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Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 19:30
von haguen
Es wurde ja schon oft angesprochen wie schwehrman es als Zweiradler im straße verkehr hat.

Heute ist mir nun etwas passiert, was ich früher oder später erwartet hatte.Nämlich mein erster Unfall mit der Wave.

Gottsei dank es wurde nicht viel schlimmeres passiert, gesundheitlich alles ok, der Wave bis auf den Spiegel und Windschild ohne Schaden ohne Kratzer. Die Polizei war da und hat den Unfall aufgenommen. Und die meinten beide Seiten wären Schuld, ich meine ich sehe schon ein dass ich wieder mal alles mögliche Varianten im straßen verkehr berücksichtigen muss, wenn ich heil nach Hause ankommen will. Nun hab ich eine mölichkeit nicht einberechnet und schon wurde ich von ein BMW seitlich erfaßt. Die gegnerische Herrschaften (3 Jugendlicheca.20 J) waren sehr Nett und haben verscuht zu helfen. Dochals der Wachmeister meinte beide seiten schuld wären, war der Fahrer des BMW etwas aufgebracht. Naja lange will ich da jetzt nicht texten. Ich muss ja den Schadenfall bei der Versicherung melden, und ich habemir vorgenommen dies online zu machen und habe bereits ein Text erfasstund wollte eure Meinung dazu hören. Meint ihr ob dasausreichend ist, odersollte mandetailiertschreiben?

Hier der Unfallvogang:

Der Unfall am 30.08.2012 ca um 16:30 ereignete sich folgendermaßen:

Ich fuhr mit meinem Roller auf der Hauptstrasse, weiter vor mir biegte ein Pkw von Links in die selbe Straße ein, auf der ich unterwegs war und hielt auf der Fahrbahn etwas weit vor mir an. Der PKW stand sozusagen auf der Fahrbahn still. Ich näherte mich mit dem Roller zum Pkw und wollte diesen Fahrzeug überholen, da er ja stillstand, als ich die Überhol manöver startete fing der Pkw an nach links abzubiegen in die selbe strasse von dem er zuvor gekommen war, und erfasste mich (Roller) seitlich, somit war die Kollusion trotz des Bremsvorgangs und des Ausweichsmanövers meinerseits nicht vermeidbar. Eine Ankündigung des Abbiege Manovers war meinerseits nicht zu erkennen, eventuell zu spät geblingt. Der Pkw schneidete mir den Weg ab und erfasste mich (dem Roller) seitlich und ich knallte noch mit der Schulter an der Fahrerseite und kippte daraufhin auf die Strasse mit dem Roller um.

Die Polizei wurde sofort am Ereignisort benachrichtigt und ca. nach 20 min waren sie da und die Austausch von Personalien sowie der Unfall wurden aufgenommen. Laut der Polizisten würden beide Seiten Mitschuld tragen.
Am Ende war der rechte Spiegel von mein Roller und die Windschutzschild kaputt. Der PKW erlitt kratzer, schramme am rechten Fahrerseite.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 19:31
von haguen
Hier sind noch paar Bilderzusehen.
Bild

Bild

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 20:01
von Innova-raser
Roller?????
Dachte du warst mit der Innova unterwegs. :drunk2:

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 20:11
von haguen
Innova-raser hat geschrieben:Roller?????
Dachte du warst mit der Innova unterwegs. :drunk2:
mit der Wave war ich unterwegs. Ich weiss nicht wie ich es nennen soll. Leichtkrafradkling etwas merkwürdig.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 20:30
von Trabbelju
Ich würde die Schadenschilderung etwas anders formulieren, mein Entwurf ist hier:

>>Schilderung des Zusammenstoßes:
Der Unfall am 30.08.2012 ca um 16:30 ereignete sich folgendermaßen:
Ich fuhr mit meiner Honda auf der Hauptstrasse, als vor mir ein Pkw von links in die Hauptstraße einbog. Der Pkw stoppte dann sofort nach der Einbiegung auf der Fahrbahn vor mir ohne zu blinken.
Ich näherte mich mit meiner Honda und wollte diesen Pkw auf der linken Seite überholen, da er ja stand.
In dem Moment, als ich auf Höhe des Pkw war, fuhr der Fahrer ohne Fahrtrichtungsanzeige und wohl ohne zu schauen einfach wieder nach links, zurück in dieselbe Strasse, aus der er zuvor gekommen war, und erfasste mich samt Honda seitlich.
Eine Kollision war trotz meines Bremsvorgangs und Ausweichsmanövers nicht mehr zu verhindern. Der Pkw erfasste mich und die Honda seitlich, ich knallte noch mit der Schulter an die Fahrerseite und stürzte daraufhin samt Honda auf die Strasse.
Die Polizei wurde benachrichtigt und hat den Unfall sowie die Personalien der Beteiligten aufgenommen
Der rechte Spiegel von meiner Honda und das Windschutzschild sind kaputt.
Der PKW hat Kratzer sowie eine Schramme an der rechten Fahrerseite.
Hätte der Pkw Fahrer ordnungsgemäß geblinkt und einen Schulterblick gemacht, wäre der Unfall nicht passiert.


