Von einem Polizisten mit offensichtlichen Halluzinationen
Verfasst: Sa 1. Jul 2017, 11:40
Servus Gemeinde!
Es hat sich wieder einmal bestätigt: Was in Österreich derzeit an jungen Polizisten nachkommt, ist nicht zu fassen. Da versehen mittlerweile offenbar Leute Dienst, bei denen ich mich fragen muss, ob sie für diese verantwortungsvolle Tätigkeit wirklich geeignet sind. Aber nach Beratung durch einen Juristen fechte ich die Sache bis zur letzten Instanz durch, da die Chancen recht gut stehen. Vorausschicken muss ich, dass ich trotz meines eher jungen Alters von 38 ein Smartphone-Verweigerer bin und nur über ein klassisches Tastenhandy verfüge (das ist für den Fall von Bedeutung).
Ich fuhr vor einigen Monaten von einem beruflichen Termin zum nächsten. Auf dieser Fahrt hörte ich zur Vorbereitung auf den nächsten Termin mein digitales Diktiergerät ab. Da ich die Kopfhörer dummerweise zu Hause vergessen hatte, hatte ich das Diktiergerät am linken Ohr, sodass von außen durchaus der Eindruck hätte entstehen können, ich würde ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Ok, an sich kein Problem, falls mich wirklich eine Streife aufhalten sollte, sehen sie ja, dass es kein Telefon sondern nur ein Diktiergerät ist, dachte ich mir.
Ich bog bei einer Kreuzung ab, wo - Murphys Law eben - ein Streifenwagen stand, dessen Insassen mit zunächst auch keine Beachtung schenkten - und ich ihnen daher auch nicht. Minuten und mehrere Straßen weiter - das Abhören des Diktiergerätes war längst beendet - plötzlich Blaulicht hinter mir. Ich dachte mir nichts dabei und machte dem Streifenwagen sogar noch Platz, damit er vorbei konnte (schließlich hätten sie mich ja wohl gleich gestoppt, wenn es um mich gehen sollte), plötzlich deutete mir der recht junge Lenker, ich solle mein Fenster herunterlassen, was ich tat. Er wies mich an, ihm zu folgen, was ich tat. Nach erfolgter Anhaltung stieg ich aus und es erfolgte eine freundliche und korrekte Fahrzeugkontrolle durch die beiden Rookies. An deren Ende meinte einer der beiden plötzlich: "Grund der Anhaltung ist, dass Sie ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert haben. Das kostet 50 Euro." Ich war völlig perplex und erklärte dem Beamten, dass ich das nicht getan hätte und deswegen auch nicht zahlen werde. Ich hielt ihm mein Handy hin und erklärte ihm, dass er gerne die Anrufliste einsehen könne. Das ignorierte er völlig und meinte, wenn ich nicht gleich zahle, zeigt er mich an, dann wird's teurer. Ich bestand auf eine Anzeige und erhob Einspruch.
Im Zuge dessen wurde mir auch der originale Anzeigetext des Herrn Inspektors übermittelt und als ich den Unsinn las, den der Beamte darin verzapft, fiel mir erst Mal die Lade runter. Darin behauptet er nämlich zum Einen, dass er klipp und klar ein "Smartphone" bei mir gesehen habe und behauptet andererseits, dass der "Sachverhalt" (also das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung) "bei der Anhaltung festgestellt" worden sei, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt mein Diktiergerät schon seit längerer Zeit gar nicht mehr in der Hand hatte. Und gleichzeitig widerspricht er sich, weil er schreibt, dass sein Kollege "keine Wahrnehmung" hinsichtlich des angeblichen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung hatte. Wenn zwei Beamte links und rechts neben mir stehen und ich noch irgend etwas in der Hand gehabt (oder es schnell zu verstecken versucht) hätte, dann ist's wohl eher unwahrscheinlich, dass es einer sieht und der andere nicht.
Aber dieser widersprüchliche Unsinn ist noch nicht genug, er schlussfolgert auch, dass das Tastenhandy nur mein Zweithandy gewesen sein kann, weil es für ihn "nicht vorstellbar" ist, dass es heutzutage wirklich noch Menschen ohne Smartphone gibt (steht so drinnen) und weil das "Vorhandensein eines zweiten Handys nicht ausgeschlossen werden kann", sei ich sicherlich schuldig.
Der von mir konsultierte Jurist des Autofahrerclubs schlug ob dieser Anzeige die Hände über dem Kopf zusammen und wir verfassten eine entsprechende Stellungnahme/Einspruch, in der dann auch gleich neun Personen - von Familienangehörigen über Arbeitskollegen bis hin zum Chef - benannt werden, die die Behörde gerne als Zeugen vorladen kann und die allesamt bestätigen werden, dass ich handytechnisch ein "Dinosaurier" bin und kein Smartphone besitze. Ob der Herr Strafreferent dann wirklich neun Personen vorlädt, um sich das tatsächlich bestätigen zu lassen, darauf bin ich sehr gespannt.
Mir wird echt Angst und Bange, wenn ich daran denke, dass solche Beamten, die ihre pesönlichen Meinungen als vermeintliche Fakten in ANzeigen darzustellen versuchen, für Recht und Ordnung sorgen dürfen.
