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Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 10:45
von haguen
Hallo Leute,
Ich weiss nicht wie sowas passieren kann . Etwas witzig finde ich es schon.
Ich kenne jemanden der hat sein PKW Führerschein erneuern lassen , auf der neuen steht jetzt dass er Klasse A fahren darf. Er hat aber noch nie Motorradführerschein gemacht und hat sein Führerschein auch nicht vor 1980 erworben.
Er fährt zwar momentan kein Motorrad aber was wäre denn wenn er fahren würde und bei der nächsten Kontrolle den Führerschein vorzeigen muss? Ich meine es steht ja Klasse A drauf.
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 10:53
von Pille
Von sowas hab ich noch nie gehört. Aber ich glaube das das ganze dann auch so hinterlegt ist im System. Ich würde die Füße still halten. Bloß nicht dort Bescheid geben oder anfragen.
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 10:57
von Bastlwastl
hallo
ich bin grundsätzlich n erlicher mensch
aber die daten sind normalerweise wirklich hinterlegt .
was steht den für ein datum drauf ? bei der ausstelung der klasse A
würd die füße auch still halten und ne zeit vergehn lassen bevor ich da aktiv werden würd .
so von wegen bestandsrecht

Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 11:08
von haguen
schaut mal . Kann die spalte 12 nicht verstehen. Ist das so eine Art neu Regelung vielleicht.
Auf der Vorderseite steht eindeutig A / A1 ...
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 11:13
von Pille
Ganz genau das meinte ich damit!
Hab mal ne Story von nem Typen gehört der bekam anstelle seiner paar tausend Erstattung vom Finanzamt nen sechsstelligen Betrag überwiesen. Hat nix gemacht, auch nix davon ausgeben. Jahre später kam das Amt und wollte die Kohle. Gericht meinte ist verjährt. Konnte er behalten
Jetzt klärt sich das führerscheinthema auch: 79.03 ist Einschränkung auf dreirädrige Fahrzeuge. 79.03 auf dreirädrige mit Hänger bis 750kg.
Hat mit den neuen Regelungen zu tun. Normale Motorräder kann man damit
nicht fahren.
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 11:18
von haguen
Achso...
Also wieder so ein Bürokratie wahnsinn.

Ist etwas verwirrend wenn vorne A, A1 steht und hinten dann Einschränkung. Und wir dachten er könnte A fahren
danke für die Aufklärung .
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 6. Jun 2014, 13:46
von sivas
Worauf die Inhaber alter "Klasse 3"-Führerscheine achten müssen ist, dass bei Ausstellen eines neuen Führerscheines ein Datumseintrag bei "BE", "C1" und "C1E" vorhanden ist!
Sonst ist die 7,5 Tonner Lizenz mit Anhänger weg! für immer!
Dieter dh
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 09:07
von Puhhh
Pille hat geschrieben:Ganz genau das meinte ich damit!
Hab mal ne Story von nem Typen gehört der bekam anstelle seiner paar tausend Erstattung vom Finanzamt nen sechsstelligen Betrag überwiesen. Hat nix gemacht, auch nix davon ausgeben. Jahre später kam das Amt und wollte die Kohle. Gericht meinte ist verjährt. Konnte er behalten
Jetzt klärt sich das führerscheinthema auch: 79.03 ist Einschränkung auf dreirädrige Fahrzeuge. 79.03 auf dreirädrige mit Hänger bis 750kg.
Hat mit den neuen Regelungen zu tun. Normale Motorräder kann man damit
nicht fahren.
Darf er denn dann Roller wie den Yamaha Tricity oder sogar den Piaggio MP3 fahren? Ist ja schliesslich dreirädrig!
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 09:22
von Pille
Puhhh hat geschrieben:Pille hat geschrieben:Ganz genau das meinte ich damit!
Hab mal ne Story von nem Typen gehört der bekam anstelle seiner paar tausend Erstattung vom Finanzamt nen sechsstelligen Betrag überwiesen. Hat nix gemacht, auch nix davon ausgeben. Jahre später kam das Amt und wollte die Kohle. Gericht meinte ist verjährt. Konnte er behalten
Jetzt klärt sich das führerscheinthema auch: 79.03 ist Einschränkung auf dreirädrige Fahrzeuge. 79.03 auf dreirädrige mit Hänger bis 750kg.
Hat mit den neuen Regelungen zu tun. Normale Motorräder kann man damit
nicht fahren.
Darf er denn dann Roller wie den Yamaha Tricity oder sogar den Piaggio MP3 fahren? Ist ja schliesslich dreirädrig!
Teils teils. Hat mit der Breite zu tun.
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 09:24
von Puhhh
Also ja oder nein?
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 09:29
von Innova-raser
Das mit den 3-Rädern ist nicht so einfach wie es sich anhört. Das Dreirad muss eine bestimmte minimale Spurweite habe und ebenso muss die hintere Bremse per Fusspedal zu betätigen sein. Dann ist es möglich mit einem Autoführerschein auch ein Dreirad zu fahren.
Diese Adaption an das Gesetz ist beim MP3 von Piaggo sehr schön zu sehen. Die ersten Modelle waren leider nicht zugänglich für Autofahrer. Und da hat sich, in den Augen von Piaggo, ein sehr grosser Markt verschlossen. Deshalb baute man einen MP3 mit minimale grösserer Spurweite und ersetzte die hinter Handbremse durch eine Fussbremse. Somit war dann der "neue" MP3 auch Inhabern von Autoführerscheinen zugänglich.
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 09:30
von Pille
Beides
Es geht um die Regelung ob die Fahrzeuge als mehrspuriges Fahrzeug durchgehen, dann kann man mit dem "alten" Schein von vor dem Stichtag der Umstellung in 2013 damit fahren. Oder man hat nen Schein Pkv vor '80. enthält 125ccm Lizenz. Oder 125ccm Schein. Mindestens.
So glückliche wie meine Wenigkeit haben ihre ganze Kohle statt in Partys in den offenen Schein gesteckt. Ich darf alles fahren. Yess! (Hauptsache Lizenz für 200ps Kanonen und dann "nur" 109ccm fahren

)
Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 09:34
von Puhhh
Dann bau ich mir jetzt ein Stützrad an mein Inno! Dann kann auch meine Frau damit fahren.

Re: Führerschein A geschenkt
Verfasst: Fr 13. Jun 2014, 10:00
von Pille