Schein eingetragen gewesen ! Den hatte ich als Stundent damals günstig aus "dem Osten" geschenkt bekommen.
Nach dem Unfall wurde im Zuge der Schadensbegutachtung vom gegnerischen Rechtsverdreher dann tatsächlich die Bereifung und deren Zulässigkeit angezweifelt und der zauberte auch entsprechende Tabellenblätter des TÜV's-West her, in denen meine Reifen-Felgenkombi tatsächlich unzulässig gewesen wäre. Am Schluß hatte dann letzlich geholfen daß ich damals Kontakt für meinen Rechtsverdreher zum Hauptsitz der DEKRA im "Osten" hergestellt hatte und diese dann die Zulässigkeit bescheinigten mit Kopie vom Einigungsvertrag, sodaß mein Schaden dann doch reguliert wurde....(jaja, ich weiss, aber die Zulässigkeit "meiner" Bereifung stand tatsächlich explizit im Einigungsvertrag -> da muß man erstmal draufkommen !)
Nochwas zum Thema Wikipedia: Ich habe schon öfters feststellen dürfen daß nicht immer alles fachlich 100%ig richtig dargestellt wird, zumindest in dem technischen Bereich in dem ich arbeite.
Als Groborientierung zwar sehr brauchbar, aber leider oftmals auch nur bezogen auf andere Quellen aus dem Internet, die sich dann wiederum auf weiter Quellen beziehen u.s.w.
Rechtlich & wissenschaftlich so leider nicht brauchbar.
Ich habe nicht geschrieben daß generell "Mopedreifen" weich sind.
Ich hatte geschrieben daß der K58 - J gegenüber dem K58 - P deutlich spürbar weicher gewesen ist, zumindest bei meinem Exemplar. Dieser hatte auch extrem schlecht auf Spurillen auf der Autobahn reagiert und die Profilblöcke konnte ich leichter "drücken" (sofern man da überhaupt von leicht sprechen kann). Mit Daumennagel jedenfalls kam ich beim J deutlich tiefer als im P
Wie das bei anderen Herstellern ist weiss ich nicht und darüber hatte ich auch nicht geschrieben.
So und wenn wir schon beim Korinthenkacken sind:
- Kleinkraftradreifen haben sogar ein Sonderkennzeichnungsrecht und müssen nicht einmal entsprechend den EU-Richtlinien wie Motorradreifen gekennzeichnet sein.
- Ein 2 3/4 entspricht auch nicht gleich einem 2,75, auch wenn's mathematisch so aussieht. Die zulässigen Toleranzen sind bei den beiden Ausführungen unterschiedlich....
Ich Kacke hier deswegen Korinthen, weil das Thema "unzulässige Reifen" spätestens dann zum Tragen kommt wenn z.B. ein SUV (wie bei WWerner) einem die Vorfahrt nimmt und dann die gegnerische Versicherung und/oder Rechtsanwalt möglicherweise im Zuge eines Schadengutachtens auf den Trichter kommen daß das Krad vieleicht "mit unzulässiger Bereifung" unterwegs gewesen wäre. --> Dann kommt es zu einem lustigen Verfahren bei dem man den eigenen Schaden *und* den des Gegners tragen darf, da man "ohne Betriebserlaubniss" unterwegs war, folglich der Schaden gar nicht erst hätte verursacht werden können, auch wenn der Gegner normalerweise Alleinschuld gehabt hätte. Gretchenfrage dabei: würde dann wenigstens die eigene Versicherung noch den Schaden am Gegner zahlen ? Bei Fahrten ohne Betriebserlaubnis ? - kann sich jeder selber seine Gedanken dazu machen.
Im Bußgeldkatalag wird das Fahren mit unzulässiger Bereifung (Speed- oder Lastindex) auch explizt mit "sofortiger Stillegung" belegt, im Gegensatz z.B. bei abgefahrenen Reifen.
Wenn das alles so einfach und logisch wäre dann bräuchte das hier keine Diskussion (und bei mir keinen Eintrag in die Papiere)
Was in Wikipedia steht ist nicht immer vollkommen richtig. Und die GTÜ darf weder Einzelgenehmigungen nach $21 noch ABE's ausstellen, das darf nur TÜV und DEKRA.
Ich hatte wiegesagt mich bei diversen TÜV's, bei der Dekra-Zentrale in Dresden (die ist in den neuen Bundesländern für Eintragungen zuständig) als auch bei der Polzei erkundigt gehabt, neben Honda und 2 Reifenherstellern.
Dazu der fachlich nicht ganz richtige Artikel in Wikipedia, diverse gegensätzliche Darstellungen verschiedener Prüforganisationen, auch der ADAC und Reifenhersteller veröffentlichen jeder eine eigene Version, ganz zu schweigen was Reifenhändler dazu veröffentlichen.
Mehrheitlich sind fast alle Aussagen und Veröffentlichungen immer noch mit dem "Toleranzzuschlag" beim Speedindex, sodaß ein "J" nicht mehr zulässig ist an einer Inno, zumindest bei BJ 2008
Im Zweifel jedenfalls würde ich das nicht darauf ankommen lassen daß ich Recht habe aufgrund gesunden Menschenverstandes, eines Wikipedia-Artikels, ADAC oder eines Schreibens von der GTÜ (die keine Einzelabnahme/Einzelgenehmigung nach $21 erteilen darf) wenn das BMVBS bzw. deren Fachausschüsse in ihren Veröffentlichungen andere Darstellungsweisen haben...
Das Procedere mit vermeintlich falschen Reifen hatte ich mal Anfangs der 90iger mit einem Auto, bei dem jemand an einer roten Ampel plötzlich in meinem Kofferaum "parkte".
Ich war mit einer Reifen/Felgen-Kombi unterwegs die nicht in den allgemeinen Tabellenbüchern des TÜV's aufgeführt ist und demnach eigentlich unzulässig gewesen wäre.
Es war ein Wartburg mit serienmässiger Bereifung. Reifengrösse und Felgen waren sogar im Schein eingetragen gewesen ! Den hatte ich als Stundent damals günstig aus "dem Osten" geschenkt bekommen.
Nach dem Unfall wurde im Zuge der Schadensbegutachtung vom gegnerischen Rechtsverdreher dann tatsächlich die Bereifung und deren Zulässigkeit angezweifelt und der zauberte auch entsprechende Tabellenblätter des TÜV's-West her, in denen meine Reifen-Felgenkombi tatsächlich unzulässig gewesen wäre. Am Schluß hatte dann letzlich geholfen daß ich damals Kontakt für meinen Rechtsverdreher zum Hauptsitz der DEKRA im "Osten" hergestellt hatte und diese dann die Zulässigkeit bescheinigten mit Kopie vom Einigungsvertrag, sodaß mein Schaden dann doch reguliert wurde....(jaja, ich weiss, aber die Zulässigkeit "meiner" Bereifung stand tatsächlich explizit im Einigungsvertrag -> da muß man erstmal draufkommen !)
Nochwas zum Thema Wikipedia: Ich habe schon öfters feststellen dürfen daß nicht immer alles fachlich 100%ig richtig dargestellt wird, zumindest in dem technischen Bereich in dem ich arbeite.
Als Groborientierung zwar sehr brauchbar, aber leider oftmals auch nur bezogen auf andere Quellen aus dem Internet, die sich dann wiederum auf weiter Quellen beziehen u.s.w.
Rechtlich & wissenschaftlich so leider nicht brauchbar.