gublrfazer hat geschrieben: ↑Mo 20. Feb 2017, 14:08
Hallo zuerst einmal..... Der Verkäufer gab an dass wohl nur die Ablassschraube undicht sei, dort sieht es aber gut aus.
Er hat mir vorher den Ölstand gezeigt (war noch ok).......
- wenn der Verkäufer dich über "Ölverlust des Motors" in Kenntnis gesetzt hat (und das scheint mir so)... und "als Grund die Ablassschraube vermutete", hat er dich eindeutig über den bestehenden Mangel (Ölverlust) informiert. Insofern würde ich in Sachen "Rückabwicklung" vorsichtig sein, zumal wenn "ohne Gewährleistung" verkauft wurde..... Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er über den Mangel "genauer" Bescheid wusste (und diesen etl. sogar selbst kaschieren wollte), wird eher nicht einfach sein.
- erstmal "genau" checken, wo das Öl denn austritt. Dazu kannst du einfach alles ordentlich reinigen und das gelbliche Krams wegkratzen. Dann einfach mit Puder, Mehl o.ä. einstauben. Dann Motor starten und warm/heiß laufen lassen. Wenn du es dann noch nicht gut sehen kannst, eine kurze Strecke laaangsam (damit es nicht durch Fahrtwind verfliegt) fahren und wieder nachsehen usw.
- erst dann Abhilfe schaffen..... es kann der Schaltwellen-Simmering (kommt schonmal vor) oder die Gehäusedichtung (eigentlich untypisch) oder das Gehäuse ansich (deformiert wegen Unfall, aufgeplatzt wegen Schraube zu fest angezogen o.ä., seehr selten) defekt sein.
Solltest du den Kaufvertrag rückabwickeln wollen (weil keine Info des Verkäufers und/oder Sachmängelhaftung besteht) so solltest du auf jeden Fall dazu erstmal mit dem Verkäufer in Kontakt treten, bevor du weitere Kosten (Anwalt, o.ä.) produzierst...