Seitenständer

Harri
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Re: Seitenständer

Beitrag von Harri »

Bernd hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 15:26
Die originalen SC Fußrasten haben einen Gummipuffer als Anschlag für den Fußbremshebel. Das fehlt bei der Inno Anlage. Also klappert der Fußbremshebel. So ist es aber auch bei der Inno. Da klappert er auch.
Beim Fahren klappert der Bremshebel bei der Inno eigentlich nicht, da er da mit Federkraft am Metall anliegt, sondern erzeugt nur wenn man den Bremshebel nach der Bedienung wieder freigibt beim Anschlag ein hartes metallisches Geräusch. Das hat mich auch gestört (eher, weil ich erst gedacht habe, daß er am Krümmer anschlägt) und da habe ich übrigens ganz aktuell ein altes Stück rausgeschnittener Fahrradmantel als Anschlagdämpfung druntergeschraubt.

Die Nummer mit dem sinnlosen Ausschleifen des Batteriestromes ist jetzt ja klar. Es ist m.M. schade, wenn Du kurz vorm "guten" Ziel etwas vernünftig zu machen, jetzt aufgibst und Dich mit einer halben Sache zufrieden gibst.

Ich habe übrigens von Anfang an gesagt, daß es problemlos möglich ist, einen Seitenständer auch regelkonform zu installieren. Diese versuchten diesbezüglichen Gegenwindbegründungen "Das ham wir immer so gemacht" zeugen nur davon, daß diese Leute nicht dazu in der Lage sind, sich selber zu hinterfragen, ob sie etwas nicht immer schon nicht gut gemacht haben. Anschließend kommt auf Lösungsvorschläge von den immer Gestrigen dann ein "Das ham wa aber noch nie so gemacht" und versuchen so etwas mit Dummfug lächerlich zu machen. Fast immer ist das nach meinen Beobachtungen. eher als Zeichen der Unfähigkeit zu sehen, daß dann so wie Bernd sich auch mal Mühe zu geben, das schön zu machen. Das Abbauen eines Ständers dann für die HU macht spätestens beim zweiten Mal übrigens fast mehr Mühe als sich einmal etwas richtiges zu überlegen und Spass macht das obendrein.

Die Federmöglichkeit hatte ich zB an anderer Stelle schon beschrieben.

Die vom Münchener schon angedeutete alleinige elektrische Trennung der Zündspulen Primärspule ist zwar für den Seitenständer eher unüblich. Bei einem Fahrzeug mit einer Fliehkrafkupplung aber günstig, relativ einfach und dort m.M. sogar auch zielführend.
Ich vermute jetzt mal, daß man auf Knopfdruck bei einer Fliehkraftkupplung mit dem Anlasser (auch ohne den Zündstrom) den Motor zwar immer noch drehen kann, aber alleinig mit der Anlasserdrehung nicht den fürs Loshoppeln notwenigen Kraftschluß erzeugen kann, da die für den Kraftschluß erforderliche Drehzahl nicht erreicht wird.
Der elektrische Anschluß ist ganz einfach
Das Kabel "Klemme 15" der Zündspule dort unterbrechen, wo man ein Arbeitsstromrelais gut einbauen kann und die beiden getrennten Kabel auf die Arbeitstromanschlüße Klemmen 30 und 87 legen. (Ist für die Funktion eigentlich egal welches wohin, aber üblicherweise kommt das Kabel von der "Zündschloßseite" auf den Anschluß 30 und das zur Zündspule führende Kabel auf 87.)
Die Verbindung des "Klemme 15 Kabels" welches von der "Zündschloßseite" kommt, wird dann mit einem zweiten Anschluß versehen werden und zusätzlich noch auf die Klemme 86.
Auf die 85 setzt man das einzige neu zulegende Kabel. Es muß dann die zum Betreiben des Relaissteuerkreis notwendige Masse liefern. Am Seitenständer kontrolliert man mit einer Prüflampe welches Kabel nur im eingeklappten Zustand Masse liefert.
-----------------------------------------------------------------------
Bei einer Fahrzeug mit einer "normalen Kupplung" muß man etwas mehr Aufwand betreiben, da man zusätzlich noch das Starten des Motors mit eingelegten Gang verhindern muß. Sonst macht das Ding auf Knopfdruck selbst ohne Zündstrom rein anlasserbetrieben, zumindest eine Vorwärtsbewegung, die ausreicht um vom Seitenständer zu hoppeln. Das kann bei einem meist deutlich schwereren Moped unvorbereitet dazu führen, daß es dann auf den Fuß fällt. Das ist dann mit Kupplungsschalter und Anlasssperre eine andere Baustelle.

