Profiltiefe: wie wenig ist erlaubt?
Verfasst: Mo 2. Sep 2013, 15:40
Moin,
Ich hab mich ausgiebig mit dem Thema profittiefe und mindestens einzuhaltende grenzen beschäftigt.
Man beachte das sicherheitsbedenken außen vorstehen. Man muss halt angepasst fahren.
Es geht darum die Reifen so lange zu nutzen wie ich nicht direkt dafür teure Strafen zahlen muss. Gewechselt wird beim erreichen des erlaubten( wo durchaus Spielraum für die Auslegung gegeben ist)
Zunächst einmal ganz simpel:
Für unsere leichtkrafträder gilt nicht 1,6 sondern 1,0mm.
Wer sich den Reifen mal ganz genau ansieht wird auch schon auf Dreiecke oder Twi Markierungen gestoßen sein. Hier wird angezeigt, wo sich in der laufflächenbereichen die Erhebungen fürs Profil befinden. Achtung: sind es 1mm Erhebungen, oder 1,6mm?
Eine Fehleinschätzung führt zum Reifenwechsel, wo noch ein paar tausend km drin gewesen wären.
Um auch unsere fortgeschrittenen Leser nicht zu langweilen, soll dies an allgemeinem wissen genügen.
Auf geht's, stürzen wir uns in die Materie!
Grundlegend sind reifen bei glatter Twi Markierung zu tauschen.
Es gibt aber meist vorne umlaufende mittelprofilrillen. Gerade dieser bereich ist der der bei den allermeisten von uns am ende ist.der rand hat noch reichlich profil.
Die frage lautet: warum ist in der Rille keine Twi Markierung?
Gesetzestext-Exkurs:
http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36
Der §36 Absatz 2 regelt profitiefen und laufflächenbereiche.
Zusammengefasst ist die profittiefe nur in den 2 umlaufenden hauptprofilrillen ausschlaggebend. Egal an welcher stelle die Twi Markierung hier glatt übergeht, der Reifen ist am Ende.
:)Aaber: die mittelrille zählt nicht zum zu messenden Teil der profittiefe.
Gerade hier gibt es entsprechenden Diskussionsbedarf mit kontrollorganen( die allesamt unfähig sind und keine Ahnung haben;))
Wenn überhaupt liesst man hier meist von Dreiviertel oder zweidrittel Vorgaben und niemand weiß genau was gemeint ist. Das steht alles im gesetz(siehe link)
Klartext: gemeint ist der Bereich zwischen den beiden hauptprofilrillen.dieser macht ca 3/4 der lauffläche aus. Hier muss mindestens( bei uns 1mm profittiefe gegeben sein. Da aber ausschlaggebend in den 2 hauptprofilrillen recht und links der Mitte gemessen wird,nach Gesetz, ergibt sich also:
ich kann den Reifen so lange fahren wie ich will egal ob die mittelrille verschwindet und irgendwann kommt halt die Twi Markierung der 2 umlaufenden relevanten Hauptrillen. Erst wenn diese 0,99mm haben muss der Reifen runter.
Im umkehrschluss gilt: auch den Rand des Reifens kann ich bei sportlicher Fahrweise so lange töten wie ich will. Wenn denn in den beiden Hauptrillen entsprechend 1mm Profil übrig bleibt.
Da das ganz genau so (nur undeutlicher) im Gesetz festgelegt ist, können nun die allermeisten getrost ihren Reifenwechsel deutlich aufschieben!
Wird mich jemals eine Kontrolle unter Zugzwang setzen werde ich die Bestrafung verweigern und ebenso auf das geschriebene Gesetz verweisen. Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt.
(Nur sicherheitshalber: so hab ich es verstanden,ich bin nicht verantwortlich
)
Ach ja: sollte die reifenlobby mich kidnappen, weil ich wieder mal die saat der Rebellion verpflanze: RÄCHT MICH!
_________________
Ventile einstellen , Service / Inspektion , Kettensatz und Reifen wechseln in Nord-West Deutschland? Bei dir vor Ort! Schick mir einfach mal eine Nachricht.
Ich hab mich ausgiebig mit dem Thema profittiefe und mindestens einzuhaltende grenzen beschäftigt.
Man beachte das sicherheitsbedenken außen vorstehen. Man muss halt angepasst fahren.
Es geht darum die Reifen so lange zu nutzen wie ich nicht direkt dafür teure Strafen zahlen muss. Gewechselt wird beim erreichen des erlaubten( wo durchaus Spielraum für die Auslegung gegeben ist)
Zunächst einmal ganz simpel:
Für unsere leichtkrafträder gilt nicht 1,6 sondern 1,0mm.
Wer sich den Reifen mal ganz genau ansieht wird auch schon auf Dreiecke oder Twi Markierungen gestoßen sein. Hier wird angezeigt, wo sich in der laufflächenbereichen die Erhebungen fürs Profil befinden. Achtung: sind es 1mm Erhebungen, oder 1,6mm?
Eine Fehleinschätzung führt zum Reifenwechsel, wo noch ein paar tausend km drin gewesen wären.
Um auch unsere fortgeschrittenen Leser nicht zu langweilen, soll dies an allgemeinem wissen genügen.
Auf geht's, stürzen wir uns in die Materie!
Grundlegend sind reifen bei glatter Twi Markierung zu tauschen.
Es gibt aber meist vorne umlaufende mittelprofilrillen. Gerade dieser bereich ist der der bei den allermeisten von uns am ende ist.der rand hat noch reichlich profil.
Die frage lautet: warum ist in der Rille keine Twi Markierung?
Gesetzestext-Exkurs:
http://www.stvzo.de/stvzo/B3.htm#36
Der §36 Absatz 2 regelt profitiefen und laufflächenbereiche.
Zusammengefasst ist die profittiefe nur in den 2 umlaufenden hauptprofilrillen ausschlaggebend. Egal an welcher stelle die Twi Markierung hier glatt übergeht, der Reifen ist am Ende.
:)Aaber: die mittelrille zählt nicht zum zu messenden Teil der profittiefe.