Viel Glück !

Gruß Wolfgang

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 20:43
von haguen
Danke Wolfgang.

Der Fahrer des PKWs sagte dem Polizisten dass er geblink hat und schulter Blick gemacht hat. Er war sogar aufgebracht als der Polizist meinte Teilschuld, der Fahrer ist der Ansciht alles richtig gemacht zu haben.
Ich kann aber nicht bestätigen , nichtmal ob er geblinkt hat. Er hat ebennoch 2 beifahrer an seiner Seite gehabt. Ehrlich gesagt mag sein dass er geblinkt hat aber ich habe dies nicht gesehen. Eventuel hat er während des Abbiegvorgangs geblinkt was man oft im Straßenverkehr beobachtet.

Ichfinde dein Formulierungrecht aber ich möchte nicht etwas behaupten was nicht stimmen könnte.
"Er hat nicht geblinkt"

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 20:54
von Scretcha
Um was geht es denn ?.

Vollkasko, oder nur Teilkasko wegen des Glasschadens.

Bei der Haftpflicht wird man um eine Teilschuld nicht herum kommen.

Die wird fast immer angenommen, wenn die Polizei dies weitergibt sowieso.

Falls eine Teilkasko vorhanden ist, wird dein der Spiegel und evtl. auch das Windschild ersetzt. Beim Windschild würde ich einfach nachfragen,da er vermutlich aus Kunststoff ist. Allerdings werden Scheinwerfer die aus Kunststoff sind auch ersetzt.

Deine Schilderung ist soweit in Ordnung. Ehrlich eben. :up2:

Lies ihn aber bitte nochmal durch und versuche die Rechtschreibfehler zu minimieren und die Groß- und Kleinschreibung zu beachten.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 20:57
von Trabbelju
Das mußt du entscheiden.
Es geht hier um deine Stellungnahme.
Hätte er links geblinkt, wärst du rechts vorbei gefahren.
Du bist aber links dran vorbei gefahren.
Hätte er über die Schulter oder in seinen Rückspiegel geschaut, hätte er dich und das Fahrlicht der Innova sehen müssen.
Hat er aber nicht, er ist einfach abgebogen.
Es ist deine Pelle gewesen, die auf der Straße lag.
Ich würde meine Interessen vertreten, und ich denke, daß der junge Fahrer Fehler gemacht hat, die ich nicht bezahlen würde.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 21:13
von Scretcha
Die eigenen Interessen sind gut und schön, die Wahrheit ist aber auch nicht zu verachten.

Er weiß nicht 100 prozentig ob der BMW Fahrer nicht doch geblinkt hat.

Und auch wenn nicht, wenn ein Fahrzeug auf der Straße steht und links eine Straße abgeht "kann" man davon ausgehen, dass das Fahrzeug abbiegen will. Dann muss man evtl. noch 15 Sekunden länger warten. So wird es sicher ausgelegt und wie schon beschreiben eine Teilschuld wird hier sicher nicht wegzureden sein. Ich bin selbst Versicherungskaufmann.

Letztenendes reden wir über eine Hochstufung in der Haftpflichtversicherung.
Da es hier nur um die Wave geht wird sich der finanzielle Schaden in wohl in Grenzen halten.

Die materiellen Schäden an der Wave werden je nach Versicherung ohne Nachteil übernommen.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 21:28
von Trabbelju
Scretcha hat geschrieben:Die eigenen Interessen sind gut und schön, die Wahrheit ist aber auch nicht zu verachten.
Das sehe ich auch so, denn ich kann mir die Wahrheit einfacher merken.
Darum habe ich die Gedankenspiele angedacht von wegen auf welcher Seite vorbeifahren und Rückspiegel und so.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 21:31
von Pingelfred
Hallo Haguen,

das Beste ist erstmal das Dir nichts weiter passiert ist, die Wave ziert halt ab nun Spuren des Alltags...

Grundsätzlich würde ich immer bei der Wahrheit bleiben, Du kannst Dir sicher sein, in diesem Moment grübelt ein 20 Jähriger BMW Jüngling über die gleiche Problematik nach...

Wir haben doch hier im Forum unseren Berti, vermutlich Winkeladvokat seines Zeichens, ich bin mir sicher da kommt noch irgendwas sinnvolles von ihm...

Wenn Du schreibst, ein Blinken beim anfahren hast Du nicht festgestellt ist dies eine behauptung die schwerlich widerlegt werden kann.