DonS
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Re: Seitenständer

Beitrag von DonS »

Ich bin echt froh, daß ich dieses Problem nicht habe.

bokus

Re: Seitenständer

Beitrag von bokus »

Habt Ihr ZWEI, ... EUCH eigentlich schon persönlich kennengelernt ?
HERZig!
:prost2:
Zuletzt geändert von bokus am Fr 16. Okt 2020, 06:57, insgesamt 3-mal geändert.

Brett-Pitt
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Re: Seitenständer

Beitrag von Brett-Pitt »

Mal eine blöde Frage:
Reicht es nicht, einen Warnton zu
schalten, wie annudazumal die
Blinker-Pipser ?

(Ich bitte um Entschuldigung, falls diese
Frage schon einmal beantwortet wurde...)

Was steht denn zum Seitenständer
GANZ GENAU in den amtlichen Anforderungs-
Katalogen? Explizit Federautomatik oder Zünd-
Kill?

Mannomann, wie haben wir bloss die 70er
Jahre überlebt. So ganz ohne Helmpflicht.

Weiter-No-Risk-No-Fun,

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Re: Seitenständer

Beitrag von Tranberg »

Ich gebe Harri Recht. Es macht Spaß die richtige Lösung auszudenken und auszuführen.
Der Leergangschalter könnte man auch mit im Kreislauf nehmen damit alles wie bei der Innova funktioniert
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Bernd
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Re: Seitenständer

Beitrag von Bernd »

Harri:
erstmal vielen Dank für deine Ausführung der Zündungsunterbrechung :up2: . Wenn ich mal wieder Muse habe, werde ich mir das Anschauen und evtl realisieren. Ich werde berichten.

Die Geschichte mit dem Fahrradschlauch oder Mantel an der Inno Fußraste oder Bremshebel werde ich gleich umsetzen. Obwohl ich mich an den Klang des Bremshebel anschlagens schon gewöhnt habe.

Gruß
Bernd
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Re: Seitenständer

Beitrag von SC71 »

Da ER (noch) keine C125A besitzt....

Diese hat einen Gummi Puffer als Anschlag.

Dadurch klappert kein Bremshebel!
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Bernd
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Re: Seitenständer

Beitrag von Bernd »

Brett-Pitt hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 22:05


Was steht denn zum Seitenständer
GANZ GENAU in den amtlichen Anforderungs-
Katalogen? Explizit Federautomatik oder Zünd-
Kill?
Mir ist das egal, ob die Abschaltung vorgeschrieben ist.

Ich kenne mich ganz gut und weiß, dass ich irgendwann vergessen werde, den Seitenständer beim Losfahren, einzuklappen. Und dann hauts mich evtl auf die Klappe, was ich nicht will. Also ist Abschaltung basteln angesagt, oder keinen Seitenständer an der C125A.

Gruß
Bernd
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Harri
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Re: Seitenständer

Beitrag von Harri »

SC71 hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 22:19
Da ER (noch) keine C125A besitzt....
Diese hat einen Gummi Puffer als Anschlag.
Dadurch klappert kein Bremshebel!
Meinst Du irgendwer will Deinen für Dich sicher wichtigen Hinweis nochmal wiederholt hören. Ich will zB auch gar nicht wissen, ob Du eine Inno hast oder zumindest mal den Unterbau in der Hand hattest.
Bernd hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 15:26
Die originalen SC Fußrasten haben einen Gummipuffer als Anschlag für den Fußbremshebel. Das fehlt bei der Inno Anlage. Also klappert der Fußbremshebel. So ist es aber auch bei der Inno. Da klappert er auch.

Es kann übrigens sehr gut sein, daß es zufällig sogar genau der Bernd Inno-Unterbau war, also der, um den es bei Bernds Frage ging, den ich zum Anschauen noch beim Vorbesitzer des Unterbaus, wegen eines Seitenschalterproblems an einem meiner anderen Mopeds, in der Hand hatte, Spielt aber auch keine Rolle.

Jetzt aber wieder zum Thema zurück und ich würde mich auch freuen, wenn jemand mich oder andere im Interesse des Thema korrigiert oder andere weiterbringende Vorschläge macht.

Harri
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Re: Seitenständer

Beitrag von Harri »

Brett-Pitt hat geschrieben:
Do 15. Okt 2020, 22:05
Mal eine blöde Frage:
Reicht es nicht, einen Warnton zu
schalten, wie annudazumal die
Blinker-Pipser ?

(Ich bitte um Entschuldigung, falls diese
Frage schon einmal beantwortet wurde...)

