- Produkthaftung bezieht sich auf einen Fehler, der einen Schaden verursacht, welcher durch das Produkt ansich entsteht. Beispiel: Die Halte-Schraube des Geländerhalters von Oma war fehlerhaft, sie brach, das Geländer brach ab, Oma ist querschnittsgelähmt. Es entstehen Gesamtkosten von 785.000,-€. Nun KANN man sich als Geschädigter an den Einbauer des Geländers, den Hersteller des Geländers, den Schraubeninverkehrbringer oder den Schraubenhersteller bzgl. der Kostenübernahme wenden. Im Zweifelsfall sollte man da eher den solventesten nehmen.....
- Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Verkäufers, Händlers oder Herstellers. Diese kann beliebig lange dauern und beliebige Ein- oder Ausschlüsse haben. Es gelten die jeweiligen Garantiebedingungen. Beispiel: Der Chinäse von nebenan verkauft Moppeds mit 5 Jahren Garantie. Kein Thema..... in seinen Garntiebedingungen steht, dass sich diese Garntie NUR darauf erstreckt, dass sich dieses Produkt nicht von selbst fortbewegt und dabei andere Menschen im Bereich des Gehörs unzumutbar belästigt!
- Gewährleistung ist per Gesetz vorgeschrieben. 2 Jahre bei gewerblichem Verkauf, 1 Jahr bei privatem Verkauf (kann man per Vertrag ausschließen).......auf das gemäß vorherigem bestimmungsmäßigen Gebrauch fehlerfreie Ware BEI VERKAUF..... nicht etwa für Fehler, die z.B. erst nach 2 Wochen auftreten....... allerdings geht die Rechtssprechnung davon aus, dass ein Fehler, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, bereits bei Verkauf vorlag
- Kulanz. KANN jemand jederzeit, egal weshalb machen.
Wer meint, meine Ausführungen seien ungenau...: STIMMT. Wer meint, es sei grundsätzlich anders...... soll das doch meinetwegen glauben....