LG
Papaki
Es hat sich wieder einmal bestätigt: Was in Österreich derzeit an jungen Polizisten nachkommt, ist nicht zu fassen. Da versehen mittlerweile offenbar Leute Dienst, bei denen ich mich fragen muss, ob sie für diese verantwortungsvolle Tätigkeit wirklich geeignet sind. Aber nach Beratung durch einen Juristen fechte ich die Sache bis zur letzten Instanz durch, da die Chancen recht gut stehen. Vorausschicken muss ich, dass ich trotz meines eher jungen Alters von 38 ein Smartphone-Verweigerer bin und nur über ein klassisches Tastenhandy verfüge (das ist für den Fall von Bedeutung).
Ich fuhr vor einigen Monaten von einem beruflichen Termin zum nächsten. Auf dieser Fahrt hörte ich zur Vorbereitung auf den nächsten Termin mein digitales Diktiergerät ab. Da ich die Kopfhörer dummerweise zu Hause vergessen hatte, hatte ich das Diktiergerät am linken Ohr, sodass von außen durchaus der Eindruck hätte entstehen können, ich würde ohne Freisprecheinrichtung telefonieren. Ok, an sich kein Problem, falls mich wirklich eine Streife aufhalten sollte, sehen sie ja, dass es kein Telefon sondern nur ein Diktiergerät ist, dachte ich mir.
Ich bog bei einer Kreuzung ab, wo - Murphys Law eben - ein Streifenwagen stand, dessen Insassen mit zunächst auch keine Beachtung schenkten - und ich ihnen daher auch nicht. Minuten und mehrere Straßen weiter - das Abhören des Diktiergerätes war längst beendet - plötzlich Blaulicht hinter mir. Ich dachte mir nichts dabei und machte dem Streifenwagen sogar noch Platz, damit er vorbei konnte (schließlich hätten sie mich ja wohl gleich gestoppt, wenn es um mich gehen sollte), plötzlich deutete mir der recht junge Lenker, ich solle mein Fenster herunterlassen, was ich tat. Er wies mich an, ihm zu folgen, was ich tat. Nach erfolgter Anhaltung stieg ich aus und es erfolgte eine freundliche und korrekte Fahrzeugkontrolle durch die beiden Rookies. An deren Ende meinte einer der beiden plötzlich: "Grund der Anhaltung ist, dass Sie ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy telefoniert haben. Das kostet 50 Euro." Ich war völlig perplex und erklärte dem Beamten, dass ich das nicht getan hätte und deswegen auch nicht zahlen werde. Ich hielt ihm mein Handy hin und erklärte ihm, dass er gerne die Anrufliste einsehen könne. Das ignorierte er völlig und meinte, wenn ich nicht gleich zahle, zeigt er mich an, dann wird's teurer. Ich bestand auf eine Anzeige und erhob Einspruch.
Im Zuge dessen wurde mir auch der originale Anzeigetext des Herrn Inspektors übermittelt und als ich den Unsinn las, den der Beamte darin verzapft, fiel mir erst Mal die Lade runter. Darin behauptet er nämlich zum Einen, dass er klipp und klar ein "Smartphone" bei mir gesehen habe und behauptet andererseits, dass der "Sachverhalt" (also das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung) "bei der Anhaltung festgestellt" worden sei, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt mein Diktiergerät schon seit längerer Zeit gar nicht mehr in der Hand hatte. Und gleichzeitig widerspricht er sich, weil er schreibt, dass sein Kollege "keine Wahrnehmung" hinsichtlich des angeblichen Telefonierens ohne Freisprecheinrichtung hatte. Wenn zwei Beamte links und rechts neben mir stehen und ich noch irgend etwas in der Hand gehabt (oder es schnell zu verstecken versucht) hätte, dann ist's wohl eher unwahrscheinlich, dass es einer sieht und der andere nicht.

Aber dieser widersprüchliche Unsinn ist noch nicht genug, er schlussfolgert auch, dass das Tastenhandy nur mein Zweithandy gewesen sein kann, weil es für ihn "nicht vorstellbar" ist, dass es heutzutage wirklich noch Menschen ohne Smartphone gibt (steht so drinnen) und weil das "Vorhandensein eines zweiten Handys nicht ausgeschlossen werden kann", sei ich sicherlich schuldig.
Der von mir konsultierte Jurist des Autofahrerclubs schlug ob dieser Anzeige die Hände über dem Kopf zusammen und wir verfassten eine entsprechende Stellungnahme/Einspruch, in der dann auch gleich neun Personen - von Familienangehörigen über Arbeitskollegen bis hin zum Chef - benannt werden, die die Behörde gerne als Zeugen vorladen kann und die allesamt bestätigen werden, dass ich handytechnisch ein "Dinosaurier" bin und kein Smartphone besitze. Ob der Herr Strafreferent dann wirklich neun Personen vorlädt, um sich das tatsächlich bestätigen zu lassen, darauf bin ich sehr gespannt.
Mir wird echt Angst und Bange, wenn ich daran denke, dass solche Beamten, die ihre pesönlichen Meinungen als vermeintliche Fakten in ANzeigen darzustellen versuchen, für Recht und Ordnung sorgen dürfen.
LG
Papaki