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Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 17:14
von thores
Hallo Zusammen,
morgen will ich meine Wave zulassen und war gestern beim Versicherungsvertreter (HUK-Coburg). Der meinte das 125er eigentlich immer als "Krad" zugelassen werden - "Leichtkraftrad" wäre heutzutage eine Seltenheit geworden.
Kann man das aussuchen oder mitbestimmen? Gibt diesbezüglich Vor- oder Nachteile?
Gegen Aufpreis soll man sich bei der Zulassungsstelle einen Kfz-Brief (hat jetzt so ne neumodische Bezeichnung) ausstellen lassen können. Hat das Vor- oder Nachteile?
Was habt ihr gemacht?
Danke schon mal für Antworten
Thomas
P.S.: falls es hilft, Zulassung ist in Hessen, FB
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 17:24
von Sachsenring
mit der COC einfach anmelden. Eine Fahrzeugschein wird dir ausgestellt.
Brief? Wozu? Hast da das COC. das ist der Brief. Kostet sonst nur unnütz Geld.
EVB von der Versicherung holen und anmelden. das is gar nicht soooo schwer.
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad
Viel Spaß!
Sachsenring
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 17:31
von Atomo
Hi,
meine Wave ist lt. "Zulassungsbescheinigung Teil 1" ein Leichtkraftrad. So weit ich weiß gilt Krad erst über 125ccm und die Wave hat 110ccm. Selbst die Innova wird mit unter 125ccm angegeben.
Einen KFZ-Brief habe ich und bracuhte ich nicht. In meinen Unterlagen liegt eine "Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO i.V.m. § 4 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge". Mit dieser habe ich die Wave in Hessen/Marburg zugelasen
Die Erstzulassung war in Leipzig und dort auch die "Betriebserlaubnis nach §....."
- Wave.pdf
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Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 17:32
von BlackFly
Man bekommt Zulassungsbescheinigung teil 1 und 2. beide sind notwendig und nicht optional und entsprechen dem alten Fahrzeugschein und Brief.
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 17:35
von thores
Sachsenring hat geschrieben:
Brief? Wozu? Hast da das COC. das ist der Brief. Kostet sonst nur unnütz Geld.
Wahrscheinlich denke ich zu kompliziert, wenn ich genau diese Überlegung anstelle.
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 17:57
von Brett-Pitt
Willkommen hier!
Da hast du aber einen komischen Huk-Fritzen erwischt.
Bitte nicht vergessen:
Den Versicherungsvertrag rückdatieren auf 01.07.2015 !!!
Du zahlst ein paar Pfennig mehr, landest aber dafür 2016
in einer besseren SF-Klasse.
Gruß
Pit
(Selber bei der HUK)
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 19:47
von Pille
Ahm der versicherungs-pit wieder. das sind ja schon insider infos.
seltsam ich weiss gar nicht was der kollege damit meint. Hat er wenigstens versucht dir eine Unfallversicherung näher zu bringen wegen deinem hohen risiko mit dem zweirad!
selbstverständlich ist es ein leichtkraftrad und damit steuerfrei (einfach ausgedrückt)
Das einzige worauf du achten musst ist das sie dir die kiste nicht als leichtkraftroller zulassen was falsch ist.
Huk-pille
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 20:56
von Brett-Pitt
HUK-Pille oder HULK-Pille ?
Dusch-und-weg
Hänfling-Pit
PS: Nee, jetzt im Ernst:
Bist du neuerdings HUK-Vertreter?
Oder freier Versicherungsagent?
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 21:41
von IGN
Hi,
bei der HUK gibt es da überhaupt keine Probleme.
Auf den Zulassungsstellen mittlerweile teilweise in Bayern.
Da werden Steuerbescheide für Leichtkrafträder verschickt.
Widerspruch einlegen, klärt sich dann.
Bei der obengenannten Versicherung kann man auf Nachfrage
in einem persönlichen Gespräch das Fahrzeug auch "beschreiben".
Da springt u.u. ein noch günstigerer "100 % Anfängertarif" heraus.
Keine Garantie drauf, immer das persönliche Gespräch suchen,
nicht schriftlich.
Hau di
Re: Neuzulassung - was ist zu beachten?
Verfasst: So 5. Jul 2015, 21:48
von Done #30
IGN hat geschrieben:Da werden Steuerbescheide für Leichtkrafträder verschickt.
Ja, da läuft noch viel schief seit der Zuständigkeitverlagerung auf den Zoll. Ein freundlicher Anruf sollte im Fehlerfall genügen.