Gerade hier gibt es entsprechenden Diskussionsbedarf mit kontrollorganen( die allesamt unfähig sind und keine Ahnung haben;))
Wenn überhaupt liesst man hier meist von Dreiviertel oder zweidrittel Vorgaben und niemand weiß genau was gemeint ist. Das steht alles im gesetz(siehe link)
Klartext: gemeint ist der Bereich zwischen den beiden hauptprofilrillen.dieser macht ca 3/4 der lauffläche aus. Hier muss mindestens( bei uns 1mm profittiefe gegeben sein. Da aber ausschlaggebend in den 2 hauptprofilrillen recht und links der Mitte gemessen wird,nach Gesetz, ergibt sich also:
ich kann den Reifen so lange fahren wie ich will egal ob die mittelrille verschwindet und irgendwann kommt halt die Twi Markierung der 2 umlaufenden relevanten Hauptrillen. Erst wenn diese 0,99mm haben muss der Reifen runter.
Im umkehrschluss gilt: auch den Rand des Reifens kann ich bei sportlicher Fahrweise so lange töten wie ich will. Wenn denn in den beiden Hauptrillen entsprechend 1mm Profil übrig bleibt.
Da das ganz genau so (nur undeutlicher) im Gesetz festgelegt ist, können nun die allermeisten getrost ihren Reifenwechsel deutlich aufschieben!
Wird mich jemals eine Kontrolle unter Zugzwang setzen werde ich die Bestrafung verweigern und ebenso auf das geschriebene Gesetz verweisen. Ergebnis: Das Verfahren wird eingestellt.
(Nur sicherheitshalber: so hab ich es verstanden,ich bin nicht verantwortlich

Ach ja: sollte die reifenlobby mich kidnappen, weil ich wieder mal die saat der Rebellion verpflanze: RÄCHT MICH!

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