Was steht denn zum Seitenständer
GANZ GENAU in den amtlichen Anforderungs-
Katalogen? Explizit Federautomatik oder Zünd-
Kill?

Mannomann, wie haben wir bloss die 70er
Jahre überlebt. So ganz ohne Helmpflicht.

Weiter-No-Risk-No-Fun,

Jever-Fun-Pit
Vielleicht ist es besser sich die Entwicklung der Vorschriften anzuschauen und sich nicht auf ein einzelnes Wort zu stürzen oder einen Satz zusammenhanglos rauszupicken und dann darauf rumzureiten, sondern auch aus dem Zusammenhang daraus seine Schlüsse zu ziehen.

Hier mal eine frühe Handlungsanweisung vom Verband der TÜVe aus 1976 .
Auf dieser Basis ist dann auch die Zwangseinklappung mit dem Gummiklotz bis Mitte der80er zunächst als ausreichend angesehen worden, bis zu dem Zeitpunkt, als man festgestellt hat, daß es keine dauerhaft sichere Lösung war.
Dann kam mitte der Achtziger die automatische Zwangseinklappung mit der anders angelenkter Feder, sowie der Ständer freisteht. Diese Lösung ist auch heute noch eine anerkannte Lösung, obwohl sie m.M. durchaus Schwächen hat. Das wurde soweit ich weiß auch noch über Handlungs/Ausführungsbestimmungen geregelt.
Dann kam erst die 93 noch bestehende EWG mit einer Richtlinie ins Spiel.
Ehe eine Richtlinie entsteht, wird erst "harmonisiert", sprich es wird auf der Basis, der in den verschiedenen EWG/EG/EU Staaten geltenden Rechtsvorschriften überprüft, wie/ob man denn eine für alle diese Staaten dann umsetzbare Richtlinie überhaupt erstellen kann.
Am genauesten ist jetzt die Seitenständerfrage m.M. dann mit der Richtlinie damals noch EWG aus 93 mit dem dazugehörigen Anhang geregelt. Auf diese Bestimmung beruft man sich übrigens in den Auslegungen teilweise heute noch.
Eine Überarbeitung dieser dann EG Richtlinie erfolgt mit der Fassung von 2000. Bzgl der Funktion ist in der ab da EG Richtlinie eigentlich keine wesentliche Änderung zur EWG Richtlinie aus 93 formuliert

Das sind jetzt aber alles nur EWG/EG/EU Richtlinien nach europäischem Recht. Das muß aber (meist nach einer teilweise langjährigen Übergangsfrist) erst in nationales Recht übernommen werden, ehe es dann meinetwegen in Deutschland zu gültigem Recht wird .
Das ist in Deutschland dann durch den §61 StVZO in deutsches Recht übernommen worden. Dazu gibt es dann diesen Anhang der sich wieder auf die EWG Richtlinie aus 93 bezieht. Letztendlich gibt es zusätzlich Ausführungsbestimmungen, die sich bzgl der Auslegung, teilweise im Zweifelsfall, wenn es nicht eindeutig formuliert ist, genauso wie der §61 StVZO wieder auf vorigen Bestimmungen stützen können.
Als letzte Instanz gibt es noch, sofern immer noch Lücken bestehen, den Auslegungsspielraum des Prüfers.

Was dann zB offen bleibt sind Definitionen.
Was ist losfahren? Ist das schon erreicht, wenn sich das Fahrzeug überhaupt nur bewegt oder erst bei einer x beliebigen Geschwindigkeit egal, ob 2 /5 oder 30 km/h ? Deshalb auch mein obiger Hinweis, daß ein elektrisch langsam durchgedrehter zündstromloser Motor mit Fliehkraftkupplung nicht zwangsläufig mit einem fliehkraftlosem Antrieb verglichen werden muß.


Zusammengefasst aus meiner nicht Juristensicht gibt es die Ergebnisforderungen
entweder
-ein automatisches Einklappen des Ständers zu erzwingen
oder
-es darf keine Möglichkeit zum Losfahren mit Ständer geben.

Wie man das erreicht, ist also gar nicht mal explizit festgelegt. Es muß nur sicher und dauerhaft sein.
Eine zusätzliche Kontrollleuchte kann zwar nett und nützlich sein, gibt es auch bei einigen Fahrzeugen, ist aber alleinig nicht ausreichend. Genauso sollte man auch mit einem Piepser auflaufen, da die obige Anforderung/en nicht erfüllt wird/werden, da man halt trotzdem damit losfahren kann (spielt überhaupt keine Rolle ob vorsätzlich oder nicht).

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