Einfach so anfahren, bei einem Schulterblick hätte er Dich bemerken müssen (Fahrlicht)... also zählt die Gefährdungshaftung, eine Schuldteilung kann ich nicht wirklich erkennen. Wenn Du einen Verkehrsrechtschutz hast beauftrage einen Anwalt, bevor Du Dich eventuell unnötig belastest. Eine Rechtsauskunft beim ADAC wäre auch möglich, oder spreche einfach vor der Abgabe mit Deinem Versicherungsagenten... Die wissen genau wo die Fallstricke in der Formulierung sind.

Beste Grüße aus Bremen
Frank

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 21:51
von Cpt. Kono
Wenn Du beim ADAC Mitglied bist hast Du automatisch einen Rechtschutz mit drin. Mein Anwalt sagt das es kaum etwas besseres auf diesem Sektor gibt. Der ADAC ist halt die personifizierte Autofahrerlobby. :up2:

Und mein RA ist ein Fuchs wenn´s um Verkehrsrecht geht.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 22:07
von haguen
Meine Absicht ist nicht dem anderen irgedwie das Recht wegzunehmen. Ich möchte wahrheitsgerecht den Ablauf schildern sowie ich es auch dem Polizei gemacht habe.

Der bmw kam wie gesagt von links und stoppte auf der Hauptstrasse, kann ja viele Gründe haben. Gleich neben an sind Parkplätze , zweck Parkmanover vieleicht, hab ich ebenfalls der Polizei so mitgeteilt. Oder hält einfach so an, wie oft ich das schon hatte.
Mein Fehler war dass sehe ich auch ein, nicht damit zu gerechnet zuhaben dass der Typ im Grunde genommen wenden wollte.

Er meint ja er habe micht gesehen und hat verzögert, nun stand er aber auf der Fahrbahn still. Wenn ich ein Auto auf der Fahrbahn stehen sehe dann überhole ich im normal Fall. Und die bemerkung von ihm war unmöglich du kannst doch nicht überholen, es wäre die gegenfahrbahn. Häää... die Fahrbahn war frei und seit wann ist überholen überhaupt verboten. Es gibt keine durch gezogene Linie da. Und mitten in einer Kreuzung zu wenden ist wohl auch leichsinnig.

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 22:19
von thrifter
Kind, Du lebst noch.... Sei dankbar dafür.... Sei dankbar besonders jenen, die Dir gezeigt haben, daß es auch anders sein könnte...

Wenn ich das mal aufnehmen darf:

Es ist doch scheißegal, ob jemand anders früher oder später oder überhaupt oder was auch immer:

Er hätte Dich problemlos (und weitgehend folgenlos) töten können. Und hat es nicht geschafft.
Aber:

Du hast eine völlig normale Dummheit der Exoskelettierten nicht rechtzeitig erkannt.


Entscheide Dich: Lerne daraus!
Oder kauf Dir doch lieber wieder ein Auto...

Gruß
Reinhard

Re: Unfall mit der Wave

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 22:21
von Scretcha
haguen hat geschrieben:Meine Absicht ist nicht dem anderen irgedwie das Recht wegzunehmen. Ich möchte wahrheitsgerecht den Ablauf schildern sowie ich es auch dem Polizei gemacht habe.

Der bmw kam wie gesagt von links und stoppte auf der Hauptstrasse, kann ja viele Gründe haben. Gleich neben an sind Parkplätze , zweck Parkmanover vieleicht, hab ich ebenfalls der Polizei so mitgeteilt. Oder hält einfach so an, wie oft ich das schon hatte.
Mein Fehler war dass sehe ich auch ein, nicht damit zu gerechnet zuhaben dass der Typ im Grunde genommen wenden wollte.

Er meint ja er habe micht gesehen und hat verzögert, nun stand er aber auf der Fahrbahn still. Wenn ich ein Auto auf der Fahrbahn stehen sehe dann überhole ich im normal Fall. Und die bemerkung von ihm war unmöglich du kannst doch nicht überholen, es wäre die gegenfahrbahn. Häää... die Fahrbahn war frei und seit wann ist überholen überhaupt verboten. Es gibt keine durch gezogene Linie da. Und mitten in einer Kreuzung zu wenden ist wohl auch leichsinnig.
Und daraus ergibt sich dann eben eine Teilschuld, wie die Polizei es auch festgestellt hat. Mit diesen Dingen muss man im Straßenverkehr leider rechnen.

Die Versicherung wird das sicherlich genauso sehen.

Mach dir keinen Kopf. Rede mit dem Betreuer deiner Versicherung ( falls es keine Online Versicherung ist ). Er wird dir bei der Abwicklung behilflich sein.Z.B. auch welche deiner Schäden übernommen werden.

Deine Mail ist soweit in Ordnung.