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Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges
Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 16:36
von sivas
BGH:
Käufer dürfen Van aus Probefahrt-Autoklau behaltenFAZ hat geschrieben:Am Ende hat nun aber der Händler das Nachsehen: Laut BGH hat er seinen Besitz während der Probefahrt freiwillig aufgegeben.
Damit greift die Grundregel nicht, dass niemand etwas als Eigentum erwerben kann, das einem anderen gestohlen wurde oder ihm anderweitig abhandengekommen ist.
Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges
Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 17:51
von Done #30
Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges
Verfasst: Fr 18. Sep 2020, 18:00
von Bernd
Hammer!
Und wenn ich meine Steuererklärung nicht pünktlich genug abgebe (die Steuer wird trotzdem vom Finanzamt abgebucht), droht mir ein Zwangsgeld.
Gruß
Bernd
Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges
Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 15:30
von exwrangler
Konsquenz ist, dass man auch als Händler mitfahren muss bei der Probefahrt.
Oder: Häncler bekommt die Erlaubnis, die Identifikation des Kauf-Interessenten näher zu prüfen, zum Beispiel Abfrage beim Einwohnermeldeamt.
Re: Vorsicht ! beim Verkauf eines Fahrzeuges
Verfasst: Mo 21. Sep 2020, 17:49
von SollteBremsen
„In diesem Fall geht der Besitz auf den Probefahrer über“, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann
Als kleiner Döpp hat mir die Polizei nach Entwendung eines Lippenstiftes bei Kackstadt, er war als Geburtstagsgeschenk für meine Schwester gedacht, etwas anderes erzählt. Aber Heutzutage ist Besitz jawohl gleichzusetzen mit Eigentum, wie man hier schön erzählt bekommt.
Ich wusste es doch, mein Rechtsverständnis war schon mit 6 Jahren komplett ausgereift !