Autobahn Italien
Verfasst: So 1. Mär 2020, 20:29
Da die Frage gerade woanders aufgetaucht ist und mich es ein wenig interessiert, wer kann hier aufklären?
Auf der ADAC Seite steht unter anderem:
Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).
Würde für mich heißen, hat zb die GTR 149,1ccm darf ich rauf.
Aber eine Spalte weiter steht:
Was gilt auf der Autobahn?
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.
Das wiederum heißt das zb wieder im Falle der GTR die 149,1ccm nicht ausreichen.
Grauzone zwischen 149,1 und 149,9ccm?
Auf der ADAC Seite steht unter anderem:
Für Motorräder gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Schnellstraßen (sofern Hubraum > 149 ccm) 110 km/h, Autobahnen (sofern Hubraum > 149 ccm) 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn dies durch gesonderte Beschilderung zugelassen ist).
Würde für mich heißen, hat zb die GTR 149,1ccm darf ich rauf.
Aber eine Spalte weiter steht:
Was gilt auf der Autobahn?
Die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen ist für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von weniger als 150 ccm verboten. Das Verbot gilt auch für Motorräder mit Beiwagen mit einem Hubraum von weniger als 250 ccm.
Das wiederum heißt das zb wieder im Falle der GTR die 149,1ccm nicht ausreichen.
Grauzone zwischen 149,1 und 149,9ccm?